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Januar: Kein Entzug des Bootsführerscheins mit 1,1 Promille

Regine.Wendland

2015-01-21 17:32

In unserer ersten Entscheidung des Monats dieses Jahres beschloss das OVG Lüneburg, dass einem Bootsführer, welcher einmal mit einer BAK von mehr als 1,1 Promille mit einem Boot auf Grund liegt, der Bootsführerscheins nicht entzogen werden darf; die entsprechende Eingriffsnorm fordere ein mehrfaches Führen des Boots in einem fahruntüchtigen Zustand. Ein einmaliger Verstoß genüge nicht. 

Streitpunkt war die Auslegung der Verbotsnorm: Man kann sie so lesen, dass ein mehrfacher Verstoß für die Erfüllung des Tatbestands vonnöten ist. Möglich ist jedoch auch die Auslegung, wonach ein einmaliger Verstoß ausreichend ist. Das OVG entschied sich aus rechtsstaatlichen Gründen für die für den Betroffenen günstigere Auslegung, während die Behörde auf die Sicherheit des Verkehrs abstellte und den Führerschein entzog. 

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