Ignor & Partner

Ignor & Partner entstand aus der vormaligen Kanzlei Ignor, Bärlein, Partner, die sich aufgrund strategischer Differenzen im Jahr 2008 getrennt hatte. Die Sozietät ist auf die Beratung und Verteidigung in Strafrecht und Bußgeldsachen, insbesondere aus den Bereichen des Wirtschafts- und Arbeitslebens, ausgerichtet. Ignor & Partner profitiert bei ihrer Arbeit durch die Kooperation mit zahlreichen Strafrechtskanzleien in Deutschland. Im Bereich des öffentlichen Rechts dient die Kanzlei Raue LLP in Berlin als ständiger Ansprechpartner.

Philosophie: 

Die Kanzlei wirbt mit einem Anwaltsteam, das über langjährige Erfahrung, hohe fachliche Qualifikationen und unerschrockenes Engagement verfügt. Für eine bestmögliche Mandantenberatung setzt Ignor & Partner neben dem internen Erfahrungsaustausch auf eine beständige berufliche Weiterbildung und Teilnahme an der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Diskussion.

Rechtsgebiete und Mandate: 

Die besonderen fachlichen Schwerpunkte dieser Strafrechtsboutique liegen im Wirtschaftsstrafrecht. Hervorragendes Renommee in diesem Bereich genießen neben Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor auch Anke Müller-Jacobsen und Alexander Sättele. Prof. Dr. Dr. Ignor ist darüber hinaus als Experte für das Arbeitsstrafrecht ausgewiesen. Ein weiteres wichtiges Betätigungsfeld der Kanzlei bildet das Arzt- und Arzneimittelstrafrecht. So beraten die Anwälte dauerhaft einige Klinikbetreiber. Die Arbeit in beratender Funktion nimmt insbesondere auch auf dem Gebiet der Compliance zu. Die Kanzlei bearbeitet außerdem Revisionsverfahren und Verfassungsbeschwerden aus dem Bereich des Strafrechts.

Die Aufmerksamkeit der Medien gewann die rechtliche Vertretung des Ärztlichen Direktors und Chefarztes des Neurologischen Rehabilitationszentrums in Magdeburg, Professor Paul Schönle, den die Kanzlei wegen Vorwurfs des Totschlags durch passive Sterbehilfe verteidigte. Weitere Mandate betreffen die Beratung der Alba-Gruppe, die Verteidigung eines ehemaligen Managers der HSH-Nordbank wegen Untreue und eines beratenden Anwalts im Filmfondsverfahren in München. Daneben vertritt die Kanzlei unter anderem einen Generikahersteller wegen Rabattbetrugs und den Inhaber einer Großspedition wegen Zigarettenschmuggels.

Veröffentlichungen und Vorträge: 

Die Anwälte der Kanzlei sind publizistisch sehr aktiv, zum Beispiel als Mit-Autoren des Löwe-Rosenberg-Kommentars zur StPO, des Anwaltkommentars StPO, des Handbuchs Arbeitsstrafrecht und eines Formularbuchs für den Strafverteidiger. Prof. Dr. Dr. Ignor lehrt an der Humboldt-Universität Berlin.

Fazit: 

Bei Ignor & Partner handelt es sich um eine noch recht junge Strafrechtsboutique, die aufgrund des Namensgebers – Herrn Prof. Dr. Dr. Ignor – jedoch deutschlandweit einen ausgezeichneten Ruf besitzt. Dessen Anwaltskollegen können von seiner Erfahrung und Fachkenntnis nur profitieren und sich so ebenfalls zu exzellenten Strafverteidigern entwickeln.

Sortname: 
ignor
Standort: 

Berlin

Besondere Sprachkenntnisse (außer Englisch): 

Französisch

Rechtsgebiete: 

Medien- und Presserecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht