Jump to navigation
beck-online
Steuern & Bilanzen
beck-personal-portal
beck-shop
beck-akademie
beck-stellenmarkt
beck-aktuell
Startseite
beck-blog
Mitglieder
Kanzleien & Co.
Meine beck-community
Suchen
Seiten
« erste Seite
‹ vorherige Seite
…
288
289
290
291
292
293
294
295
296
…
nächste Seite ›
letzte Seite »
Benutzeranmeldung
Benutzername
*
Passwort
*
Kostenlos registrieren
Passwort vergessen
Jetzt Mitglied werden
Kostenlos registrieren
Neueste Beiträge
KI und Cybersicherheit – Vergiftete Brunnen und andere Risiken
0
Entsprechende Anwendung des § 8d KStG bei der Gewerbesteuer - gar nicht so einfach (FG Düsseldorf v. 7.3.2024 – 9 K 382/23)
1
Das neue Cannabisgesetz – Teil 6: Die nicht geringe Menge im KCanG
2
Neue Software für Poliscan - und nun????
1
OLG Düsseldorf: Anmeldung einer Verschmelzung nur mit erstellter Schlussbilanz
0
Viel diskutiert
Tausendfache Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB) zur Manipulation der Polizeilichen Kriminalstatistik?
8
Neuer Grenzwert für`s bekiffte Fahren: 3,5 ng/ml...na dann "Alles Gute!"
4
Das neue Cannabisgesetz – Teil 3: Änderungen im Straßenverkehr
2
Das neue Cannabisgesetz – Teil 6: Die nicht geringe Menge im KCanG
2
Das neue Cannabisgesetz – Teil 5: Regelungen zum privaten Eigenanbau
2
Neueste Kommentare
XSWade
kommentierte zu
Entsprechende Anwendung des § 8d KStG bei der Gewerbesteuer - gar nicht so einfach (FG Düsseldorf v. 7.3.2024 – 9 K 382/23)
1
Carsten Krumm
kommentierte zu
Das neue Cannabisgesetz – Teil 6: Die nicht geringe Menge im KCanG
2
Dr. Alfons Peus
kommentierte zu
Neuer Grenzwert für`s bekiffte Fahren: 3,5 ng/ml...na dann "Alles Gute!"
4
JamesNig
kommentierte zu
Wie viele Ausnahmen dürfen es sein? Beim Verlustuntergang bitte viele! (FG Düsseldorf v. 15.1.2024 – 6 K 2095/22 K,G,F)
1
Dr. Frank Riechelmann
kommentierte zu
Wiederaufnahme zuungunsten eines wegen Mordes Freigesprochenen nach § 362 Nr.5 StPO. BVerfG: Gesetz ist verfassungswidrig
13
Rechtsgebiete und Themen
Alle
Bürgerliches Recht
Öffentliches Recht
Steuerrecht
Strafrecht
Weitere Themen
Wirtschaftsrecht
Verlag
© VERLAG C.H.BECK oHG
Meine Kommentare
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@Felix Licht:
Polizeipräsidenten müssen keine Polizeilaufbahn durchlaufen haben, es handelt sich um eine Führungsposition in der Verwaltung, es ist nicht erforderlich und auch gar nicht in allen Fällen nützlich, dass ein PolPräs zuvor Polizeibeamter war.
Es gab ja übrigens durchaus viele Befürworter der LoPa in Duisburg, es mussten dazu nicht unbedingt welche mit Geld gelockt werden. So hat sich etwa Dr. Klüpfel ja schon im Februar 2009 positiv über die LoPa geäußert und gleich ein bisschen Werbung für die TraffGo gemacht (hier).
H.E.M.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Vielen Dank für den Link, Herr Licht.
Zitat daraus:
Auch auf die hier diskutierte Frage des 20.000 Euro-Gutachtens geht der Artikel ein:
Ich halte es für ein gutes Zeichen, dass die Staatsanwaltschaft ganz ähnliche Überlegungen anstellt wie sie hier im Blog (von mir und anderen) auch vertreten wurden: Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass auf allen drei Ebenen, Veranstalter, Stadtverwaltung und Polizei Fahrlässigkeiten begangen wurden, die zu den Todesfällen geführt haben. Ob sich diese Anhaltspunkte im Verlauf des Ermittlungsverfahrens gegen die jetzt beschuldigten Personen verdichten und ob daraus eine Anklage und Verurteilungen resultieren, sind Fragen, die die StA (und Gerichte) noch eine längere Zeit beschäftigen werden. Zu beachten: natürlich gelten auch diese Personen bis zu einer evtl. rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig. Ich möchte Sie also bitten, in den Kommentaren diesbezüglich eine gewisse Vorsicht walten zu lassen und sachlich zu bleiben.
Dass die strafrechtliche Aufklärung, wie ich bereits mehrfach ausgeführt habe, für die Opfer und Angehörigen eine große Rolle spielt, wird auch in diesem einfühlsamen Artikel deutlich.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@Flusspferd,
selbst wenn bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Trennung der Ströme geplant gewesen wäre (bisher fehlen mir außer der gelb markierten Bemerkung in der Tabelle dafür Anhaltspunkte, aber wenn Sie noch etwas entdecken, dann her damit), dann ändert das nichts daran, dass dann während der Veranstaltung jedenfalls nur halb so viel Platz für jeweils Zustrom und Abstrom gewesen wäre wie bei der Berechnung der "Entfluchtung". Dann wäre es vielleicht nicht zur vollständigen Blockade auf Rampe und Tunnel gekommen, aber dennoch hätten Dr. Klüpfel und Prof. Schreckenberg bemerken können, dass es für 100.000 Personen pro Stunde einfach nicht reicht, dass erhebliche Rückstaus zu erwarten sind und diese Planung deshalb nicht durchführbar ist. Abgesehen davon: Ihre verlinkte Trennmöglichkeit Rampe/Tunnel berücksichtigt nicht die Lage am Bahnhof, die es nötig machte, den Zu- und Abstrom jeweils von zwei Richtungen gleich vom Bahnhof an bzw. auf diesen zu zu organisieren, um eine gegenseitige Blockade der Ströme gleich am Bahnhof zu vermeiden. Der Plan einer solchen Trennung (rot vom Bahnhof, blau/grün zum Bahnhof) wäre also nicht aufgegangen.
@julius,
ich glaube die verlinkte Äußerung von Prof. Schreckenberg nach der Katastrophe bezieht sich nur auf den Tunnel bzw. die Tunnel direkt. Es hieß ja unmittelbar nach der Veranstaltung (und bis heute immer noch), "Massenpanik im Tunnel". Im Tunnel selbst ist es aber nicht zu Todesfällen gekommen, zu einer Massenpanik kam es gar nicht. Und insofern hat Prof. Schreckenberg ja auch nicht ganz unrecht: Die Tunnel waren nicht DIE Engstelle. Die Engstelle war der Rampenkopf (Rampenende/Floatstrecke), was übrigens sehr gut schon bei den screenshots von Traffgo sichtbar ist, sowie der Bereich, in dem die Besucher (ohne entspr. akustische und visuelle Hinweise) von den Tunneln auf die Rampe abbiegen mussten und dabei auf die Gegenströme von gegenüber und von oben stießen. Ich wiederhole es: Genau diese Gegenstromsituation wurde vorab nicht geklärt und - obwohl aufgrund der Planung voraussehbar - haben weder Dr. Klüpfel noch Prof. Schreckenberg davor gewarnt.
H.E.M.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Nun hat das schwedische Strafverfahren ein Leck, am ausführlichsten berichtet der Guardian.
Spiegel Online berichtet hier.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@Flusspferd, Sie haben Recht, ob sie wussten, dass Gegenverkehr herrscht, kann man dem Gutachten nicht entnehmen. Nur dass mit einer Gesamtzahl von 485000 gerechnet wurde, die über den Tag verteilt kommen und gehen würden bei maximal 250000 auf dem Gelände, das steht im Giutachten drin. Ich war davon ausgegangen, dass sie wussten, dass alle irgendwie durch dieselbe "Tür" müssen.
H.E.M.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrte Kommentatoren,
ich habe wieder Kommentare moderiert. Bitte denken Sie daran, dass Tatsachenbehauptungen, insbesondere solche, die einzelne Personen betreffen, eindeutig belegt sein müssen. Wenn Sie Vermutungen äußern, bitte ebenfalls deutlich als solche kennzeichnen. Wilde Spekulationen werde ich ohnehin moderieren, da ich diese für unsere hiesige Diskussion für kontraproduktiv halte.
Besten Dank
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@Phil, Lothar Evers, Felix Licht,
vielleicht muss ich meine oben geäußerte Meinung etwas ändern. In der Tat könnte man denken, dass Schreckenberg eine ähnliche Rolle spielt wie der Sachverständige im Fall der Bad Reichenhaller Eishalle, der nun möglicherweise als einziger verurteilt wird: Er hatte 3 Jahre vor dem Einsturz ein (allerdings nicht umfassendes) Gutachten erstattet und die Mängel der Dachkonstruktion nicht hinreichend beachtet. Parallel dazu könnte man hier bei dem "Drüberschauen" von Schreckenberg annehmen, er habe nicht genügend gewarnt. Allerdings war er nur beauftragt, die Entfluchtungsanalyse der TraffGo zu bewerten, und diese wiederum bezog sich nach dem Auftrag im Kern nur auf die Entfluchtung (die nicht Unglücksursache war). Immerhin: Ebenso wie Dr. Klüpfel hätte auch Prof. Schreckenberg auffallen müssen, dass Lopavent über den Tag verteilt mit großem Gegenverkehr beim Ein- und Ausgang rechnete. Und ist ihm das aufgefallen, dann hätte er das nicht gutheißen dürfen, sondern warnen. Diese Warnung hätte sich dann nicht pauschal auf "die besondere Rolle" des Tunnels Karl-Lehr-Straße beziehen sollen, sondern darauf, dass die Besuchermassen, mit denen man rechnet, einfach nicht durch den einzigen Ein- und Ausgang passen. Wie gesagt, diese Frage lag nicht im Auftrag von TraffGo und Schreckenberg, aber es hätte auffallen können.
Ich b in gespannt, wie die Staatsanwaltschaft dies bewertet.
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Spiegel Online (Quelle) schreibt heute über die Verteidigungsschrift von Prof. Schreckenberg, der offenbar befürchtet, zu den demnächst von der StA benannten Beschuldigten in dem Verfahren zu gehören: Er bzw. sein Anwalt führt aus, der Veranstalter habe ihn über wichtige Dinge im Unklaren gelassen und man habe ihn bzw. seinen Professorentitel missbraucht, um sich damit zu schmücken. Das ist wohl wahr. Aber es ändert nichts daran, dass zu dieser Art "Missbrauch" regelmäßig zwei Seiten gehören. Hätte er nicht ahnen können, dass man ihn nur für einige Aspekte befragt, und ihn absichtlich nur Fragmenet der Planung anschauen lässt? Durfte er sich dann überhaupt positiv äußern? Und geäußert hat er sich, wie wir alle noch im Ohr haben, auch noch nach dem Unglück. Ob er allerdings strafrechtlich für den Tod oder die Verletzung der Besucher verantwortlich gemacht werden kann, erscheint mir auch fraglich. Seine Rolle war, nach allem was bis jetzt bekannt ist, wohl recht untergeordnet.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrte Kommentatoren,
leider musste ich einen Kommentar von "studio2010loveparade" moderieren, da er nicht belegte Behauptungen (über eine Person) enthielt, deren Wahrheitsgehalt ich nicht prüfen konnte. Vielleicht kann der Kommentar in redigierter Form noch einmal eingestellt werden. ich bitte um Verständnis
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@Herr Licht: Bitte beachten Sie, dass der Artikel noch vom Juli stammt, die Äußerung Dresslers also veraltet ist und dem heutigen Kenntnisstand nicht vollständig entsprechen kann. Ansonsten war natürlich schon damals die Devise (aller Beteiligten): Die anderen waren es, nicht wir - also für Herrn Dressler ist es besser, die Feuerwehr ist schuld als seine Behörde oder gar er selbst.
Seiten