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IP-Adressen personenbezogene Daten?

Lars.Bostelmann

2011-11-30 15:57

RA Dr. Kraska hat in seinem Datenschutz-Blog bei Xing darauf hingewiesen, dass der EuGH in einem am 24. November 2011 veröffentlichten Urteil (Rechtssache C-70/10, siehe unter http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=DE&Submit=rechercher&numaff=C-70/10) festgehalten habe, dass es sich bei IP-Adressen aus Sicht des Gerichts um personenbezogene Daten handelt. Diese Frage ist meines Wissens in Deutschland noch teilweise umstritten. Eine höherinstanzliche gerichtliche Entscheidung fehlte bislang zu dieser Frage.

Wie beurteilen Sie diese Entscheidung? Ist der Streit damit entschieden? Muss nicht mehr zwischen dynamischen und statischen IP-Adressen unterschieden werden?

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6 Kommentare

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Meiner Ansicht nach geht das Urteil des EuGH an der Realität vorbei. Natürlich ist die IP eine Angabe, welche konkret einer Person zuordnungsbar ist. Jedoch ist dieses auf legalem Weg ausschließlich den Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft) möglich. Für alle anderen lässt sich anhand der IP nur der Provider ermitteln. Und das wiederum sind keine personenbezogenen Daten, da dieser Provider eine Vielzahl von Kunden hat.

Hallo,

der EuGH geht davon aus, dass eine IP-Adresse, sei sie dynamisch oder fest vergeben, jeweils einem Anschlussinhaber zuzuordnen ist. Der Hinweis darauf, dass diese Zuordnung ggf. nur nach richterlicher Anordnung oder durch Anfrage durch den Staatsanwalt erfolgt, kann dabei keine Rolle spielen. Dies ist eine rein praktische Frage.

Ob ein Datum personenbezogen ist hängt ausschließlich davon ab, ob von dem Datum auf eine Person geschlossen werden kann. Dies ist bei einer IP-Adresse zunächst nicht der Fall. Hinzu treten muss die Zeitkomponente, also Datum und Uhrzeit. Stehen diese Daten zur Verfügung, so wird die IP-Adresse personenbezogen.

Die rechtliche Frage, die hierzu in Deutschland wuchert, bezieht sich auch weniger auf diesen Tatbestand. Denn würden die Richter die Personenbezogenheit der IP-Adresse ablehnen, wären nahezu alle Verfahren zur Störerhaftung dreht, ein Fall für die Tonne. Denn der Störer wird ja regelmäßig über die IP-Adresse+Datum+Zeit ermittelt. Also muss sie ja personenbezogen sein.

Die Frage wird in einem anderen Zusammenhang unterschiedlich bewertet, nämlich dann wenn es um den korrekten Umgang seitens der TK-Anbieter geht. Hier wird regelmäßig gefragt, ob der TK-Anbieter eine IP-Adresse speichern darf, da sie eine unnötige Speicherung personenbezogener Daten darstelle. Die Gegenseite bestreitet dann eben die Personenbezogenheit der IP-Adresse.

 

Viele Grüße

Andreas Leitzbach

Eine IP-Adresse wird doch technisch vergeben an die angeschlossene Hardware - und nicht an eine Person! Wenn ich meinen PC zum Beispiel zu dritt benutze, wem ist die IP-Adresse dann zuzuordnen?  Das ist doch reiner Mumpitz von Schreibtischtätern ohne jegliche Fachkompetenz. Ich erinnere mich noch mit Grausen an das Spinner-Urteil eines Münchner Richters über den Geschäftsführer eines Internetproviders  - und an "Gutachter", denen schon mal eine zur Untersuchung anvertraute Festplatte abhanden kommen kann...

 

Mit Gruß

 

Hier wird sicher in Zukunft noch nachgebessert und eine stichhaltigere Position gefunden. Wie bereits in einigen Kommentaren richtig bemerkt, kann man die IP nicht wirklich einer Person zuordnen. Insofern sind es nach meiner Ansicht keine personenbezogenen Daten.

Erstens reicht es wenn man die IP einer bestimmbaren Menge von Personen zuordnen kann und zweitens ist es heute häufig ein Einpersonenhaushalt, ganz zu schweigen vom Smartphone, dort ist die IP wirklich eindeutig.

 

Im Übrigen - selbst wenn die IP nicht zuordnungsfähig wäre - wozu soll sollte sie dann gespeichert werden?? :-)

TIll

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