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So gehts den Abofallen-Abmahnanwälten an den Kragen (NJW-aktuell 39/2009, S. XIV)

Tim.Nesemann

2009-09-18 09:42

Vermeintlich kostenfreie Angebote, die sich für den Nutzer dann als kostenpflichtige Abofallen entpuppen, sind im Internet keine Seltenheit mehr. Ein Kreis von Kollegen auf dem Anwaltsmarkt hat es sich zur Aufgabe gemacht, für diese unseriösen Unternehmen die getäuschten Kunden abzumahnen und die Forderungen einzutreiben.

Nun könnte eine Entscheidung des AG Karlsruhe diesen Abofallen-Abmahnanwälten das Handwerk legen: Das Gericht hat den abmahnenden Rechtsanwalt nach § 823 II BGB i. V. mit § 263 StGB zum Ersatz des Schadens verurteilt, welcher dem getäuschten Nutzer durch das Einschalten seines Rechtsanwalts entstanden war. Die Rechtsanwälte Küster und Klas aus Karlsruhe, die das Urteil erstritten haben, schildern im aktuellen Heft die Umstände des Falles. Sie stehen in der community für Fragen zum Fall gern zur Verfügung...

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