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November: Prüfung für Hundehalter

Regine.Wendland

2012-11-21 15:45

Die Tierschutzbehörde ist befugt, einem Hundehalter, der über die für eine angemessene Pflege seines Hundes erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht verfügt, aufzugeben, eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung erfolgreich abzulegen, so das OVG Lüneburg, Beschl. v. 15. 10. 2012 – 11 ME 234/12. 

Eine Entscheidung, die konzidiert, die Erziehung eines Hundes zum Gehorsam gehöre zur artgerechten Haltung – eine Erziehung des Hundes nach dem Stil Laissez faire hingegen verstoße gegen das Tierschutzgesetz. Spricht da ein Hundeliebhaber oder verstößt es gegen die Handlungsfreiheit, dem Halter sogar einen Erziehungsstil vorzuschreiben?

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