Justizministerkonferenz fasst Beschluss zum Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower)
von , veröffentlicht am 04.06.2016Die Justizministerinnen und -minister haben sich auf ihrer Konferenz am 1. und 2. Juni in Brandenburg mit dem rechtlichen Schutz von sog. Whistleblowern beschäftigt und hierzu folgenden Beschluss:
"Der deutsche Whistleblower-Schutz beschränkt sich auf vereinzelte Vorschriften und Einzelfallentscheidungen von Gerichten. Angesichts der gesellschaftlichen Bedeutung von frühzeitigen Hinweisen auf Missstände in Unternehmen, Behörden und Organisationen und im Hinblick auf internationale Vorhaben bitten die Justizministerinnen und Justizminister die Bundesregierung um Prüfung, ob der Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern einer gesetzlichen Regelung bedarf.“
DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach begrüßt den Beschluss der Justizministerkonferenz. Buntenbach forderte die Bundesregierung auf, jetzt aktiv zu werden: "Es ist höchste Zeit, Whistleblowers besser zu schützen. Davon profitieren wir alle, wenn Beschäftigte und andere Hinweisgeber ihr Wissen über Missstände nach außen tragen. Die Gesellschaft sollte diese Zivilcourage wertschätzen und dies auch durch gesetzlichen Schutz deutlich machen."
Dieser Standpunkt ist allerdings nicht unumstritten. Eine rechtliche Gebundenheit der Bundesrepublik Deutschland, den Hinweisgeberschutz über das bestehende Maß hinaus gesetzlich zu regeln, erscheint zweifelhaft. Jedenfalls die Rechtsprechung gewährleistet in weitgehendem Maße einen Schutz von Hinweisgebern.
Das Thema ist im Übrigen nicht neu. Bereits im Jahre 2012 brachte die SPD-Fraktion einen Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes in den Deutschen Bundestag ein (BT-Drucks. 17/8567). Hierzu auch den Blog-Beitrag vom 5.3.2012.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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4 Kommentare
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Der Schutz von Whistleblowern steht nicht im objektiven Interesse derer, die an der Macht sind - denn sie kann auch den eigenen Stuhl zum Schwanken bringen. Meine Prognose: Am Ende wird nichts dabei herauskommen. Angekündigt wurde eine "Überprüfung", nicht etwa eine Änderung. Die Hintertür, nichts substantielles zu verlanlassen, wurde bereits weit aufgestoßen. Wenn man ein Signal setzen wollen würde, würde man Edward Snowden aufnehmen - umgekehrt ist es ein Signal, genau das nicht zu tun.
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Der Geschäftsführer der M-Venator-Whistleblower GbR - Juni 2016 AG Regensburg - Strafsache
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Was ist los?
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Das Whistleblowing ist das Zeichen für eine "neue" lebendige Weiterentwicklung der Demokratie. Diese Erscheinungsform der Zivilcourage bedarf sehr Mut, da für die jeweilige Meinungsäußerung auch Nachteile in Kauf genommen werden müssen. Die Meinungsfreiheit ist stets der Motor einer jeden Demokratie.