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Die Gesellschafterhaftung bei türkischen Kapitalgesellschaften

Kaan Kalkan

2013-07-03 17:48

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach türkischem Recht (die sog. Limited Şirketi, abgekürzt Ltd. Şti) bedeutet für den Gesellschafter nicht unbedingt,dass die Haftung in jeglicher Hinsicht beschränkt ist, wie der Name es zunächst glauben lässt. Wer in der Türkei eine Gesellschaft gründen möchte oder Anteile an einer türkischen Limited erwirbt, sollte sich dessen bewusst sein, dass er persönlich für Forderungen der öffentlichen Hand haftbar gemacht werden kann. Mehr dazu unter

http://www.tuerkisches-recht.com/2013/07/03/gesellschafterhaftung-firmengrundung-anteilskauf-turke/

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