Dezember: Kein Anspruch auf Herstellung der Medienöffentlichkeit von Gemeindevertretungssitzungen
Regine.Wendland
2013-12-04 14:21Gemeindevertreter und von ihnen gebildete Fraktionen haben in Hessen nur das Recht auf Herstellung der sog. Saalöffentlichkeit. Die Herstellung der Medienöffentlichkeit ist ausschließlich auf Grund einer entsprechenden allgemeinen Regelung in der Hauptsatzung der Gemeinde zulässig. Eine solche Regelung in der Hauptsatzung einer Gemeinde kann nicht im Wege prinzipaler Normenkontrolle, sondern allenfalls durch eine Normerlassklage durchgesetzt werden. – Wie sehen Sie das?
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben