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Frankreich - jetzt mit Anwalt in der Untersuchungshaft

gvainfo

2011-04-20 10:10

Das französische Kassationsgericht hat in einer recht kurz angelegten Entscheidung verfügt, dass ein eigentlich erst ab Juni/Juli geltendes Gesetz ab sofort gilt: "Sofort" war Freitag letzter Woche. Seit Freitag ist also auch Frankreich (nach der Schweiz) "gekippt" und gestattet Menschen in Untersuchungshaft den Beistand eines Anwaltes.

Die Polizei hat zur Unterstützung der Beamten eine vierzehnköpfige Mannschaft ans Telefon gesetzt um ihren Kollegen im ganzen Land Hilfestellung zu geben.

Während die Pariser Anwälte in der Lage waren, sämtlichen Anfragen von festgenommenen Menschen nach einem Anwalt zu befriedigen, funktionierte die  Umsetzung in anderen Gebieten weniger gut. Es gab vereinzelte Anwaltskammern, die sich nicht an der Umsetzung beteiligten.

 

Hintergrundinformationen und "live"-Berichte aus dem Kommisariat gibt's auf Franzöisch bei Maitre Eolas: www.maitre-eolas.fr

 

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