Völkerstrafrecht
Die Entwicklung des Völkerstrafrechts stagnierte nach den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen. Neuen Auftrieb bekam es durch die „ad hoc-Tribunale" für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda. Die Errichtung eines ständigen Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag bildete den vorläufigen Höhepunkt. Noch ist das Völkerstrafrecht schwach. Um das Erreichte nicht wieder zu verlieren, muss die Entwicklung weiterhin engagiert vorangetrieben werden.
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| 33 | 97 | Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg VRiOLG 16.02.2010, 22:39 Uhr |
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