Bundesarbeitsministerin will gesetzliches Recht auf Rückkehr in Vollzeit

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 24.09.2016
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|4322 Aufrufe

Die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat einen Großteil der ihr aufgegebenen Agenda abgearbeitet. Noch der Umsetzung harrt das im Koalitionsvertrag vereinbarte Rückkehrrecht auf Vollzeit nach der Inanspruchnahme von Elternzeit. Wörtlich lautet der entsprechende Passaus im Koalitionsvertrag: „Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich zum Beispiel wegen Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen zu einer zeitlich befristeten Teilzeitbeschäftigung entschieden haben, wollen wir sicherstellen, dass sie wieder zur früheren Arbeitszeit zurückkehren können. Dazu werden wir das Teilzeitrecht weiterentwickeln und einen Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit schaffen (Rückkehrrecht).“

Der Spiegel meldet nun, dass die Bundesarbeitsministerin noch in diesem Herbst einen Gesetzentwurf vorlegen will, um Eltern die Rückkehr auf eine Vollzeitstelle zu erleichtern. „Es kann doch nicht sein, dass viele Frauen, die aus familiären Gründen ihre Arbeitszeit reduziert haben, dann in der Teilzeitfalle stecken und nicht mehr herauskommen“, sagte die SPD-Politikerin im Gespräch mit dem SPIEGEL. „Ich will, dass sie ein Recht auf Rückkehr in eine Vollzeitstelle bekommen.“ In einer Welt des Wandels, in der den Menschen immer mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt abverlangt werde, müssten Arbeitnehmer mehr mitbestimmen können, etwa bei der Arbeitszeit. Es dürfte spannend werden zu beobachten, ob der Gesetzentwurf geräuschlos das Gesetzgebungsverfahren passiert oder aber ob er bereits in den langsam beginnend Vorwahlkampf hineingezogen wird.

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