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Frankreich: Sind nächste Angehörige weiterhin nach Enterbung Zwangsmiterben?

Claurik

2009-09-13 12:08

Im Grundsatz ist (oder war) in Frankreich das Pflichtteilsrecht als Noterbrecht ausgestaltet, also als dingliche Beteiligung am Nachlass wie ein Miterbe (Art. 912 bis 930 CC). Aufgrund der französischen Erbrechtsreform vom 01.01.2007 wird dieser Grundsatz jedoch eingeschränkt. Es wird diskutiert, inwieweit der enterbte Berechtigte nunmehr wie im deutschen Pflichtteilsrecht einen Geldzahlungsanspruch fordern kann (Flick/Piltz, Rdn. 534; Süß/Döbereiner, Erbrecht in Europa, Rdn. 98). Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?

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