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Google Buchsuche - Warten auf den überarbeiteten Vergleichsvorschlag

caramon1

2009-10-17 21:19

Der geplante Vergleich in dem Sammelklageverfahren bzgl. der Google Buchsuche wird seit einem Jahr kontrovers diskutiert. Zuletzt wurde das Fairness Hearing, das für den 7.10.2009 vorgesehen war, verschoben. Nachdem mehr als 400 Stellungnahmen bei dem zuständigen New Yorker Gericht eingegangen waren - die Mehrzahl brachte Einwände gegen den Vergleichsvorschlag vor (siehe z.B.Amazon-Einwände gegen Buchsuche oder: Dürfte Google allen Urhebern eine Heizdecke verkaufen? und Weitere Einwände gegen die Google Buchsuche) - und dann auch noch das US-Justizministerium gefordert hat, diesem die Zustimmung zu verweigern (siehe Stellungnahme des US-Justizministeriums zur Google Buchsuche), sind die Klageparteien an den Verhandlungstisch zurückgekehrt, um den Vertrag zu überarbeiten. Sie haben nun dem Gericht die neue Fassung bis zum 9.11.2009 vorzulegen.

Angesichts der hohen Zahl an Einwänden, dürfte die Wahrscheinlichkeit, dass der Vergleich in seiner ersten Fassung genehmigt worden wäre, nur sehr gering gewesen sein. Man wird abwarten müssen, ob es den Parteien gelingt, die vorgebrachten Einwände durch Modifizierungen zu entkräften. Ich wage im Folgenden einen Tipp, welche zwei Änderungen kommen könnten:

1. Ich halte es nicht für unwahrscheinlich, dass der vom Vergleichsvorschlag betroffene Personenkreis eingeschränkt und ausländische Urheber herausgenommen werden. Dies würde die Bedenken von ausländischen Regierungen (Frankreich, Deutschland) und von Verwertungsgesellschaften, die auch in der Stellungnahme des US-Justizministeriums angesprochen werden, zumindest teilweise entschärfen. Google wird hier u.a. vorgeworfen, ausländische Urheber über den Vergleich nicht hinreichend informiert und diesen auch nicht in anderen Sprachen übersetzt zu haben. Ferner wird bemängelt, dass entgegen internationaler Abkommen der Urheberrechtsschutz von zahlreichen Formalitäten abhängig gemacht wird. Urheber müssten sich aktiv beim Buchrechteregister melden, um der Nutzung ihrer Werke zu widersprechen.
Eine derartige Änderung würde Google nicht besonders schwer treffen, weil die Buchsuche mit den ihm Vergleich vorgesehenen Verwertungsmöglichkeiten der digitalisierten Bücher auf die USA zugeschnitten ist. Ich nehme an, viele der Werke von Autoren, die nicht in den USA ihren Sitz haben, werden nicht auf Englisch verfasst sein. Google könnte diese Bücher vorerst "zurückstellen" und auf eine große Lösung in Europa hinarbeiten, die aber nur mit Hilfe des EU-Gesetzgebers zu erreichen sein wird.

2. Hinsichtlich verwaister Werke befürchten insbesondere Yahoo, Amazon und Microsoft, dass Google zum Monopolisten werden könnte, weil nach dem Vergleichsvorschlag nur Google rechtlich völlig risikolos diese Werke verwerten kann. In dem Vertragswerk ist zwar die Möglichkeit angedeutet, dass das Buchrechteregister anderen Unternehmen ebenfalls Rechte an verwaisten Werken übertragen kann. Es enthält aber bislang nicht die Übertragung der entsprechenden Rechte von den Urhebern auf das Buchrechteregister, sondern deutet diese Möglichkeit nur an.
Die kartellrechtlichen Bedenken könnten gemildert werden, wenn dem Buchrechteregister generell die Rechte übertragen werden, orphan works zu lizenzieren. Dies würde Google ebenfalls nicht besonders weh tun, solange das Buchrechteregister in den nächsten 10 Jahren anderen Unternehmen keine besseren Konditionen als Google einräumen kann.

Und was ist Ihre Meinung? Werden wir einen stark oder nur in kleinen Details überarbeiteten zweiten Vergleichsentwurf bekommen?

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