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Dr. David Herbold kommentiert am Permanenter Link
Zur Information an die Community hier noch einmal das Editorial von Herrn Dr. h. c. Heino Schöbel in Heft 4/2010 der JuS, auf das sich Herr Martinsdorf bezieht, im Wortlaut:
"Hartz IV für Jura-Bachelors? Bundeskanzlerin Merkel und die Juristenausbildung
Nach einem Bericht der FAZ vom 25. 2. 2010 hat Bundeskanzlerin Merkel „höchstselbst“ auf der Bundesdelegiertenversammlung des RCDS die „vollständige Einführung des Master- und Bachelor-Programms auch für Juristen gefordert“. Auf Nachfrage aus dem Publikum soll sie erklärt haben, dass es „nicht Aufgabe der Politik sei, die Repetitorien zu unterstützen“, und sie deshalb für die Abschaffung der Staatsexamina eintrete. – Die Ratschläge der Bundeskanzlerin zur Gestaltung der Juristenausbildung wirken sehr spontan und wenig durchdacht.
Natürlich ist es nicht Aufgabe der Politik, private Repetitorien zu unterstützen. Die Kanzlerin geht anscheinend davon aus, die Erste Juristische Staatsprüfung könne ohne die Nutzung von Repetitorien nicht oder jedenfalls nicht befriedigend bestanden werden. Dieses Vorurteil ist längst widerlegt. Zudem haben die Universitäten in den letzten Jahren ihr Angebot zur Examensvorbereitung weiter ausgebaut; an vielen Fakultäten wird – auch mit Hilfe der Studienbeiträge! – eine „Examensvorbereitung aus einem Guss“ angeboten, die den Gang zum Repetitor noch überflüssiger macht als früher.
Was die Bundeskanzlerin darüber hinaus nicht bedacht hat: Die Abschaffung der studienabschließenden Staatsprüfung würde zwangsläufig zu einer zusätzlichen staatlichen Eingangsprüfung für die Aufnahme in das Referendariat führen. Wie das Beispiel anderer Länder zeigt, würde die Vorbereitung auf diese weitere Prüfung die Ausbildungsdauer verlängern – das liegt nicht im Interesse unserer Studenten!
Nicht berücksichtigt ist auch, dass die deutsche Juristenausbildung deutlich internationaler ausgerichtet ist als andere Studiengänge. Die hohe Wertschätzung, die deutsche Juristen im Ausland genießen, verdanken sie gerade ihren Staatsprüfungen. Deren hohe Objektivität und Aussagekraft ist allseits anerkannt. Warum also abschaffen, was uns im internationalen Wettbewerb Vorteile verschafft?
Ein zentraler Einwand gegen die Übertragung des Bologna-Prozesses auf die Juristenausbildung ist, dass mehr als die Hälfte der Jura-Studenten nach dem Erwerb des Bachelors nicht zum weiterführenden Master-Studium zugelassen werden sollen. Für den Großteil von ihnen bestünden keinerlei realistische Berufsperspektiven. Dies hat eine vom Ausschuss der Justizministerkonferenz zur Koordinierung der Juristenausbildung im Jahr 2005 durchgeführte umfangreiche Verbandsanhörung ergeben; eine weitere Umfrage hat 2008 dieses Ergebnis bestätigt. Der Arbeitsmarkt will Volljuristen, die ihre Kompetenz und ihre Fähigkeit zu rechtsgebietsübergreifendem Denken durch zwei Staatsexamina nachgewiesen haben. Ein Bedarf an juristisch ausgebildeten Hilfskräften für „Schnittstellen“-Positionen in der Wirtschaft oder Assistenztätigkeiten in Anwaltskanzleien besteht allenfalls in geringem Umfang; im Übrigen würden entsprechende Stellen bei weitem nicht ausreichen, um jährlich bis zu 8000 Jura-Bachelors unterzubringen.
Also: Hartz IV für Jura-Bachelors? Das will Bundeskanzlerin Merkel sicher nicht; deshalb sollte auch auf eine Umstellung des Jura-Studiums auf Bologna verzichtet werden.
Ministerialdirigent Dr. h. c. Heino Schöbel, Leiter des Bayerischen Landesjustizprüfungsamts"
Dr. David Herbold kommentiert am Permanenter Link
Jetzt neu: Auch die JuS-Podcasts als RSS-Feed!
Im JuS-Magazin schreiben bekannte Juristenpersönlichkeiten Briefe an junge Juristen. Darin geben sie Erfahrungen aus ihrem langen Berufsleben weiter: Welche Erlebnisse waren entscheidend? Welche Werte haben Bestand? Worauf kommt es wirklich an? Diese Briefe, von den Autoren selbst gelesen, können Sie auch als Podcasts anhören. Und wenn Sie den kostenlosen RSS-Feed abonnieren, bleiben Sie auch hier auf dem Laufenden!
Der neueste Brief behandelt übrigens den Umgang mit der Vielfalt der juristischen Berufe und stammt von Rechtsanwalt Professor Dr. Klaus Finkelnburg. Viel Spaß beim Reinhören!
Dr. David Herbold kommentiert am Permanenter Link
Endlich: JuS-News als RSS-Feed!
Die von der JuS-Online-Redaktion recherchierten und aufbereiteten Nachrichten und Meldungen können Sie ab sofort auch bequem als RSS-Feed abonnieren und so beispielsweise auf Ihr Mobiltelefon laden oder in einem Feed-Reader, wie z. B. dem Google Reader, lesen. So erhalten Sie stets einen aktuellen Überblick darüber, was es im Bereich von Rechtsprechung und Gesetzgebung Neues gibt – wo immer Sie auch sind! Schneller kann Recht nicht sein!
Dr. David Herbold kommentiert am Permanenter Link
Brainstorming gehört dazu, ist aber zu wenig: strukturiertes Überlegen, am besten im zweiten Schritt mit einer qualifizierten Gliederung, bei der die Probleme schon mal markiert sind, muss schon sein. Die Gliederung der hier besprochenen Klausur ist da ein Musterbeispiel.
Die 18-Punkt-Frage geben wir doch einfach mal an Herrn Dr. Arnold weiter: Wie viele Punkte ist Ihnen Ihre Lösung denn wert? ;-)
Dr. David Herbold kommentiert am Permanenter Link
In der Tat: Den Lösungen der JuS-Anfängerklausuren sind in der Regel Gutachterliche Vorüberlegungen vorangestellt.
Wer noch am Anfang seines Jura-Studiums steht und sich der Stofffülle und den schwierigen Klausurfragen gegenübersieht, neigt bei der Fallbearbeitung manchmal dazu, möglichst schnell mit dem Schreiben anzufangen, ohne zuvor strukturierte Vorüberlegungen anzustellen. Letzteres ist jedoch von herausragender Wichtigkeit für einen nicht nur "zufällig" guten Klausurerfolg. Was nützt es, wenn Sie sofort losrennen, aber den falschen Weg eingeschlagen haben?
Hinzu kommt, dass erst durch Vorüberlegungen eine planvolle Prioritätensetzung gelingt: Nicht alles ist gleich wichtig, und nur wer den Überblick hat, kann erkennen, an welchen Stellen die echten Probleme der Klausur liegen (und daher Punkte zu holen sind).
Den "Gutachterlichen Vorüberlegungen" können Sie aber auch häufig Informationen darüber entnehmen, wie der Autor (und damit der Klausursteller, also Ihr Prüfer!) die Klausur konstruiert hat. Hier offenbart er, was ihm wichtig ist, und gewährt Ihnen Einblick in seine Denkweise.
Hinzu kommt schließlich, dass die Lösung der Anfängerklausuren selbst keine Fußnoten enthalten soll. So entsteht ein möglichst authentischer Text, der nicht den Eindruck erweckt, man müsste in der Klausur BGH-Fundstellen auswendig kennen etc. Auch insoweit also die Botschaft: Weniger Wissen abladen und dafür in der gewonnenen Zeit die entscheidenden Strukturen herausarbeiten.
Viel Erfolg bei der Klausurvorbereitung mit der JuS!