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Dezember: Keine Prozesskostenhilfe für Künstler mit 600 noch nicht verkauften Objekten

Regine.Wendland

2015-12-06 17:19

In unserer aktuellen Entscheidung des Monats entschied das OVG Berlin-Brandenburg, dass ein bildender Künstler sich den potenziellen Wert seiner Objekte als Vermögen zurechnen lassen muss. Für die Kosten der Rechtsverfolgung müsse er seine Kunst gegebenenfalls auch „verramschen“ und sein künstlerisches Renommee beschädigen.  

Eine Entscheidung, die auch den finanziell minder bemittelten Bürger als mündigen Bürger betrachtet, der seine ökonomischen Interessen rational trifft oder eine Benachteiligung des armen Bürgers?

 

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