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Eine Frage zu der Schweizer Steuerdatei

joachim.kretschmer

2010-02-04 16:23

Ich will gar nicht in die Diskussion einsteigen, die bereits bei der Liechtensteiner Steueraffäre geführt wurde. Ich habe da eine ganz andere Frage. Da hieß es zuletzt, die Bundeskanzlerin habe sich für den Ankauf der Datei ausgesprochen. Da wurde berichtet, der Bundesfinanzminister habe sich für den Kauf entschieden. Es geht doch in der Diskussion vor allem um die Verwertung der illegalen Daten in einem kommenden Steuerstrafverfahren, es geht also um Strafrechtspflege. Was hat da die Bundeskanzlerin mit zu tun? Richtlinienkompetenz? Wohl kaum! Und warum der Bundesfinanzminister? Wenn überhaupt erwartet man eine Äußerung der Justizministerin, aber die schweigt schon seit langem. Wird die Datei aus Bundesmitteln bezahlt? Wo ist da eigentlich die Bundeszuständigkeit. Wenn es um Strafrechtspflege geht und um Strafverfahren, sind die Länder zuständig und da es formal um eine Sicherstellung von Beweismitteln nach § 94 StPO gegen Geld geht, die Staatsanwaltschaft, welche auch immer. Zu entscheiden hat daher eventuell ein Landesjustizminister als Aufsicht über die jeweilige Staatsanwaltschaft. Gewaltenteilung, Bundes- und Landeszuständigkeit sind Fragen, die bisher gar nicht erörtert wurden. Und noch einmal: wer zahlt eigentlich? Wenn das Geld für die Datei wirklich aus dem Bundeshaushalt kommt, kann man da den Vorwurf von § 266 StGB erheben, da der Bund an sich gar nicht zuständig ist? Gibt es im Bundeshaushalt eine "schwarze Kasse" für solche Ausgaben? Strafrechtspflege obliegt zuerst den Ländern. Also müssten diese zahlen. Es erscheint wahrlich ein wenig skurril, wenn man bei dieser unter rechtsstaatlichen Aspekten zweifelhaften Angelegeheit über Zuständigkeiten und Haushaltsfrageen redet. Aber auch das sollte rechtsstaatlich einwandfrei sein! Und unter die Richtlinienkompetenz fällt diese Frage wahrlich nicht.

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3 Kommentare

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Lieber Herr Dr. Kretschmer,

 

Ihre Fragen sind mehr als berechtigt und die Verwunderung ergreift den (rechts)kundigen Leser der einschlägigen Tageszeitungen zurecht. Tatsächlich ist es aber wohl so, daß die CD der Staatsanwaltschaft Wuppertal angeboten wurde und somit das Land NRW letztlich die Entscheidung zum Kauf treffen musste - das Land also auch die Mittel bereitstellen müsste. Wie der SZ zu entnehmen war, hat nunmehr (auch) das Land NRW seine Bedenken überwunden (...vermutlich war dafür die Stellungnahme der BK'in erforderlich...) und sich zum Kauf entschieden. In der Tat kaum nachvollziehbar ist daher der Umstand, daß sich Bund und Land die Kosten nun offenbar teilen wollen. NRWs Finanzminister hat dazu erklärt, dies sei auch bei der Liechtensteinischen CD so geschehen. Da es sich hier überwiegend um Einkommens- und ABgeltungssteuern handelt, die nachzuentrichten sind, dürfte der Grund darin liegen, daß auch der Bund Anspruch auf Zahlungen aus den aus den Daten der CD ersichtlichen Steuerhinterziehungshandlungen hat. Wenn es bei Liechtenstein auch so gemacht wurde, wird bei einer kritischen Nachfrage vermutlich zudem das Argument der "Selbstbindung der Verwaltung" ins Feld geführt...dessen Gewicht aber wohl eher gering einzuschätzen sein dürfte. Der Gedanke des § 266 greift daher wohl dann nicht ein, wenn der Bund ebenfalls Ansprüche geltend machen kann.

Viele Grüße - Nico Werning

Lieber Joachim,

Du hast wohl Recht, was die Länderzuständigkeit betrifft. Auch für die reinen Steuerangelegenheiten sind ja wohl die Länder zuständig, was allerdings in den ersten Tagen der Diskussion von BMin. Schäuble auch so gesagt wurde (nach dem Motto: Für dies schwierige rechtspolitische und moralische Fragestellung bin ich ja eigentlich gar nicht zuständig...), was aber dann in Vergessenheit geriet, als sich die Bundeskanzleuin positionierte. Ich habe dann auch gestaunt, dass man für die Kostenteilung den "Königsteiner Schlüssel" bemühen will, ursprünglich zur Finanzierung von länderübergreifenden Forschungseinrichtungen erdacht. Theoretisch müsste wohl NRW erst einmal die 2,5 Mill. locker machen (wie verbuchen? Im Fernsehen sagte Herr Bosbach: "Informantenhonorar" gebe es da als Buchungspunkt bei der Polizei, ich habe das nicht überprüft) und dann, wenn andere Bundesländer auch was abhaben wollen vom Geldregen, die diese CD verspricht, müssten die eben bei NRW ihren Anteil bezahlen....

Besten Gruß

Henning

In der SZ von heute (S. 2) ist ein Interview von Heribert Prantl mit Wolfgang Schäuble abgedruckt. Auf die letzte Frage antwortet Schäuble sinngemäß: "Steuerfahndung ist Ländersache, ich werde den Kollegen keine Ratschläge erteilen." Schade, daß Herr Prantl, der sonst so rechtsstaatlich denkt und schreibt, hier aber den Ankauf der Daten bedinungslos unterstützt, nicht noch eine letzte Frage hinterhergeschoben hat: "Warum treffen Sie dann überhaupt mit der Kanzlerin zusammen eine Entscheidung und warum bezahlt der Bund einen Teil der Kosten?" Immerhin hat Schäuble bestätigt, was wir uns schon gedacht hatten: "Hätte man die CD dieses Mal nicht gekauft, hätte man die Entscheidung der Bundesregierung von vor zwei Jahren delegitimiert." Also doch eine Art der Selbstbindung. Zwar hat Prantl da nochmal nachgehakt, aber das verlief natürlich im Sande. Hier hätte vielleicht ein Spruch des Übervaters Adenauer ganz gut gepasst: "Niemand kann einen daran hindern, schlauer zu werden."

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