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Klaus Trzeschan - Bauernopfer für 3,5 Jahre in Haft?!

BahaJ

2010-11-30 14:54

Ein klassisches Beispiel für die Hilflosigkeit unserer staatlichen Kontrolle. Es liegt doch klar auf der Hand, dass Herr Trzeschan in keinsterweise alleinverantwortlich gehandelt hat. Als ob ein Sicherheitschef eines Konzerns hinter dem Rücken des Vorstandes tun und lassen könnte was er will. Ich werde das Gefühl nicht los, dass die Verantwortlichen mal wieder davon gekommen sind und sich geschickt der Härte deutscher Justiz bei Wirtschaftsstraftaten entzogen haben. Entsprechend der Delikte, für die Trzeschan verurteilt wurde, müsste eigentlich Zumwinkel zur Rechenschaft gezogen werden. Aber leider sind er und Ricke zu systemrelevant. Eine Frage bleibt für mich dennoch im Raum stehen. Warum kann einer sich durch ein simples Zeugnisverweigerungsrecht den Untersuchungen so einfach entziehen?

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3 Kommentare

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Ich schließe mich dem Kommentar von Baha Jamous an, möchte jedoch dazu noch anmerken, dass Herr Trzeschan die Strafe in vollem Umfang verdient hat. Das es möglich ist, Anordnungen von einem Vorgesetzten, Daten unrechtmäßig zu erheben, zu widersprechen, habe ich selbst bei der Konzernsicherheit bewiesen.
Nach dem Selbstmord von dem allseits bekannten Hacker Floricic, sollte ich die Daten des Telefonanschlusses an seiner Wohnungsadresse erheben. Dazu muss der Aussenstehende wissen, dass ich vorab einen Anruf vom LKA Berlin bekam, in dem mir eine Vorgangsnummer und ein Beschluss zur Erhebung der Daten mitgeteilt wurde. Darufhin habe ich rechtmäßig die Daten erhoben und in meinem Schubfach gehortet. Diese Daten wären dem LKA ausgehändigt worden, wenn ich den Beschluss in meinen Händen gehalten hätte. Nach diesem Telefonat mit dem LKA rief mein fachlich Vorgesetzter, Dieter Zeller, aus Darmstadt an und faselte etwas von dem Hacker, erwähnte den Namen Müller-Maguhn und gab mir den Auftrag, die Daten zu erheben. Des Weiteren erwähnte er das BKA, nur merkwürdig, dass er mir auf bitten keine Vorgangsnummer (er erwähnte, dass es eine Vorgangsnummer gibt) nennen wollte. Um Daten zu erheben, müssen der Name und die Telefonnummer identisch sein. In diesem Fall war der Telefonanschluss auf den Namen der Stiefmutter angemeldet und das teilte ich Herrn Zeller mit. In einem sehr barschen Ton wiederholte er seine Anordnung zur Datenerhebung, worauf ich erwiderte, er möchte mir doch diesen Auftrag schriftlich faxen. Es kam kein Fax, ergo keine Datenerhebung. Der Verdacht lag nahe, dass Herr Zeller die Daten missbräuchlich an Herrn Müller-Maguhn weiterleiten wollte. Wie ich damals erfahren habe, war Herr Müller-Maguhn sehr daran interessiert, den Computer von Herrn Floricic mit auszuwerten.

Ab diesem Zeitpunkt begann das Mobbing gegen mich.

Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass die Telekom-Spitzelaffaire mit diesen Vorgängen irgendwie zusammenhängt:

http://www.t-blog.de/blog/die-virtuelle-rede-zur-telekom-hauptversammlung

Psychologisch würde jedenfalls der Wunsch, zu verbergen, was nicht sein kann und darf, eine umfangreiche Bespitzelungsparanoia gut erklären. Nicht ausschliessen würde ich daher auch, dass Herr T. seine Aufträge vielleicht am Vorstand vorbei von Herrn Zumwinkel oder direkt aus dem Bundesfinanzministerium erhalten hat, was er als klassischer Postbeamter vielleicht auch subjektiv als ganz normal empfunden hat. Dazu muss man wissen, dass die Deutsche Telekom AG seit dem VoiceStream-Deal zwar nicht mehr mehrheitlich direkt oder indirekt dem Bund gehört, dieser aber über die faktische Hauptversammlungsmehrheit stets weiter die tatsächliche Kontrolle ausgeübt hat, bis heute. Auch wenn gerne anderes behauptet wird, vor allem gegenüber dem Deutschen Bundestag, der deshalb auch keinerlei Kontrollfunktion wahrnimmt. Ein starkes Indiz für die Theorie, dass der Auftrag von dort gekommen sein könnte, ist die Geheimerklärung des einschlägigen Bundesrechnungshofsberichtes im Zusammenhang mit dem dritten Börsengang durch die Regierung Schröder gem. § 96 StPO im Jahre 2003.

Man muss hierzu auch wissen, dass bei diesem Unternehmen im Konzernsicherheitsbereich ab dem Jahr 1998 manch Abteilungsleiter oder Teamleiter quasi am Biertisch "gekrönt" wurde. Fairer Weise sei erwähnt: ... und dann nach Feststellen totalen Versagens manchmal auch wieder, unter Ausschluß möglicher Zeugen, in irgendeinem Hotel "abberufen" wurde ... Ein Betreffender beispielsweise war in der Folge genau ab einem solchen Zeitpunkt dauerkrank und abschließend dauernd dienstunfähig - also Früh-Pensionär. Für mich: "Lauer Lenz" auf Staatskosten! Der Größenwahn einiger quasi aus dem Nichts stoßender unfähiger Emporkömmlinge im Sicherheitsbereich war seit Beginn des Wirkens eines Konzernsicherheitschefs H.-J. Knoke an der Tagesordnung. Galant hat dieser es allerdings geschafft, nicht mal auch nur mit einem einzigen Wort der Verantwortlichkeit für den zugrunde liegenden moralisch und ethisch fragwürdigen "Nährboden" hinsichtlich der Gesamtumstände im Bereich der Konzernsicherheit, auch überhaupt nur erwähnt zu werden. Strafrechtliche Konsequenz als Wirkung hat meist auch eine ethisch-moralische Grundeinstellung als Ursache. Dies sei durch folgenden Umstand nachvollziehbar gestützt: Zahlreiche Ermittlungsfälle der Konzernsicherheit seit Beginn der Ära des damaligen Konzernsicherheitschefs Knoke im Jahre 1998 wurden nochmal aufgerollt, überprüft. "84 Fälle von rechtlich oder ethisch bedenklichem Verhalten" wurden hierbei festgestellt. http://www.welt.de/multimedia/archive/01015/Open_Book_Abschlus_1015294a.pdf Darüber hinaus sollte nicht in Vergessenheit geraten, dass ein Herr Trzeschan auch wegen der Veruntreuung von ca. 170.000 € verurteilt wurde ... Insofern dürfte das Strafmaß wohl mit Bezug auf seine Person unstrittig sein.

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