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"Das Völkerrecht ist - in Bezug auf Massenmord und Eliminierung - bankrott"

bernd.heintschel-heinegg

2009-10-06 00:17

... so der US-PolitologeDaniel Jonah Goldhagen in seinem SPIEGEL-Interview Nr. 41 vom 5.10.2009 S. 134 (140) im Zusammenhang mit der moralischen Verpflichtung zur Bekämpfung von Völkermord. Einverstanden?

 

Seine aktuelle Studie "Schlimmer als der Krieg. Wie Völkermord entsteht und wie er zu verhindern ist" soll am Mittwoch beim Siedler Verlag erscheinen. Eine Besprechung werde ich in der Community hier einstellen.

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5 Kommentare

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DA stimme ich ihnen zu Herr Stam.

 

Ich bin nicht einverstanden mit der Aussage Goldsteins. Schon gar nicht, wenn er damit ein alleiniges Vorgehen der Staaten gegen bestimmte Völkerrechtsverletzungen rechtfertigen will (die vielleicht auch nur innerstaatlicher NAtur sind).
Wenngleich das Verbot des Völkermordes zum ius cogens zu zählen ist, würde ein Vorgehen ohne VN-MAndat in Konflikt mit dem Gewaltverbot, welches auch zum ius cogens zu zählen ist, geraten. Diese Argumentation ist meines Wissens auch schon im Bereich der humanitären Intervention aufgebracht worden und birgt m. E. die erhebliche Gefahr der Aushöhlung des weit auszulegenden Gewaltverbots.

Das Völkerrecht ist nun mal im Ursprung eine koordinationsrechtlich organisierte ORdnung. Diese ursprüngliche Struktur der bloßen Koexistenz wird zwar mittlerweile in einigen Bereichen durchbrochen, gilt aber grundsätzlich fort. DAs Völkerrecht fußt also immernoch auf den unabhängigen und souveränen Staaten.

Insoweit kann man sagen, dass das Völkerrecht in Hinblick auf Völkermord bankrott ist, weil es (noch) keine faktisch wirksamen Mechanismen hat. Dabei werden aber mE falsche MAßstäbe zugrunde gelegt. Es wird nämlich ignoriert, dass der WEchsel von der bloßen Koexistenz zu einer Kooperation noch sehr jung ist. Es werden (durchaus nachzuvollziehende) Ideale in die Begründung geführt, die aber die GEschichte des Völkerrechts verkennen.  Insoweit kann man nicht von Bankrott reden. Vielmehr sollte die Aufmerksamkeit darauf gelegt werden, dass zB vor 100 JAhren einem Völkermord noch ganz anders völkerrechtlich zu begegnen war als heute. 

Es ist also durchaus als Fortschritt bzw als Schritt in die richtige Richtung anzusehen, dass sich die Staaten dazu entschieden haben, dem Verbot des Völkermordes einen so hohen Stellenwert einzuräumen.

 

Man muss zwar differenzieren, ob das Phänomen in einem inner- oder zwischenstaatlichen  Konflikt auftritt. Es gibt für beide Tatbestände aber durchaus Mittel und Wege auf völkerrechtlicher Ebene. Kritik läge in diesem Zusammenhang eher in der Organisation der Vereinten NAtionen, die oft ein Vorgehen gegen einen völkerrechtswidrig handelnden Staat verhindert und somit dem den VN innewohnenden gewaltmonopol nicht gerecht wird.

 

MAn sollte also eher über eine Reform des VN Systems nachdenken, anstatt sich Gedanken über mögliche Einschränklungen des Gewaltverbots zu machen. SChließlich haben wir das Recht zum Krieg gerade überwunden.  

 

Lg

... sorry, besten Dank für den zutreffenden Hinweis auf den richtigen Namen, auf den immerhin der Link schon gesetzt war. Deshalb habe ich mir erlaubt, mit Blick auf den berühmten Namen, dies in meinem ersten Beitrag richtig zu stellen. Man sollte eben nach einem arbeitsreichen Tag nicht mit Spracherkennung nach Mitternacht noch Beiträge schreiben oder sie zumindest vor dem "Speichern" genau durchlesen!

Der Siedler-Verlag hat mir freundlicherweise ein Rezensionsexemplar zur Verfügung gestellt, an dessen Lektüre ich mich alsbald mache.

Aber ich werde mich auch noch zu der von Herrn Stam geäußerten Kritik zu Wort melden. 

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. v. Heintschel-Heinegg,

vielen Dank für den Hinweis auf diesen Diskussionsbereich. Ich habe auch schon von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hier etwas dazu  zu schreiben. Anscheinend muss man hier allerdings erneut den Namen eintragen. Die Einträge mit der Bezeichnung Gast sind von mir....Viellecht finden sie dann mehr Beachtung.?

Liebe Grüße

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