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Oktober: Für die dienstliche Beurteilung dürfen Zeiten der Wiedereingliederung nicht berücksichtigt werden

Regine.Wendland

2015-10-18 17:12

In unserer aktuellen Entscheidung des Monats entschied das OVG Münster, dass sich eine dienstliche Beurteilung nicht auf Zeiten während der Wiedereingliederung erstrecken darf. Eine hierauf gestützte Auswahlentscheidung ist rechtswidrig.

Die Wiedereingliederung dient der schrittweisen Heranführung des Beamten an den früheren Umfang seiner dienstlichen Tätigkeit und verfolgt das Ziel der Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit. Es wäre kontraproduktiv, wenn die Leistung des Beamten in dieser Zeit beurteilt werden würde.

Eine mutige Entscheidung, die den Beurteilungsspielraum des Dienstherrn zulässigerweise beeinträchtigt?

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