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Gewaltsame Befreiung von Seeleuten aus den Händen der Piraten durch deutsche Sicherheitskräfte - Wo findet sich die Ermächtigungsnorm?

bernd.heintschel-heinegg

2009-04-20 19:52

Über die Tagung der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht in München berichtet Reinhard Müller in der heutigen Ausgabe der FAZ Nr. 91 S. 10 ausgehend von der Frage, die auch für uns sehr schnell ganz konkret werden könnte: Wo findet sich die Ermächtigungsnorm, wenn demnächst am Horn von Afrika KSK-Soldaten der Bundeswehr oder GSG 9-Bundespolizisten in die Hände von Piraten gefallenen Seeleute gewaltsam befreien? Was meinen Sie?

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1 Kommentar

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Eine Ermächtigungsgrundlage (gem. Art. 104 Abs. 1 Satz 1 bzw. 19 GG) gibt es offenbar nicht, es existiert lediglich ein 'Befehl' bzw. eine 'Taschenkarte'. Das SRÜ läßt auch eine Verbringung in ein anderes Land (hier: Kenia) nicht zu. Auf Anfrage beantwortet das BMVg diese Frage nur mit 'Gefasel', das BMJ antwortet überhaupt nicht auf diesbezügliche Anfrage. Die Maßnahmen (wie 'Beschuß', Festnahme, Durchsuchung, Vernehmung, ED-Maßnahmen etc.) erfolgen allesamt Rechtswidrig und stellen Straftaten dar. Interessiert nur scheinbar niemanden :-)

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