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Kollektive Verteufelung

recktenwald

2015-08-23 19:47

Wir kennen das Spiel seit Cicero: Irgendwer ist ein Feind der Menschheit, gegen den bellum iustum erlaubt ist, und auch in der rheinischen Variante des Feindstrafrechtes.

 

Da bin ich doch tatsaechlich vom Posten in facebook gebannt worden wegen folgendem Text: Warum soll ein Hooligan einem Negerjungen aus Afrika kein Fussball beibringen koennen? Der kann ihm, dem Hooligan, dann auch ein paar andere Dinge zeigen. Irgendwie muessen es doch auch die Hooligans lernen.

 

Eingeleitet war es mit den lieben Hooligans, die sich bei der Ansiedlung von Fluechtlingen, die viele fuer das groesste Ereignis nach der Wende halten, auch nuetzlich machen koennten.

 

Vorher war es in dieser Gruppe um Moderation gegangen und ich hatte gesagt, dass ich sehr gerne eine unmoderierte Gruppe eroeffnen und nach dem Youtube-Prinzip nach Beanstandungen kontrollieren, mich aber ansonsten nicht darum kuemmern wuerde. Man kann niemals von vorneherein davon ausgehen, dass die Meinungsfreiheit missbraucht werden wird und was ein solcher Missbrauch waere ist auch sehr zweifelhaft. Youtube gibt es auch.

 

So wie es auch ganz sicher die Bundesbahn nichts angeht, was ein Hooligan in einer anderen Stadt macht, worueber ich dann gerne geschrieben haette. Den Hooligan wuerde ich sehr gerne vertreten. Es waere allenfalls moeglich, dass die Polizei der Bundesbahn verbietet, bestimmte Leute zu transportieren, so wie sie auch eine Moderation anordnen und facebook Befehle geben kann. Das scheint ja immerhin zu funktionieren.

 

Die Amtstraeger. Der Amtstraegerverstand. Was ist eine Gefahr? Das geht bis zu der Frage einer "materiellen Unterstuetzung des Terrorismus" durch die Taetigkeit Neutraler. Und es gibt schon wieder Listen. Listing, delisting und targetted killing. Homeland security fuer Arme.

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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5 Kommentare

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hüstel:

Zur Strafrechts-Community heißt es :

"Gegenstand dieser Gruppe ist die aktuelle strafrechtliche Rechtsprechung als auch die Strafverteidigerpraxis"

Den letzten Beiträgen aus dem August nach wird die Gruppe offenbar zu Herrn Recktenwalds persönlichem Quatsch-Comedy-Club....

Sorry, wenn ich hier sozusagen Rechtspolitik betreibe, und dieses Thema, das ja durch die Heidenauer Krawalle eine ungeahnte Aktualitaet erfahren hat, nicht weiterbetrieben habe. Das Problem der Verteufelung gibt es meines Erachtens wirklich. Wie soll ich denn diue Inflation an angeblicher Volksverhetzung deuten? Das ist vielleicht kein aktuelles Problem der Strafverteidigung, weil sich die Betroffenen keinen Anwalt leisten koennen, aber ist es deshalb kein aktuelles strafrechtliches Problem?

 

 

Quasch-Comedy ist es jedenfalls allenfalls der Form nach. Und in methodischer Hinsicht wuerde etwas mehr "Quasch-Comedy" sicher oft nuetzlich sein, um den "Schleier der rechtlichen Konstruktion" etwas zu ueberwinden. Es ist naemlich nicht schon deshalb etwas ricdhtig, weil man es widerspruchsfrei konstruieren kann, wenn die Wirklichkeit, die es auch gibt, eine ganz andere ist.

 

 

Ein Blog macht ausserdem nur Sinn, wenn es benutzt wird. Wenn dieses Blog so wenig benutzt wird, dass wochenlaqng irgendeiner meiner Beitraege der meistgelesene ist, deann ist das nicht meine Schuld. Es liegt auch nicht daran, dass es sich um "Quatsch" handelt und das Forum dadurch zum "Quatsch-Forum" wird. Ich interessiere mich halt fiuer Dinge am Rande, die etwas mehr Aufmerksamkeit verdienen. IMHO.

 

 

Die Heidenauer Krawalle sind da ein Lehrstueck.

Und ein guter Ansatz der Ueberpruefung unseres Vrhaeltnisses zur Wirklichkeit ist meines Erachtens immer noch der Begriff der tatsachlichen Sachherrschaft, die wir uns auch nicht malen koennen, wie wir wollen, wenn wir nicht zu ganz absurden Ergebnissen kommen wollen wie der Bundesgerichtshof beim Tanken ohne zu Bezahlen, das ja, wie wir alle wissen, seit mehr als einer Generation (30 Jahre) vollkommen herrschende Meinung ist. O tempora, o mores.......

 

 

Das Einverstaendnis der Kassiererin im Supermarkt mit dem "Einkaufen trotz Hausverbotes" war auch ein aktuzelles Problem der Strafverteidigung, wenn auch nur meines.

Anyway, "Hooligans sollen nicht mit Negerkindern Fussball spielen" ist jedenfalls nicht das gleiche wie "Negerkinder sollen nicht mit Hooligans Fussball spielen", mehr dazu bei Thomas Fischer, entgegen seinem etwas oberlehrerhaften Them or Us hatten die Cottbuser Jungnazis von Rewe, die Einstein mit der herausgestreckten Zunge lieben, Jude, dass sei doch wohl egal, schon vor Jahren einen Neger und der war da auch voll integriert:

 

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-08/fremdenfeindlichke...

 

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