Mobbing als Dienstunfall
Regine.Wendland
2016-02-21 16:10In unserer aktuellen Entscheidung des Monats entschied der VGH München, dass eine psychische Erkrankung, welche auf Mobbing beruht, nicht als Dienstunfall angesehen werden kann. Mobbing ist eine schädliche Dauereinwirkung und nicht auf ein plötzliches Ereignis, welches örtlich und zeitlich bestimmbar ist, zurückzuführen. Auch eine Anerkennung einer durch die Mobbing-Vorfälle hervorgerufenen mittelgradigen Episode als Berufskrankheit ist nicht möglich, weil der abschließende Katalog in der entsprechenden Verordnung des BeamtVG diese Krankheit nicht als Berufskrankheit aufführt.
Hat der Gesetzgeber die Entwicklung etwa verschlafen oder ist er der Ansicht, dass es unter Beamten kein Mobbing gibt? Können sich die Dienstherren zurücklehnen, wenn sich ein Untergebener über Mobbing beschwert?
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In den etablierten Parteien selbst (also auch der Gesetzgeber) wird auch gemobbt. Auf ein Gesetz zur Prävention oder gar Bewältigung (bzw. Sanktionen) von Mobbing wartet man vergeblich.