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Welche Schlüsse ziehen wir aus der Stellungnahme des GA?

austrotrabant

2009-10-01 21:03

Der Hype war groß, die Meinungen über die konkrete Bedeutung der Stellungnahme sehr unterschiedlich. Jetzt mal davon abgesehen, dass der EuGH dem GA nicht folgen muss: Welche Schlüsse können wir bis dato ziehen?

 

Mein erster Vorschlag wäre:

- Werbende, welche im Text der Anzeige keine kennzeichen- /markenrechtlich geschützten Begriffe verwenden (Adv-) sollten "sicher sein". Zwar betont der GA dass der "Inhalt der Anzeigen" nicht Inhalt des Verfahrens war (diese Frage wird wohl erst in der deutschen, der niederländischen oder der österr. Vorlage beantwortet werden; RZ 46), doch ... muss es dann doch zumindest eine mögliche Konstellation geben, in welcher Keyword Advertising zulässig ist ... und das wäre m.A. dann diese. Interessant ist in diesem Zusammenhang m.A. nach auch, dass der GA auch darauf eingeht, wie Markeninhaber sich dagegen zu Wehr setzen können, dass Ihre Marken als Schlüsselwörter gebucht oder im Text der Anzeigen verwendet werden. (zB. Rz 153)

 

Was meint die "Community" hierzu?

 

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1 Kommentar

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Sehe ich genau so. Wenn der EuGH den Schlussanträgen folgt, wäre die Buchung markenrechtlich geschützter Begriffe als Keyword zulässig. Werbetreibende müssten nur aufpassen, dass sie die Marke nicht im Text der Anzeige verwenden. Das ist ihnen in Deutschland ohnehin durch die AdWords-Markenrichtlinien untersagt.   Wenn Google beim EuGH gewinnt, rechne ich damit, dass das Unternehmen seine Markenrichtlinie in den EU-Staaten ändern und zukünftig Beschwerden von Markeninhabern über die Verwendung ihrer Marke als Keyword nicht mehr nachgehen wird. Dies würde der aktuellen Handhabung in rund 190 Staaten (u.a. USA) entsprechen. Gespannt bin ich allerdings, ob dies auch für Frankreich erfolgen wird. Dort waren die Gerichte bislang schon sehr findig, das Verhalten von Google als rechtswidrig einzuordnen. Zum Teil haben sie zwar eine Markenrechtsverletzung abgelehnt, aber eine Haftung aus allgemeinen zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen abgeleitet (Section 1382 of the Civil Code). Es könnte also sein, dass Google in Frankreich noch eine weitere Schlacht gewinnen muss...

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