Veröffentlicht am 30.12.2022 von Michael ElseBild von Michael.Else

Muss der Verschluss einer Schaumweinflasche (Sektflasche) zwingend mit einer Folie umkleidet sein oder darf diese auch ohne Folienummantelung verkauft werden? Fast eineinhalb Jahre ist es schon her, als das Verwaltungsgericht Trier im Juli 2021 das durch die Weinkontrolle verfügte Verbot des Verkaufs von Sektflaschen ohne entsprechende Ausstattung bestätigt hat. Die Entscheidung stieß auf breites Interesse, was möglicherweise auch an der meist plakativen Zusammenfassung der Problematik mit „Sekt oben ohne“ gelegen haben mag. Silvester als der Tag des Sektkonsums schlechthin bietet Anlass für eine Nachlese und einen Ausblick: wie steht es um den Schaumwein „oben ohne“? - zu VG Trier, 7.7.2021 – 8 K 424/21.TR; 2. Instanz OVG RhPf 8 A 11469/21.OVG (anhängig) ...Weiterlesen

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Veröffentlicht am 29.12.2022 von Michael ElseBild von Michael.Else

Darf Wein verkauft werden, der Rückstände eines nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittels aufweist? Mit dieser Frage hatte sich das OVG Bautzen zu beschäftigen, ein Verfahren im Zusammenhang mit dem sogenannten „Weinskandal“, der seine Anfänge im Jahr 2015 nahm und weite Kreise in Fachwelt und Öffentlichkeit zog. Das Gericht bestätigt das Vorgehen der Behörden. Es stellt klar, dass ein Verbot besteht, Wein in den Verkehr zu bringen, der aus Trauben hergestellt wurde, die mit nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln kontaminiert sind - zu OVG Bautzen, Urteil vom 27.01.2022 – 3 A 1196/19Weiterlesen

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AgrarrechtÖffentlich-rechtliches Agrarrecht
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Veröffentlicht am 28.12.2022 von Michael ElseBild von Michael.Else

Ein Glühwein darf nicht unter Zusatz einer Bockbierwürze hergestellt werden, da es sich hierbei um kein Gewürz handelt und zudem eine erhebliche, vermeidbare -damit verbotene- Zugabe von Wasser in das Produkt erfolgt. Dies entspricht nicht den Vorgaben aus der Verordnung (EU) 251/2014 über aromatisierte Weinerzeugnisse und führt zu einer Verbrauchertäuschung, da die Verbraucherkreise keine Verwässung eines Glühweins erwarten - zu Landgericht München I, Urteil vom 17.11.2022 - 17 HKO 8213/18 (Volltext noch nicht veröffentlicht)Weiterlesen

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Veröffentlicht am 28.12.2022 von Michael ElseBild von Michael.Else

Ein Produkt aus Traubensaft darf nicht in der Aufmachung verkauft werden, dass es den Eindruck eines alkoholfreien Weines erweckt und auch nicht auf geeignete Weise unmissverständlich mit einem Hinweis den veranlassten Irrtum ausschließt. Hier: Verkauf einer Zubereitung aus Traubensaft als "Zera Chardonnay, Alkohol Free" in einer Burgunderflasche bei Zubereitung aus Extrakten und Traubensaft - zu LG Berlin, Urteil vom 19.5.2022 – 52 O 273/21 (nicht rechtskräftig)Weiterlesen

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Veröffentlicht am 07.07.2021 von Michael ElseBild von Michael.Else

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass die grundlegenden Vorgaben für die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen für Beamte wegen ihrer entscheidenden Bedeutung für Auswahlentscheidungen nach Maßgabe des Art. 33 Abs. 2 GG in Rechtsnormen geregelt sein müssen – bloße Verwaltungsvorschriften bzw. Richtlinien reichen hierfür nicht aus (BVerwG 7.7.2021 – 2 C 2.21). Eine Grundsatzentscheidung mit großer Auswirkung.Weiterlesen

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Beamtenrecht
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Veröffentlicht am 18.05.2020 von Michael ElseBild von Michael.Else

Die Bezeichnung Naturwein, bzw. naturreiner Wein war über viele Jahrzehnte eine gebräuchliche Bezeichnung für nicht gezuckerte Weine, bis diese Bezeichnung durch eine Gesetzesreform vor fast 50 Jahren verboten worden ist. Nun soll eine Gruppe französischer Winzer die offizielle Anerkennung zur Verwendung der Bezeichnung „Vin méthode nature“ für Weine erhalten haben, die besonders naturnah hergestellt worden sind. Endet damit das fast ein halbes Jahrhundert andauernde Verbot, Weine auch nur entfernt mit „Natur“ bezeichnen zu dürfen? Mit diesem Beitrag sollen die rechtlichen Hintergründe dargestellt und die neue Bezeichnung auf ihre Zulässigkeit untersucht werden.Weiterlesen

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AgrarrechtÖffentlich-rechtliches Agrarrecht
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Veröffentlicht am 18.05.2020 von Michael ElseBild von Michael.Else

Nachdem die Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) bereits vor einigen Wochen in Kraft getreten ist, steht nun auch die Verkündung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes bevor. Damit ist das Maßnahmenpaket zur Sicherstellung der Personalratsarbeit während der COVID-19-Pandemie umgesetzt und findet rückwirkend zum 1.3.2020 Anwendung. Die Regelungen treten mit Ablauf des 31.3.2021 wieder außer Kraft.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 11.05.2020 von Michael ElseBild von Michael.Else

+++ aktualisiert um Entscheidung 2. Instanz HessVGH 14.5.2020 - 1 B 1308/20 +++ Nach den Schulschließungen aufgrund der Corona-Pandemie öffnen diese Tage die Bundesländer ihre Schulen wieder schrittweise auf dem Weg zurück zu einem normalen Unterrichtsbetrieb, sofern man in diesem Zusammenhang von Normalität überhaupt sprechen kann. Damit kehren nicht nur die Schülerinnen und Schüler wieder zurück in die Schulen, auch die Lehrinnen und Lehrer müssen sich der neuen Situation stellen und ihr Homeoffice gegen den Klassensaal eintauschen. Das stößt nicht nur auf Freude, neben pädagogische Bedenken haben nicht wenige Lehrkräfte vor allem eines: Befürchtungen um ihre eigene Gesundheit.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 30.01.2020 von Michael ElseBild von Michael.Else

Die Zuckerung eines Weinerzeugnisses in der Gärphase darf nur der Erhöhung des Alkoholgehalts dienen und nicht zu einer Umgehung des Verbots führen, den Wein mit Zucker (Saccharose) zu süßen, so dass BVerwG vom 30. Januar 2020 - 3 C 6.18. Wann endet die Anreicherung, wann beginnt die Süßung eines Weines? Was, wenn der zur Anreicherung verwendete Zucker bei der Weinherstellung nicht vergärt und später noch im fertigen Wein enthalten ist? Eine Laune der Natur oder schlicht nicht verkehrsfähiger Wein? Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 30. Januar 2020 - 3 C 6.18 für mehr Klarheit gesorgt.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 03.06.2019 von Michael ElseBild von Michael.Else

Vielleicht nicht unbedingt „Grand Cru“, aber das Pendant „Grosses Gewächs“ könnte durchaus Einzug in das deutsche Weingesetz finden. Dem deutschen Weingesetz von 1994 steht nämlich eine umfassende Reform bevor. Ein Schwerpunkt der Neuregelung soll auch die Berücksichtigung des sogenannten romanischen Weinqualitätssystems („je kleiner die Herkunft, desto höher die Qualität“) im deutschen Weinbezeichnungsrecht sein, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Weinbranche zu stärken. Ein Gesetzentwurf wird noch für 2019 erwartet, ein vor wenige Tagen veröffentlichtes Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung soll als Grundlage für einen Referentenentwurf dienen.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 17.07.2018 von Michael ElseBild von Michael.Else

Ein Winzer aus Rheinland-Pfalz muss eine erhaltene Beihilfe für eine Umstrukturierungsmaßnahme (hier: Zuwendung für eine Wiederbepflanzung, Förderung nach § 7 Abs. 3 Nr. 2 RebflUmstrV RP ) zurückzahlen, da er die Rebfläche nicht wie vorgesehen vollständig mit einer bestimmten Rebsorte (hier historische Rebsorte "Roter Riesling", im Versuchsanbau) bepflanzen konnte.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 29.05.2018 von Michael ElseBild von Michael.Else

Nach dem Weinrecht geschützte Herkunftsbezeichnungen dürfen nur verwendet werden, wenn ein Wein den jeweiligen Produktspezifikationen entspricht. Der Schutz eines so bezeichneten Weines durch Art. 103 Verordnung(EU) 1308/2013 ist umfassend. So ist nicht nur eine direkte Verwendung der Bezeichnung untersagt, auch jede widerrechtliche Aneignung, Nachahmung oder Anspielung, und alle sonstigen falschen oder irreführenden Angaben. Aber können auch bloße Abkürzungen wie "K.B.", "S.P." oder eine Fantasiebezeichnung wie "Sankt Paul" eine unzulässige Verwendung darstellen? Darüber hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden, VG Trier 01.02.2018 - 2 K 12306/17.TR (BeckRS 2018, 8365).Weiterlesen

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Veröffentlicht am 21.08.2017 von Michael ElseBild von Michael.Else

Wie darf ein "Champagner-Sorbet" zulässig bezeichnet werden, wenn tatsächlich Champagner zu seiner Herstellung verwendet worden ist? Aktuell befasst sich hierzu der EuGH (Az. C-393/16) mit einem Vorlagebeschluss des BGH (Az. I ZR 268/14). Im Kern geht es um die Frage, ob bei der Bezeichnung eines Produkts auch die (teilweise) Nutzung der Bezeichnung einer geschützten Herkunftsangabe zulässig ist, wenn das geschützte Erzeugnis bei der Herstellung des Produkts verwendet worden ist. Für Herkunftsangaben des Weinsektors gibt es hierfür bisher keine Regelungen, eine Grunsatzentscheidung wird erwartet.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 31.01.2017 von Michael ElseBild von Michael.Else

Ende Januar wurde der Gesetzentwurf zur 10. Änderung des Weingesetzes dem Bundestag zur Beschlussfassung vorgelegt ( BT-Drs. 18/10944 ). Einen Überblick über die beabsichtigten Änderungen (unter anderem zu Neuanpflanzungen, Regelungen zum Hektarertrag, Errichtung von Organisationen zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen) erhalten Sie mit diesem Beitrag.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 07.12.2016 von Michael ElseBild von Michael.Else

„Auch ein Sekt mit "fremder" Kohlensäure darf noch als Sekt bezeichnet werden, weil der Gesetzgeber einen Gasaustausch bei der Sektherstellung als technisch unvermeidlich erachtet.“, so mein Statement für einen Beitrag des WDR-Verbrauchermagazins Markt in der Sendung vom 7.12.2016 ( Link zu Video ) . Das Magazin befasst sich in diesem Beitrag mit dem deutschen Sektmarkt und wirft hierbei auch einen Blick auf Herstellung und Qualität des Erzeugnisses Sekt. "Sekt" ist die deutsche Bezeichnung für "Qualitätsschaumwein", in dem die enthaltene Kohlensäure nur aus der eigenen Gärung stammen soll - so will es das EU-Recht. Das Magazin Markt fand heraus, dass Sekte mitunter auch "fremde" Kohlensäure enthalten können, die auf anderem Wege als durch Vergärung in den Sekt hineingelangt sein muss. Warum ein solcher Sekt dennoch Sekt heißen darf, welche Unterschiede es gibt und wie man Qualität erkennen kann, hierüber handelt dieser Blog-Artikel. Zugleich erläutert dieser Beitrag meine Aussagen im Fernsehen. Ein O-Ton von ein paar Sekunden sind für einen Juristen ja keine Zeit, schon gar nicht im komplexen Weinrecht.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 22.09.2016 von Michael ElseBild von Michael.Else

Vor einem Jahr im September 2015 wurde anlässlich einer Traubenlieferung an eine Kellerei eine reguläre Probe genommen und analysiert. Dieser normale Vorgang führte in Sachsen in den folgenden Monaten zu einem Wein-Skandal, der den Ruf des gesamten Anbaugebiets Sachsen geschädigt hat. Eine Wiederholung möchte Sachsen nun mit der zum 9.9.2016 in Kraft getretenen Änderung der Sächsischen Weinrechtsdurchführungsverordnung – SächsWeinRDVO verhindern.Weiterlesen

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