Mehrwert eines Vergleichs im Kündigungsschutzprozess bei Aufnahme der Verpflichtung zur Erteilung eines sehr guten Zeugnisses nebst Schlussformel

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 21.07.2016
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|2839 Aufrufe

Da die Gesamtbenotung in einem Zeugnis typischerweise zentraler Streitpunkt eines Zeugnisrechtsstreits ist, hat das LAG Köln im Beschluss vom 27.5.2016 - 11 Ta 176/15 sich auf den Standpunkt gestellt, dass bei Vergleichen in einem Kündigungsrechtsstreit, die eine Regelung über diesen Zeugnisinhalt enthalten, regelmäßig davon ausgegangen werden kann, dass sie einen künftigen Zeugnisrechtsstreit vermeidet; nach dem LAG Köln hat ein solcher Vergleich im Kündigungsschutzprozess einen Mehrwert in Höhe eines Bruttomonatsverdienstes, wenn im Vergleich unter anderem vereinbart wird, dass ein Zeugnis mit der Note „sehr gut“ zu erteilen und mit der Schlussformel zu versehen ist.

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