Strafverteidigung
Strafverteidigung bedeutet in strenger Einseitigkeit und Parteilichkeit mit den Mitteln und in den Grenzen des Rechts das bestmögliche Ziel für den Beschuldigten zu erreichen. So gesehen verstärkt die Strafverteidigung die freiheitssichernde Dimension des Strafrechts.
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Daniel AmelungRechtsanwalt / Fachanwalt für Strafrecht
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| 17 | 45 | Anja Sturm Rechtsanwältin 15.03.2010, 17:07 Uhr |
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