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Meine Kommentare
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
LG Bremen zu BAMF: Nach den Schlagzeilen zu angeblich massenhaftem Asylbetrug in der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Bremen vor vier Jahren, ist nun der Prozess gegen einen Rechtsanwalt mit einer Geldstrafe von 6.000 Euro geendet. Das Landgericht Bremen sprach den Flüchtlingsanwalt aus Hildesheim von allen angeklagten Verstößen gegen das Ausländer- und Asylrecht frei. Allerdings verurteilte das LG den Anwalt wegen Vorteilsgewährung in zwei Fällen, da er 2015 der mit ihm befreundeten damaligen Leiterin des Bremer Flüchtlingsamts bei zwei Treffen Übernachtungen in einem Hotel bezahlt hatte. Der jesidische Anwalt vertrat viele Angehörige dieser religiösen Minderheit und hatte sich für diese bei der Bremer Beamtin eingesetzt. Die Richterin sah darin eine ungute "Vermischung von privater und beruflicher Beziehung", wie die taz (Benno Schirrmeister), die FR (Eckhard Stengel), LTO und spiegel.de berichten. Der Prozess gegen die Beamtin war im April gegen eine Zahlung von 10.000 Euro eingestellt worden. Noch nicht abgeschlossen sind zwei strafrechtliche Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Bremen gegen die Staatsanwaltschaft selbst, ob diese den vermeintlichen BAMF-Skandal mit vorverurteilenden Aussagen in den Medien erst richtig hat hochkochen lassen.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Grüß Gott Herr Professor,
haben Sie vielen Dank für Ihre köstlichen Formulierungen:
"Und leider gibt es auch in der bayerischen Justiz Fälle staatsanwaltlichen und gerichtlichen Versagens in der Fehlerbearbeitung, so dass ein gewisses Misstrauen leider verständlich ist (ich spiele auf den Fall "Rupp" in Neuburg an der Donau an, indem die StA - ohne davon irgendwelche Vorteile zu haben - darauf beharrte, es sei alles richtig so, obwohl ein offenkundiges Fehlurteil vorliegt). Vgl. auch den Fall des Zellentods von Ouri Jallow, in der der BGH schließlich ein Machtwort über die heillos subjektiven und sträflich verschlampten Ermittlungen gegen Beamte sprechen musste. Eine gewisse Tendenz, die Welt der Behörden insgesamt "sauber zu halten" (Ihr Ausdruck), spielt womöglich psychologisch eine ungute Rolle in der Entscheidungsfindung."
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
Mietendeckel: Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte gegenüber dem Mo-Hbl (Heike Anger/Dietmar Neurer), warum sie es für nicht zwingend erforderlich hält, im Bundesrecht die Einführung von regionalen Mietendeckeln zu ermöglichen. Schließlich seien bereits viele Maßnahmen getroffen worden, etwa die Verschärfung der Mietpreisbremse oder die Einschränkung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
BVerfG zu EZB-Anleihekauf: Die Sa-FAZ (Reinhard Müller) erinnert an den vorige Woche veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und erklärt, warum die von den Klägern beantragten Vollstreckungsanordnungen zum EZB-Urteil des BVerfG von Mai 2020 abgelehnt wurden. Der Autor kommt zum Schluss: "Substantiierte Klagen sind jederzeit weiterhin möglich."
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
LG München II – Ex-Audi-Chef-Stadler: Wegen gewerbsmäßigem Betrug durch Unterlassen muss sich der ehemalige Vorstandsvorsitzende des Audi-Konzerns Rupert Stadler seit Anfang Mai vor dem Landgericht München verantworten. Dieser soll auch dann noch Dieselautos mit der Schummelsoftware auf dem europäischen Markt verkauft haben lassen, als der Betrug längst aufgeflogen war. Doch Stadler gibt sich vor Gericht, als sei er nur wegen des politischen Drucks und damit zu Unrecht angeklagt worden, schreibt die Mo-SZ (Thomas Fromm/Max Hägler) in einer Prozess-Reportage.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
Faxe an Gerichte: Oliver Elzer (beck-community) fragt, ob es noch zulässig ist, Schriftsätze mit persönlichen Daten an Gerichte zu faxen. Anlass ist die Feststellung der Bremer Datenschutzbeauftragten, dass Faxe keinerlei Sicherungsmaßnahmen aufweisen, um die Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
StGB: beck-community (Henning-Ernst Müller) listet aus Anlass des 150. Geburtstag des Strafgesetzbuchs auf, welche Normen seit 1871 inhaltlich nicht oder kaum verändert wurden.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Wäre das KlEV seinerzeit fair verlaufen (Richterliche Hinweise, Mündliche Verhandlung) wäre die Staatsanwaltschaft dazu verpflichtet worden, Anklage zu erheben. Jo 10. NOVEMBER 2020 UM 9:07 PM
Exemplarisch empfehle ich (als AfD-Unterstützer) noch die Lektüre von dem (linken) RA Alexander Würdinger (Juristen ist er vielleicht bekannt: das BVerfG ist seiner Argumentation/Rechtsmeinung zum Klageerzwingungsverfahren (KlEV) – seit 2019 – und v.a. zum Ermittlungserzwingungsverfahren (EEV) – seit 2020 – im Kontext des Rechts auf Strafverfolgung Dritter, nämlich Anwendung von VwGO auf diese Verfahren, in seinem HRRS-Aufsatz „Die Zeitenwende im Klageerzwingungsverfahren“ gefolgt (auch wenn er in den BVerfG-Entscheidungen nicht genannt wird), und er ist einer der Anwälte im Fall Ouri/-y Jallow/-h gewesen, aber Letzterer spielt hier eigentlich keine Rolle):
https://community.beck.de/user/profil/ra-wurdinger
Es geht hier nur um folgende Teile:
Anfang bis ausschließlich „VII. Oury Jalloh“. Und dann erst wieder ab „XIV. Die Zeitenwende im Klageerzwingungsverfahren, HRRS 2016, 29“ bis Ende.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
In der Frage des Verbots der Beleidigung ist das weitreichend geklärt.[15] Wenngleich der Beleidigungstatbestand sehr weit gefasst ist (er verwendet nur den Begriff, ohne ihn legal zu definieren), ergibt sich aus seiner Zielrichtung eindeutig, dass er nicht eine bestimmte Meinung verbietet.[16] Denn das Gesetz beurteilt Aussagen in diesem Fall allein danach, ob sie das Allgemeine Persönlichkeitsrecht oder die Ehre des Adressaten gefährden. Auf den Inhalt und die konkrete Aussage einer Meinungsäußerung kommt es dabei nicht an.[17] Zudem kann sich hier der Äußernde unter Umständen auf den § 193 StGB[18], die Vorschrift über die Wahrnehmung berechtigter Interessen, berufen.[19][20]
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
"Abhilfemöglichkeit" schreiben Sie. Sie haben Humor. Glauben Sie, dass irgendein Richter der Beschwerde gegen seine Entscheidung abhilft?
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