Staatskasse muss auch Umsatzsteuer erstatten
von , veröffentlicht am 28.09.2016Das OLG München hat im Beschluss vom 11.08.2016 - 11 W 1281/16 zutreffend entschieden, dass dem im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach den §§ 45 ff. RVG auch dann ein Anspruch gegen die Staatskasse auf Festsetzung der Umsatzsteuer zusteht, wenn die von ihm vertretene Partei zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Denn die Gegenauffassung unterscheidet nicht ausreichend zwischen prozessualen Kostenerstattungsanspruch, dem Gebührenanspruch gegenüber der Partei und dem Vergütungsanspruch des PKH-Anwalts gegen die Staatskasse.
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