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Dezember: Kein Anspruch auf Herstellung der Medienöffentlichkeit von Gemeindevertretungssitzungen

Regine.Wendland

2013-12-04 14:21

Gemeindevertreter und von ihnen gebildete Fraktionen haben in Hessen nur das Recht auf Herstellung der sog. Saalöffentlichkeit. Die Herstellung der Medienöffentlichkeit ist ausschließlich auf Grund einer entsprechenden allgemeinen Regelung in der Hauptsatzung der Gemeinde zulässig. Eine solche Regelung in der Hauptsatzung einer Gemeinde kann nicht im Wege prinzipaler Normenkontrolle, sondern allenfalls durch eine Normerlassklage durchgesetzt werden. – Wie sehen Sie das?

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