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Meine Kommentare
Sack kommentiert am Permanenter Link
Wird das Verfahren nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt, so ist die für den Angeklagten nachteilige "Kann-Vorschrift" des § 3 StrEG einschlägig.
Sack kommentiert am Permanenter Link
Vom Amtsgericht Tiergarten in Berlin wurde ich einige Zeit vor der Bückeburger Verfahrenseinstellung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Laut Akten wurde je eine Abschrift des Urteils an Staatsanwaltschaft und Landgericht Bückeburg zur Kenntnisnahme übersandt.
Es wäre der Staatsanwaltschaft also problemlos möglich gewesen, die Einstellung des Verfahrens bereits vor Eröffnung der Hauptverhandlung zu beantragen, anstatt die Beteiligten anreisen zu lassen, die Anklage zu verlesen und kurz darauf wieder komplett zurückzurudern. Das Gericht ließ nämlich durchblicken, dass die erhoffte Verurteilung nicht realistisch ist. Die Staatsanwaltschaft wollte daraufhin einen Freispruch um jeden Preis vermeiden, wohl auch, um einer Entschädigungspflicht der Staatskasse für die massiven Strafverfolgungsmaßnahmen möglichst keine Grundlage zu bieten.
Siehe auch: http://www.tomsack.com/sitzungsprotokoll-grosse-strafkammer.pdf
Die Berliner Strafe wurde später auf meine Berufung rechtskräftig dahin abgeändert, dass angesichts des verhältnismäßig geringen Schadens von ca. 5000 Euro (in Bückeburg ging es um einen sechsstelligen Betrag und es wurde Anklage zur Großen Strafkammer erhoben) und dessen vollständiger Wiedergutmachung nur eine Bewährungsstrafe von einem Jahr verhängt wird. Somit hätte die Staatsanwaltschaft eigentlich die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 154 Abs. 4 StPO beantragen müssen, da sich die Grundlage der Verfahrenseinstellung deutlich geändert hat. Passiert ist dies natürlich nicht.
Ein faires, rechtsstaatliches Verfahren stelle ich mir anders vor, zumal wenn es um äußerst fragwürdige Strafvorwürfe geht (u.a. Urkundenfälschung durch Signieren mit Künstlernamen) und übereifrige Ermittler zuvor die Existenzgrundlage einer vierköpfigen Familie vernichtet haben.
Dies alles soll hier aber keine Rolle spielen. Ich würde lieber Fachmeinungen über die Rechtmäßigkeit meiner Videoveröffentlichung und über meine entsprechende Beschwerde zum EGMR lesen.
Sack kommentiert am Permanenter Link
Ihnen, werter Schwarzmaler, rate ich dringend, derartige Behauptungen in Ihrem eigenen Interesse zu unterlassen.
Sack kommentiert am Permanenter Link
Hiermit weise ich auf folgendes Verfassungsbeschwerdeverfahren hin:
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2%20BvR%20429/12
Sack kommentiert am Permanenter Link
Es wurden aufgrund der bereitwilligen Auskunft der Staatsanwaltschaft in diversen Presseorganen Namen von bestimmten Künstlern veröffentlicht, so dass die Identifizierung des mutmaßlichen Kunstfälschers für jeden halbwegs intelligenten Menschen problemlos per Google-Suche möglich war. Sie können mir außerdem ruhig glauben, dass der Artikel ohne mein Zutun veröffentlicht wurde. Fragen Sie doch den verantwortlichen Journalisten, sein Name ist nicht zu übersehen.
Die Staatsanwaltschaft hätte auch gar nichts sagen können! Zum einen, weil überhaupt erst ein Anfangsverdacht bestand, zum anderen, weil die Durchsuchung ja angeblich kein Ereignis von öffentlichem Interesse war (siehe Urteil des OLG Celle zum Hausdurchduchungsvideo, Az.: 31 Ss 30/10). Zudem wäre von der Presse wiederum auch eine Befragung meiner Person zu den Vorwürfen angebracht gewesen, anstatt irgendwelche Mutmaßungen anzustellen. Der Journalist war sich ja nicht mal sicher, wer das Video überhaupt ins Netz gestellt hat!
Und was das Fehlverhalten der Staatsanwaltschaft in meinem Fall angeht, so empfehle ich Ihnen, die folgende Luftnummer vor dem Landgericht Bückeburg als Zuschauer zu verfolgen:
http://www.tomsack.com/vorladung-grosse-strafkammer.pdf
Von Köln aus ist das zeitlich doch zu schaffen... ;-)
Sack kommentiert am Permanenter Link
Zunächst dürfen Sie, lieber "Stanislaus Trommelschläger", nicht vergessen, dass ein Zeitungsartikel ja überhaupt erst Anlass für die - ohne richterlichen Beschluss durchgeführte - Durchsuchung bei mir war, mit der die ganze Entwicklung in Gang gesetzt wurde. Die Staatsanwaltschaft ist dann sehrwohl zuerst an die Presse herangetreten, um sich des Videos der Hausdurchsuchung zu erwehren, welches da gerade mal einen Tag online war. Hier beispielsweise ein Artikel aus dem Mindener Tageblatt vom 12. April 2008:
http://tomsack.com/presseecho/Mindener%20Tageblatt%20-%2012.%20April%202....
Das Interview zwischen Presse und StA muss also am 11. April stattgefunden haben, das Video wurde jedenfalls am 10. April hochgeladen.
Erst danach (!) sah ich mich genötigt, der Sache durch eigene Pressearbeit zu begegnen, denn ich wollte die Vorwürfe nicht im Raum stehen lassen. Meine erste Pressemitteilung stammt daher vom 14. April 2008.
Es war doch außerdem gar nicht zu ahnen, dass die Sache solche Ausmaße annehmen und man fortan alles daran setzen würde, mich irgendwie zu kriminalisieren (die "routinemäßig" eingeschaltete Steuerfahnung konnte übrigens nichts finden). Schließlich wurde ich ja dann mehrfach wegen anderer Delikte - u.a. der bereits erwähnten Veröffentlichung amtlicher Schriftstücke aus meinem eigenen Strafverfahren - auf die Anklagebank gezerrt.
Es gab im Verlauf der Schlammschlacht übrigens auch eine offenkundige Falschdarstellung in der Presse:
http://www.tomsack.com/kunst-in-aktion.jpeg (Tageszeitung junge Welt vom 28. Mai 2009).
Plötzlich soll ich gemäß Anklageschrift also "201 selbst gefertigte Ölgemälde mit Signaturen berühmter Maler" versehen haben, was die absolute Unwahrheit ist. Meine Strafanzeige gegen den Pressesprecher der StA verlief natürlich im Sande, StA und Nachrichtenagentur ddp schoben sich gegenseitig den Schwarzen Peter zu. Ich sah mich folglich genötigt, den Eröffnungbeschluss des Landgerichts zu veröffentlichen, um die Sache glaubhaft (!) richtig zu stellen (einem öffentlich Vorverurteilten glaubt doch ansonsten niemand). Eine Richtigstellung durch den Pressesprecher der StA, wie sie angebracht gewesen wäre, gab es bis heute nicht.
Dass ich als Künstler durch die Medienpräsenz eine gewisse Popolarität erlangt habe, ist nur ein schwacher Trost und war so auch nie beabsichtigt. Meine Tätigkeit im Kunsthandel, mit der ich eine vierköpfige Familie ernährt habe, musste ich hingegen wegen des Rufschadens ("Kachelmann-Effekt") aufgeben, obgleich ich bis heute nicht verurteilt wurde, ja sogar eine umfangreiche Anklage höchstrichterlich zerpflückt wurde. Dies wurde von der StA natürlich auch nicht an die Presse herangetragen.
Unabhängig davon sollte es jedoch egal sein, wer die Presse zuerst eingeschaltet hat. Oft mischt sich diese nämlich auch von selbst ein. Ist sie erst einmal aktiv, müssen beide Seiten irgendwie mit ihr umgehen - und darum geht es hier in dieser Diskussion!
Sack kommentiert am Permanenter Link
zu #13:
Ungeachtet ihrer fehlenden Aussagekraft - ich bin bis zum heutigen Tage noch nicht mal erstinstanzlich wegen Betruges verurteilt worden - tun die von Ihnen angegebenen Quellen hier überhaupt nichts zur Sache. Auf dieser Plattform werden juristische Fachfragen diskutiert und keine Mutmaßungen über Ihnen persönlich nicht bekannte Personen verbreitet.
Sack kommentiert am Permanenter Link
zu #4:
Als Betroffener dieser absurden Verurteilungen möchte ich auf diese im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Entscheidungsformel des Bundesverfassungsgerichts hinweisen:
http://www.tomsack.com/bgbl.jpeg.
Auch war ich mit meiner Revision vor dem OLG Celle (Az.: 31 Ss 30/10) insoweit erfolgreich, als dass eine andere Kammer des Landgerichts nun den konkreten Inhalt des von mir veröffentlichten amtlichen Schriftstücks in den Urteilsgründen feststellen muss. Der Senat hätte mich nämlich gerne freigesprochen, ist im Revisionsverfahren aber an die Feststellungen der Vorinstanz gebunden - und daraus geht eben nicht hervor, wer denn nun alles von meiner Veröffentlichung betroffen ist.
Auch die Generalstaatsanwaltschaft vermochte keine Strafbarkeit zu erkennen:
http://www.tomsack.com/antrag-generalstaatsanwaltschaft.pdf.
Insgesamt sind noch drei gleichartige Verfahren gegen mich anhängig...