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Zum neuen Mordtatbestand

recktenwald

2015-07-10 23:41

Hurrah, es gibt noch Leute mit Durchblick!!

 

"Sowohl einem unbefangenen Laien als auch einem von der Rechtsgutstheorie ausgehenden Strafrechtler wird kaum zu erklären sein, dass die vorsätzliche Tötung eines jeden Menschen nicht in gleichem Maße strafwürdig ist. Vorzuziehen wäre daher das rigoros abgelehnte Privilegierungsmodell, das seinen Ausgangspunkt in der Verletzung findet: Wer vorsätzlich einen Menschen tötet, handelt in höchstem Maße strafwürdig. Er ist nur dann weniger hart zu bestrafen, wenn die Tötung im Rahmen einer Situation geschah, die sie weniger strafwürdig erscheinen lässt. Damit hätte man alle Probleme auf einen Streich beseitigt: das Nazi-Gedankengut, die Tätertypenlehre und das Gesinnungsstrafrecht der ersten und dritten Gruppe der Mordmerkmale."

 

Aus dem aktuellen RH-Newsletter. Vielleicht kann man sogar sagen, dass allen anderen das Rechtsgut Leben eigentlich egal ist. Dass der Totschlag eine Privilegierung ist, hat auch schon Eberhard Schmidt gesagt.

 

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