Visualisierung der Menschenrechte 1, Menschenbild - Menschenwürde – MenschenrechteInhalt abgleichen

Prof. Dr. Friedrich Lachmayer

09.02.2010, 08:53 Uhr

Die Grundlage für die Menschenrechte ist das Menschbild. Freilich gibt es verschiedene Menschenbilder, die zumeist kulturspezifisch und einem historischen Wandel unterworfen sind.

Die Menschenwürde kann metaphorisch wie eine Aura verstanden werden, die das Menschenbild umgibt.

In der Visualisierung setzen die Menschenrechte auf dem Menschenbild und der Menschenwürde auf, gleichsam wie Strahlen, in denen sich Menschenbild und Menschenwürde ausdrücken.

Es werden beispielsweise nur einzelne Menschenrechte mit ppt-Rollenbändern dargestellt. Es wäre möglich, diese Aufzählung mit Links zu den maßgeblichen Texten anzureichern.

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Visualisierung der Menschenrechte 1, Menschenbild - Menschenwürde - Menschenrechte.ppt171 KB

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Kommentare

Kommentare:
Prof. Dr. Gerhard M. Buurman

Designer

09.02.2010, 12:56 Uhr

… während wir wahrnehmen, denken, urteilen, sollten wir zeitgleich zeichnen, Anschauungen entwickeln … Wir denken immer weiter … schreiben und wir kommen diesen Überlegungen visuell niemals nach … unsere Gedanken sollten Bilder generativ erzeugen … dann wüssten wir, worüber wir sprechen. Die Geschiedenheit von Bild und Text wird auch bei uns konstatiert … die Frage muss aber lauten, wie können wir dieser schleichenden Dychotomie von Gedanke und Anschauung entgegen wirken?

Auch das ist ein Problem der Technik, dieser Technik hier, der wir uns bedienen … sie erlaubt nur die Entwicklung von Gedanken … nicht aber das gemeinschaftliche Entwerfen von Anschauungen … so wie wir das verstehen …

Ein Problem …

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Prof. Dr. Gerhard M. Buurman

Designer

09.02.2010, 13:11 Uhr

Zum Thema fiel mir noch Schiller ein: 

Gedanken über den Gebrauch des Gemeinen und Niedrigen in der Kunst.

Es gibt aber auch im Ernsthaften und Tragischen einige seltene Fälle, wo das Niedrige angewandt werden kann. Alsdann muß es aber ins Furchtbare übergehen, und die augenblickliche Beleidigung des Geschmacks muß durch eine starke Beschäftigung des Affekts ausgelöscht und also von einer höhern tragischen Wirkung gleichsam verschlungen werden. Stehlen z. B. ist etwas Absolut-Niedriges, und was auch unser Herz zur Entschuldigung eines Diebs vorbringen kann, wie sehr er auch durch den Drang der Umstände mag verleitet worden sein, so ist ihm ein unauslöschliches Brandmal aufgedrückt, und ästhetisch bleibt er immer ein niedriger Gegenstand. Der Geschmack verzeiht hier noch weniger, als die Moral, und sein Richterstuhl ist strenger, weil ein ästhetischer Gegenwand auch für alle Nebenideen verantwortlich ist, die auf seine Veranlassung in uns rege gemacht werden, da hingegen die moralische Beurtheilung von allem Zufälligen abstrahiert. Ein Mensch, der stiehlt, würde demnach für jede poetische Darstellung von ernsthaftem Inhalt ein höchst verwerfliches Objekt sein. Wird aber dieser Mensch zugleich Mörder, so ist er zwar moralisch noch viel verwerflicher, aber ästhetisch wird er dadurch wieder um einen Grad brauchbarer. Derjenige, der sich (ich rede hier immer nur von der ästhetischen Beurtheilungsweise) durch eine Infamie erniedrigt, kann durch ein Verbrechen wieder in etwas erhöht und in unsre ästhetische Achtung restituiert werden. Diese Abweichung des moralischen Urtheils von dem ästhetischen ist merkwürdig und verdient Aufmerksamkeit. Man kann mehrere Ursachen davon anführen. Erstlich habe ich schon gesagt, daß, weil das ästhetische Urtheil von der Phantasie abhängt, auch alle Nebenvorstellungen, welche durch einen Gegenstand in uns erregt werden und mit demselben in einer natürlichen Verbindung stehen, auf dieses Urtheil einfließen. Sind nun diese Nebenvorstellungen von einer niedrigen Art, so erniedrigen sie den Hauptgegenstand unvermeidlich.

Erhellend, wie ich finde!

Quelle: Gutenberg

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