Bild von Regine.Wendland

Juni: Beschlagnahme eines Hundes trotz erfolgreichen Wesenstests

Regine.Wendland

2013-06-09 12:21

Die Beschlagnahme eines illegal eingebrachten Hundes ist auch dann rechtmäßig, wenn der Hund einen Wesenstest erfolgreich abgelegt hat. Ausschlaggebend für die Beschlagnahme ist allein, dass das Tier illegal in die Bundesrepublik verbracht worden ist und nach der Länderverordnung ein „gefährlicher Hund“ ist (OVG Magdeburg, Beschl. v. 21. 3. 2013 – 3 M 125/12).

Die Entscheidung des Monats Juni berücksichtigt nicht, dass die zu Grunde gelegten Normen den Zweck haben, die Haltung tatsächlich gefährlicher Hunde soweit wie möglich einzuschränken. Deshalb kann ein Hund, welcher sich legal im Bundesgebiet aufhält, die auf Grund seiner Rasse gehegten Vermutung, er sei gefährlich, durch Ablegen eines Wesenstests widerlegen. Dass die Widerlegung der Vermutung für den streitgegenständlichen Hund irrelevant ist, liegt allein daran, dass er importiert wurde. Ob der Gesetzgeber die obige Fallkonstellation mitbedacht hat? Wie sehen Sie das?

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen