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Wem gehört das Zahngold aus der Asche?

Ruhrnalist

2013-06-18 11:11

Ich recherchiere als Journalist über die Rechtmäßigkeit der Verwertung von Reststoffen aus der Kremierung von Verstorbenen durch Anlagenbetrieber.

  1. Wem gehören die Hinterlassenschaften aus dem Körper eines Toten? Ist das Zahngold ein Erbfall? Oder ist nur der Totenfürsorgeberechtigte der Aneignungsberechtigte?
  2. Wer kann das Eigentum daran aufgeben/übertragen und in welcher Form? Dabei geht es mir insb. darum, dass der Auftraggeber für die Einäscherung nicht unbedingt Allein-Erbe, manchmal gar kein Erbe ist. Was ist, falls es eine Vorausverfügung des Toten gegeben hat?
  3. Dürfen Betreiber durch konkludentes Verhalten mit Bezug auf Satzungen oder Betriebsordnungen sich die Überreste aneignen? Wie sind Einzelvereinbarungen mit den Totenfürsorgeberechtigten zu sehen? -> Zieht hier die Rechtsprechung zu Monopolen (Krematorien sind entweder kommunal oder zulassungspflichtig)?
  4. Was ist in Fällen, wenn die Stoffe wie Gold durch Verdampfung nicht eindeutig einzelnen Toten zuordnenbar sind?
  5. Wie sieht es ethisch und strafrechtlich aus? Handelt es sich bei der Vorabentnahme oder bei der Entnahme nach der Einäscherung um die Störung der Totenruhe?

 

Es gibt dazu einen Beschluß des OLG Hamburg, der den Fall eines Diebstahls betrachtet:

Beschluss v. 19.12.2011 – 2 Ws 123/11 = NJW 2012, 1601 ff.
http://www.juraexamen.info/olg-hamburg-zur-strafbarkeit-bei-entnahme-von-zahngold-nach-einascherung-eines-verstorbenen/

 

PS: Es geht hier nicht um Spielgeld: Bestatterverband schätzt 78€ Wertstoffe pro Person. Pro Krematorium geht es um Einnahmen von mehr als 100.000€.

Das Thema ist überraschend komplex, wenn man sich eindenkt.

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