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Visualisierung der Theorie des Multisensorischen Rechts

friedrich.lachmayer

2010-02-10 14:59

 

Entsprechend der Reinen Rechtslehre Hans Kelsens kann zwischen dem Sein (als dem faktischen Substrat) und dem rechtlichen Sinn (geltende rechtliche Bedeutungen, dem Sollen) unterschieden werden.

Auf der Metaebene der Rechtstheorie lässt sich ebenfalls diese Zweiteilung zwischen Zeichenträgern (wozu auch die Visualisierung als Darstellungsmethode gehört) und wissenschaftlichen Sprechakten treffen.

Klaus F. Röhl hat den Unterschied zwischen den Bildern  im Recht und den Bildern vom Recht hervorgehoben.

Die von Colette R. Brunschwig betonte Sicht des Multisensorischen  Rechts  macht die Seinsbasis des Rechts verstärkt zum Thema. 

Wahrscheinlich ändert sich dadurch auch das Verständnis der Sinn-Struktur des Rechts. So ist beim Gewohnheitsrecht nicht mehr eine textuelle Satzstruktur wichtig sondern das Parallelverhalten.

Es wäre methodisch sehr interessant, wenn auch die Metaebene der Rechtstheorie multisensorisch interpretiert werden würde,  zB als virtueller Raum der Spatialisierung des Wissens.

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2 Kommentare

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Zu der Aussage:"Wahrscheinlich ändert sich dadurch auch das Verständnis der Sinn-Struktur des Rechts. So ist beim Gewohnheitsrecht nicht mehr eine textuelle Satzstruktur wichtig sondern das Parallelverhalten."

Genau: Ich habe gestern mit meiner Überlegung zum Thema "Software und elektronische Handlungsräume" genau das im Sinn gehabt. Beide Aspekte fallen in einen: Das Recht ist textuell hinterlegt - in Form von Regeln und Handlungsanleitungen [Interaktion > siehe auch Game Design] - und das Parallelverhalten entsteht im Rahmen des Vorgesehenen [dem Sollen, wie Sie es ausdrücken]. Der Raum - in diesem Fall der virtuelle Raum [siehe auch SecondLife] - wird experimentell erforscht und im Räumlichen ist alles Wissen und alle Vorschrift hinterlegt. Natürlich gelten hier andere Vorstellungen bsp. bezüglich der grundlegenden physiologischen Zusammenhänge zwischen "Raum und Wahrnehmung".

Die Vorstellung, hier Rechtsvorstellungen bildlich oder eben multisensorisch zu hinterlegen scheint mir überholt. Gebrauchsanweisungen werden genau dadurch obsolet, dass wir Handlungs-, Gebrauchs- und Interaktionsmöglichkeiten unmittelbar in das System einbetten. Die narrative Struktur solcher Handlungsräume ist darüber hinaus weitere Anleitung und Vorschrift …

 

Irgendwie scheint die platte Form hier keine Trackbacks zu unterstützen: Warum eigentlich???

 

Schon (oder erst?) bei Cusanus, der angeblich als erster vom "Ausdruck" (expressio) im Bezug auf Buchdruck sprach, findet man dezidierte theoretische (theologisch-medienwissenschaftliche) Überlegungen dazu:

"Denn die Gleichheit ist Bild der Einheit; aus der Einheit nämlich kommt einmal die Gleichheit hervor. Daher ist die Gleichheit Bild der Einheit. Und nicht ist die Gleichheit Ausfaltung der Einheit, sondern Vielheit der Zusammenfaltung. Also ist die Gleichheit Bild der Einheit, nicht ihre Ausfaltung. …"

Der Rest hier: http://fildr.de/?p=869

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