Welche Schlüsse ziehen wir aus der Stellungnahme des GA?
austrotrabant
2009-10-01 21:03Der Hype war groß, die Meinungen über die konkrete Bedeutung der Stellungnahme sehr unterschiedlich. Jetzt mal davon abgesehen, dass der EuGH dem GA nicht folgen muss: Welche Schlüsse können wir bis dato ziehen?
Mein erster Vorschlag wäre:
- Werbende, welche im Text der Anzeige keine kennzeichen- /markenrechtlich geschützten Begriffe verwenden (Adv-) sollten "sicher sein". Zwar betont der GA dass der "Inhalt der Anzeigen" nicht Inhalt des Verfahrens war (diese Frage wird wohl erst in der deutschen, der niederländischen oder der österr. Vorlage beantwortet werden; RZ 46), doch ... muss es dann doch zumindest eine mögliche Konstellation geben, in welcher Keyword Advertising zulässig ist ... und das wäre m.A. dann diese. Interessant ist in diesem Zusammenhang m.A. nach auch, dass der GA auch darauf eingeht, wie Markeninhaber sich dagegen zu Wehr setzen können, dass Ihre Marken als Schlüsselwörter gebucht oder im Text der Anzeigen verwendet werden. (zB. Rz 153)
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