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Beyoncé Knowles fährt sich durch die Haare

helena.schoewerling

2013-01-17 15:55

Ist sie deshalb ein Plagiator? Beyoncé Knowles soll sich - so der teilweise erhobene Vorwurf - für ihr Musikvideo zum Song „Countdown“ bei einem Werk der belgischen Choreographin Anne Teresa de Keersmaeker "großzügig bedient" haben (vgl. Gegenüberstellung der Videos auf youtube). Jedenfalls hat das Werk sie offenbar "inspiriert" (vgl. Statement von Knowles, ebenfalls auf youtube). „Wie kann eine Tanzbewegung – zum Beispiel: Mit der Hand durch die Haare fahren – vom Urheberrecht geschützt werden?“. Aus Anlass der im Herbst geführten Debatte um Knowles/Keersmaeker gehen Madeline Ritter und Rupert Vogel dieser und anderen urheberrechtlichen Fragen rund um den Tanz nach (GRUR-Prax 2012, 340545).

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Copyright im Tanz ist ein auch in der Ballettszene heiß diskutiertes Thema,
dem das Frauennetzwerk Women in IP am 2. Mai 2013 einen eigenen Abend
gewidment hat: http://www.women-in-ip.com/?page_id=1137 . Um die praktische
Relevanz der juristischen Definitionen zu veranschaulichen, werden
Tänzerinnen und Tänzer des Bayerischen Staatsballetts die Grenzen des
Copyrights choreographischer Schöpfungen verdeutlichen. Sprechen werden Frau
Bettina Wagner-Bergelt, stellvertretende Direktorin des Bayerischen
Staatsballetts und Herr Prof. Dr. Artur-Axel Wandtke, Humboldt Universität
Berlin.

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