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Keine NStZ für Gefangene?

Meyer-Falk

2014-02-12 10:54

Ohne Zugang zu Fachzeitschriften ist es für Gefangene besonders schwer, selbst für ihre Rechte vor Gericht zu streiten.

Während es in den ansonsten zu recht gescholtenen USA üblich ist, dass in den Haftanstalten umfangreiche Sammlungen juristischer Fachzeitschriften vorgehalten werden (sehr instruktiv das 2013 erschienene Buch: „Jailhouse Lawyers-Knastanwälte“ von Mumia Abu-Jamal im UNRAST-Verlag (http://www.unrast-verlag.de), gibt es derartiges in deutschen Haftanstalten nicht. Und die recht hochpreisigen Zeitschriften selbst zu abonnieren, können sich Inhaftierte kaum leisten.

Aber nur wer über die aktuellen Entwicklungen in der Rechtssprechung und Literatur auf dem laufenden ist, wird auch in die Lage versetzt, erfolgreich vor Gericht seine Rechte durchzusetzen. Von einem Zugang zu elektronischen Datenbanken wagen Inhaftierte gar nicht zu träumen; ich selbst habe nicht einmal Zugriff auf einen PC (meine Beiträge tippt eine Freundin ab und stellt sie dann ins Internet). Meinungsfreiheit und auch das Recht, ein Gericht anzurufen, sind schön und gut, aber die Menschen bedürfen auch des entsprechenden Wissens. Ohne selbiges bleiben alle „Freiheiten“ schnöde Theorie.

Falls sich ein(e) LeserIn motiviert fühlt, ein Abonnement zu unterstützen: Gerne! So Sie anonym bleiben wollen, kann der Aboservice des beck-Verlags gewiss sicherstellen, dass Ihre Anonymität gewahrt bleibt. NStZ, NStZ-RR und NJW wären sehr willkommen.

Allerdings personalisiert, da nur so sichergestellt ist, dass es auch beim Adressaten ankommt.

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA Freiburg

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