StrafverteidigungInhalt abgleichen

Strafverteidigung bedeutet in strenger Einseitigkeit und Parteilichkeit mit den Mitteln und in den Grenzen des Rechts das bestmögliche Ziel für den Beschuldigten zu erreichen. So gesehen verstärkt die Strafverteidigung die freiheitssichernde Dimension des Strafrechts.

Gruppenmoderatoren

Gruppenmitglieder


Gruppenforen

ForumThemenBeiträgeLetzter Beitrag
1745 Anja Sturm

Rechtsanwältin

15.03.2010, 17:07 Uhr

Neueste Beiträge aus den Gruppenforen

Beschränkung der Berufung bei fehlenden Feststellungen zu § 35 BtMG

Anja Sturm

Rechtsanwältin

15.03.2010, 17:07 Uhr

Kann ich die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts beschränken, wenn ich mit der Berufung lediglich konkrete Feststellungen zu § 35 BtMG und am besten schon die Zustimmung des Gerichts vorab im Urteil haben will? M.E. ändern sich die verwirklichten Straftatbestände und die hierzu getroffenen Feststellungen nicht.