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Türkische Aktiengesellschaften sind verpflichtet, einen Rechtsanwalt zu berufen

Kaan Kalkan

2010-07-20 10:49

Die türkischen Rechtsanwaltskammern erinnern an diesen Tagen türkische Aktiengesellschaften (Anonim şirketi) an ihre Pflicht, Rechtsanwälte zu benennen, die im Rahmen eines dauernden Beratungsvertrages ihre Interessen vertreten. Gesellschaften, die dieser Pflicht nicht nachkommen, müssen mit Geldstrafen rechnen. Diese Verpflichtung gilt auch für türkische Aktiengesellschaften, deren Anteile sich in der Hand ausländischer Gesellschafter befinden.

Mehr Informationen dazu unter: Türkische Aktiengesellschaften müssen dauerhaft Rechtsanwälte beauftragen.

Weitere Informationen zum türkischen Recht finden Sie auf http://www.tuerkisches-recht.com/

 

 

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