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Bundestrojaner – Zulässigkeit zur Gefahrenabwehr?

Dr. Stefan Hanloser

2012-01-16 06:33

Skistims/Roßnagel nehmen den vom Chaos Computer Club (CCC) veröffentlichten Bericht „Analyse einer Regierungs-Malware“ zum Anlass, die grundrechtliche Zulässigkeit des Einsatzes sog. „Staatstrojaner“ zu prüfen. In ihrem Beitrag „Rechtlicher Schutz vor Staatstrojanern“ (ZD 2012, 3) kommen sie zu dem Ergebnis, dass der Einsatz von Staatstrojanern zumindest zur Gefahrenabwehr – etwa auf der Grundlage des Art. 34d Abs. 1 BayPAG – grundrechtskonform erfolgen könne. Lediglich die Missbrauchsrisiken durch technische (unverschlüsselte Ansprache des Betroffenen-Rechners) und administrative (Standort des „Comand-and-Control-Servers“ bei dem kommerziellen Anbieter „Web Intellects“ in den USA) Mängel des „Staatstrojaners“ stehen gegenwärtig noch der Erforderlichkeit des Eingriffs entgegen.

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