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Verfahrensbeistandschaft

Thomas-Heinrich.Jensen

2011-09-22 11:43

Sehr geehrte Familienrechtler! Ich bin im Moment mit einer Abrechnungsproblematik als Verfahrensbeistand konfrontiert, die augenscheinlich im Kollegenkreis noch nicht aufgetaucht ist.

Ich war in einem Umgangsverfahren als VB bestellt, habe meinen Bericht im Termin vorgestellt und auch entsprechend abgerechnet. Das Gericht hat nun eine Sachverständige zur Klärung der Frage bestellt, ob überhaupt und/oder in welchem Umfang begleiteter oder unbegleiteter Umgang dem Kindeswohl entspricht. Die SV fragt bei mir an, ob ich bei der Exploration des Kindes dabei sein kann, weil mich das Kind schon kennt. Da die Angelegenheit bei mir schon abgerechnet ist, stellt sich die Frage, inwieweit meine zukünftige Beteiligung am Verfahren, wie auch z.B. Teilnahme am Gerichtstermin anlässlich der Vorstellung des Gutachtens der SV, überhaupt noch abrechenbar ist. Für die Beantwortung bereits jetzt schon vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

RA Thomas-H. Jensen

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1 Kommentar

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Hallo, wahrscheinlicih etwas spät und es wird sich schon geklärt haben. 

 

Aber durch die Pauschalisierung ist die Tätigkeit weitgehend offen, d.h. es gibt die Möglichkeit auch nach Abrechnung noch aktiv für das Kind zu agieren und beteiligt zu sein, auch wenn die Pauschale schon auf dem Konto ist. 

Der Verfahrensbeistand endet ja mit Beendigung des Verfahrens - wenn aber  nun ein Gutachten erstellt wird, ist das Verfahren ja nicht zu Ende also ist man noch in der Pflicht. 

 

Ergo alles ist miit der Pauschale abgedeckt, es gibt kein Ärger mehr mit der Begründung weiterer Tätigkeiten, die manche Bezirksrevisioren besser einschätzen können als der Verfahrensbeistand. 

 

mit freundlichen Grüßen 

 

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