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Muss die Skizze eines Zeugen als Anlage zum Protokoll?

RAMeinecke

2015-07-11 14:05

In einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten ließ der Richter die Angeklagte und zwei Zeugen Skizzen zum Tatort und zum Tatverlauf anfertigen. Im Protokoll ist vermerkt "Die Angeklagte fertigte eine Skizze an." bzw. "Die Zeugin fertigte eine Skizze an." Als ich mir zwei Tagen nach der Hauptverhandlung das Protokoll kopieren wollte, fand ich dort keine Skizzen.

Nun - hätte der Richter die in der Akte befindlichen Skizzen verwendet, hätte er diese in die Verhandlung einführen können. Dann hätte es dazu einen entsprechenden Vermekr im Protokoll gegeben und die Skizze wäre in der Akte zu finden. Der Richter hätte die vorhanden Skizzen auch als Vernehmungshilfe nehmen können. Dann hätte es zwar keinen Vermekr im Protokoll gegeben - aber wenigstens wären die Skizzen in der Akte.

Wie sieht das nun aus? Müssen die von den Zeugen in der richterlichen Vernehmung in der Hauptverhandlung gefertigten Skizzen als Anlage zum Protokoll?

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2 Kommentare

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Die Skizzen sind in Augenschein genommen worden (Streng genommen nur die Skizze der Zeugen; die Skizze der Angeklagten untechnisch natürlich auch, aber es ist ja keine Beweiserhebung als solche). Die Beweismittel müssen nicht zu Protokoll genommen werden. Insoweit ist das PRotokoll wohl auch vollständig; es muss nicht zwingend die genaue Bezeichzung der Beweiserhebung aufgenommen werden. Um die Skizzen zu sehen, muss ganz einfach Akteneinsicht genommen werden. Oder sind die Skizzen nicht in der Akte? Das wäre natürlich ungewöhnlich.

Die Skizzen sind nicht in der Akte und das ist in mehr als 10 Jahren das erste Mal, dass mir so etwas auffällt. In anderen Fällen findet man später die Skizzen in der Akte.

Mir geht es hier nicht so sehr um das "richtige" Protokoll. Wenn die Skizzen nur eine Vernehmungshilfe sind, müssen sie nicht ins Protokoll. Mir geht es eigentlich um die Akte. Dort wird eigentlich jeder noch so kleine Fetzen aufgehoben. Hier lässt der Richter Skizzen anfertigen, die wir uns natürlich angesehen haben - steht aber nicht im Protokoll - ist mir auch nicht so wichtig.

Kann der Richter nach einer Hauptverhandlung Skizen der Zeugen einfach in die Tonne kloppen?

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