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Grund und Grenzen des Hausfriedensbruchstatbestandes

recktenwald

2015-08-01 22:53

Den Fall des Einkaufens trotz Hausverbotes, in dem wir nicht genau wissen, ob ein Hausfriedensbruch und ein Diebstahl gegeben waren, an dem nur die Bereicherungsabsicht fehlt, kann es nur geben, weil es den Hausfriedensbruchstatbestand gibt.

 

Fuer diesen Tatbestand mag es ein praktisches Beduerfnis geben, er ist aber traditionell ein Gewaltdelikt. Bestraft wurde die Gegenwehr des Eindringlings, wenn er wieder rausgeschmissen wurde. Der bloße rechtswidrige Aufenthalt im fremden Besitz, der auch eingehegt sein musste, war im Allgemeinen Preussischen Landrecht niemals eine Straftat!!

 

 

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3 Kommentare

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Das duerfte auch im Supermarkt eine praktische Loesung sein  Einerseits kennen die staendig den Eingang bewachenden Rocker ihre "Pappenheimer". Anderereseits sollte ein Supermarkt zumachen, wenn es fuer die Rocker zu viele "Pappenheimer" gibt.

Der Hausfriedensbruchstatbestand in seiner gegenwaertigen Gestalt, ist er nicht vielleicht overprotectiv? Zumindestens Organisationen funktionieren vielleicht anders. Was in Haus und Garten vielleicht noch angeht, wird vielleicht schnell "Faschismus", zu dem dann vielleicht auch noch schneller falsche Begriffe hinzukommen.

 

Was ist ein Staatsgeheimnis, to put it mildly, oder Hausfriedensbruch in der eigenen Wohnung. Man kann die "Vergeistigung" der Begriffe nicht uebertreiben.

 

Sonst gibt es bald ueberall zumindest bei natuerlicher Betrachtungsweise noch nicht strafwuerdige unsichtbare Tatbestandsvollendeungen nicht nur in der Selbstbedienungstankstelle, wo schon das Einfuellen des Benzins in das Auto in der erst noch zu verwirklichenden boesen Absicht ein vollendetes Delikt sein soll, von dem der Taeter nicht einmal mehr durch die Zahlung des Kaufpreises strafbefreiend zuruecktreten kann, sondern auch im Supermarkt den besagten Diebstahl, an dem nur die Bereicherungsabsicht fehlt. Siehe auch Mutlangen. Wieder Sein und Sollen, sonst fliegt einem der Laden bald um die Ohren (Heraklit).

 

Wir muessen konfliktfreudiger sein. Und dafuer wuerde ich als erstes die Verpflichtung abschaffen, dass die unterlegene Partei im Zivilprozess die Kosten der Gegenseite tragen muss. Was geht mich die Dummheit der Gegenseite an?  Das ist kein Naturgesetz, sondern nur ein Teil des deutschen Rechtes. Vielleicht ist es gerade typisch deutsch. Gegen den Missbrauch des Klagerechtes gibt es die Slap action.

Es ist aber vor allem eine Entwertung des Strafrechtes. Wenn die Europaeische Menschenrechtskonvention alle Arten von Sanktionen gleichbehandelt, dann heisst das nicht, das die Unterschiede in den nationalen Rechtsordnungen keine Bedeutung haetten. Moegen sich die Supermaerkte ein System von Vertragsstrafen ausdenken.

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