Alpinisten dürfen gefördert trainieren

von Prof. Dr. Claus Koss, veröffentlicht am 17.10.2016
Großer Arber (Bayern) [Foto: C. Koss, 21. Aug. 2016]

Eine Förderung von Sportanlagen durch die Bundesländer und Kommunen ist europarechtlich zulässig, da die Wettbewerbsverzerrungen und Handelsbeeinträchtigungen gegenüber dem (positiven) Ziel der Förderung des Amateur-und Breitensports zurückstehen müssten.

Der Deutsche Alpenverein hatte öffentliche Zuschüsse für Kletterhallen bekommen bzw. ein Kletterzentrum in Berlin In seiner ursprünglichen Form nicht gebaut, nachdem die öffentliche Hand die Mitfinanzierung abgelehnt hatte. Die europäische Kommission hatte diese öffentliche Förderung mit Beschluss vom 5. Dezember 2012 gebilligt. Es handele sich zwar um eine grundsätzlich unzulässige staatliche Beihilfe i.S.v. Art. 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Diese sei jedoch mit dem Binnenmarkt gemäß Art. 107 Abs. 3 Bst. c) vereinbar. Die Maßnahmen dienten der Förderung des Amateur-und Breitensports (vgl. Art. 165 AEUV). Die öffentliche Finanzierung behebe ein Marktversagen, habe einen Anreizeffekt und sei verhältnismäßig. Die Wettbewerbsverzerrungen und Handelsbeeinträchtigungen seien demgegenüber gering.

Hiergegen klagten eine deutsche Betreibergesellschaft eines privaten Kletterzentrums in Berlin, zwei niederländische Betreibergesellschaften kompletter Zentren in Deutschland bzw. den Niederlanden sowie ein Verband von Betreibern in Deutschland, Österreich und der Schweiz vor dem EuGH.

Der europäische Gerichtshof konnte dagegen keine ermessensfehlerhafte Entscheidung der Kommission erkennen. Die Beihilfe verstoße nicht Art. 107 Abs. 3 Bst. c) AEUV. Auch die Beschränkung der Prüfung auf die Finanzierung eines Kletterzentrums in Berlin und Kletterhallen und -anlagen in Baden-Württemberg sei zulässig gewesen.

Der Verfasser ist sich in seiner Bewertung der Kommissionsentscheidung und der Bestätigung durch den EuGH unentschlossen. Auf der einen Seite sieht er die positiven Effekte, die gerade der Breitensport hat. Aber müssen es Subventionen für eine Sportart sein, mit der sich augenscheinlich Geld verdienen lässt (Hinweis auf die private Konkurrenz)? Andererseits fehlen den Kommunen als Sachaufwandsträgern die Ressourcen, flächendeckend Sport- und  Schwimmunterricht anzubieten. Zwar mag Klettern auch gut für die Gesundheit sein und die Sinne schulen. Nicht schwimmen zu können, kann aber tödlich sein.
Vielleicht bietet diese Grundsatzentscheidung den Anlass für eine grundsätzliche Diskussion darüber, welche gemeinnützigen Zwecke wie gefördert werden sollten?

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3 Kommentare

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Auch mit Schwimmen lässt sich Geld verdienen, schließlich gibt es auch private Schwimmschulen. Muss dann ein Schwimmverein, der ein Hallenbad im Auftrag der Stadt betreibt (Beispiel), alle Subventionen zurückzahlen, wenn ein Privater klagt?

Muss der Staat den schulischen Schwimmunterricht einstellen, weil das das Geschäft der privaten Schwimmschulen beeinträchtigt? Und den Musikunterricht ebenso?

Nur weil es private Anbieter gibt, bedeutet das nicht, dass gemeinnützige Zwecke nicht mehr subventioniert werden dürfen. Abgesehen davon ist der DAV als Betreiber des Kletterzentrums gemeinnützig und verwendet evtl. Überschüsse für den gemeinützigen Vereinszweck, die privaten Betreiber wirtschaften für die Profitmaximierung.

Ob ein Zweck gut oder schlecht, von einem gewerblichen oder gemeinnützigen Träger erfüllt wird, ist meines Erachtens zweitrangig. Entscheidend ist der Nutzen für die Gesellschaft. Danach sollten sich im Zweifel auch die Subventionen richten - und sei es durch die Befreiung von Ertragsteuern (wie die steuerbegünstigten Körperschaften).

Der heute erschienenen Hamburger Wochenzeitung "Die Zeit" [Jan-Martin Wiarda: Sind private Hochschulen die offeneren Unis?, Die Zeit, Jg. 70, Nr. 44 (20. Oktober 2016), S. 71] entnehme ich ein anderes Beispiel: private Hochschulen. Wir sind uns doch einig, dass Bildung ein öffentliches Gut ist, das einen hohen gesellschaftlichen Nutzen stiftet.
In dem Beitrag wird argumentiert, dass sich in 2000 nur drei Prozent der Studenten an einer privaten Hochschule (einschließlich der kirchlichen) einschrieben. 2014 waren es 10% der Studienanfänger. 72% der Menschen in Deutschland zwischen 40 und 59, also der Elterngeneration, die diese Studienanfänger direkt und über Steuern alle Universitäten indirekt finanzieren, haben keinen Hochschulabschluss. "Ginge es fair zu", so heißt es in dem Zeitungsartikel, "müssen auch 72 Prozent der Studienanfänger aus Nichtakademikerhaushalten stammen. Tatsächlich sind es nur 30 Prozent."
Zahlen hin oder her, ich habe sie nicht überprüft, aber der unterproportionale Anteil der Nicht-Akademiker-Kinder in der Hochschule ist unbestritten.
In dem Zeitungsartikel heißt es, dass - trotz der Studiengebühren - private Hochschulen für Nicht-Akademiker attraktiv sind. Abgesehen von den im Artikel lobend erwähnten Berufsakademien und der Dualen Hochschule in Baden-Württemberg begünstigt die aktuelle Struktur der tertiären Bildung in Deutschlands staatlichen Einrichtungen diejenigen, deren Finanziers ein Interesse und die Mittel haben, studierende Kinder zu unterhalten. Warum sind berufsbegleitende Studiengänge auch an staatlichen Hochschulen in der Regel kostenpflichtig? Das Vollzeitstudium gibt's - abgesehen von den Lebenshaltungskosten - umsonst. Warum? Weil der Fiskus über Steuern kostenlose Hochschulbildung (an staatlichen Einrichtungen) subventioniert. Es wird immer argumentiert, dass die Studierenden von heute die Steuerzahler von Morgen sind. Natürlich zahlen gut verdienende Eltern (immer noch die Hauptfinanziers) auch mehr Steuern und - so könnten wir das Argument fortführen - und haben daher einen Anspruch auf den kostenlosen Studienplatz. Nur: bringt das unsere Gesellschaft insgesamt weiter.

Zu Beginn des Wintersemesters 1992/1993 begrüßte der damalige Dekan den Verfasser mit ein paar hundert anderen angehenden Studierenden der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg mit dem Gedanken: Interessieren Sie sich auch für das Leben - denn Jura hat viel mit dem (wirklichen) Leben zu tun. Wieviel Lebenserfahrung kann der Betrachter von einem jungen Menschen erwarten, dessen zielstrebiger Lebenslauf Kindergarten-Grundschule-Gymnasium-Jurastudium-Referendariat immer mit der Finanzierung durch andere verbunden war?

Der Punkt ist: es sind nicht die Subventionen als solche, die der Verfasser kritisiert - es ist die Frage, was, wen und wie möchten wir subventionieren? Der Schwimmunterricht ist ein gutes Beispiel: die Kommunen, die der Verfasser kennt, haben den Schwimmunterricht ein- und auf Erlebnisbäder umgestellt, weil diese rentabler sind. Er bezweifelt daher schon den Ausgangspunkt des Anonymus: "Auch mit Schwimmen lässt sich Geld verdienen".

 

Warum den Blick so spät ins Leben richten? Die schlimmste Segregation durch fehlgeleitete Subventionen geschieht schon vor der Einschulung. Gegen die Kindergartenbeiträge erscheint so manche Privatuni günstig. Alles nur wegen einem völlig veralteten, ideologischen Frauenbild eines Kanzlers, der in den 1990ern die Politik der 1950er Jahre seines Idols machen wollte.

Und in Bayern gibt es heute noch eine Belohnung dafür, Kindern notwendige Frühförderung vorzuenthalten. Die dadurch geschaffenen Nachteile behindern die gesamte Bildungslaufbahn.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Juristen und Wissenschaftler die Bedeutungsinhalte der von ihnen verwendeten Begriffe kennen müssen. Ein Pseudonym ist nicht anonym.

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