Aus Anlass des Falls Peggy/NSU: Der unumstößliche DNA-Beweis - ein trojanisches Pferd?

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 27.10.2016
Rechtsgebiete: StrafrechtStrafverfahrensrecht61|11789 Aufrufe

Vor wenigen Wochen wurde die Sensation verkündet: DNA-Spur des toten NSU-Terroristen Böhnhardt am Fundort der Leiche von Peggy, einem vor gut 15 Jahren entführten Kind. Der Fall Peggy, der selbst schon Skandale produziert hat - u.a. den  mittels zweifelhaften Vernehmungsmethoden und ebenso zweifelhaften Glaubhaftigkeitsgutachten belasteten unschuldigen Ulvi K. Der Fall NSU, ein anderes Nest von Ermittlungs- und  Geheimdienstpannen. Und beide Fälle sollen nun - irgendwie - verknüpft sein? Ich hatte meine Zweifel und tippte, wie viele andere, auf Labor- oder Ermittlungsfehler: Denn anders als uns viele Experten weismachen wollen, kann der DNA-Beweis tückisch sein, gerade weil inzwischen sogar aus kleinsten Spuren der große Beweis gemacht wird. Je kleiner die Spur sein darf, um einen Vergleich mit Datenbanken zu ermöglichen, um so filigraner, vorsichtiger müssen Ermittler und Labors mit dem Material umgehen. Denn die Fehleranfälligkeit steigt mit der Präzision des Messinstruments. Winzigste Fehler, ja Fehler, die kaum jemand vorhersieht oder bemerkt, können fatale Konsequenzen haben. Das müssten diejenigen, die im Fall NSU/Kiesewetter schon einmal durch unreine Wattestäbchen genarrt wurden, am besten wissen. Noch ist nicht klar, ob die Böhnhardt-Spur Folge einer Ermittlungspanne ist, aber immerhin hat man seitens der Polizei eine "mögliche" Panne eingeräumt.

Kürzlich habe ich für die NStZ zusammen mit Ulrich Eisenberg eine Entscheidung des BGH besprochen (BGH Urt. v. 24.3.2016 − 2 StR 112/14 NStZ 2016, 490 m Praxiskommentar Eisenberg/Müller). Es ging um einen Fall, in dem die DNA-Spur des Verurteilten (beinahe) der einzige Tathinweis war. Der aber war lt. LG Bonn ziemlich "überzeugend": Der Gutachter hatte eine Wahrscheinlichkeit von 1 zu 300 Trilliarden (!) angenommen, mit der die DNA-Tatortspur mit der DNA des Angeklagten übereinstimmte. Das sind etliche Zehnerpotenzen mehr als die Weltbevölkerung aufweist, einschließlich aller bereits gestorbenen und künftig bis zum Weltuntergang noch lebenden Menschen. Trotz etwas fehlerhafter Argumentation des LG Bonn hat der BGH die Entscheidung bestätigt: Die sehr hohe Übereinstimmungswahrscheinlichkeit dürfe den Tatrichter überzeugen, selbst wenn dazu keine Daten aus der spezifischen Herkunftspopulation des Angeklagten herangezogen worden seien.

Dabei liegt auf der Hand (und bestätigt sich womöglich auch im Fall NSU/Peggy): Technische und menschliche Fehler bei der Spurenermittlung, bei der Aufnahme der Spur, im Labor und bei der Interpration der Spur mögen zwar ebenfalls selten sein, aber sie sind sehr, sehr, sehr viel häufiger als 1 zu 300 Trilliarden. Die vermeintliche Beweiskraft der am Ende angegebenen Übereinstimmungswahrscheinlichkeit erweist sich als trojanisches Pferd, in dem viel häufigere Ermittlungspannen versteckt und an gelegentlich (jedenfalls häufiger als 1 zu 300 Trilliarden)  unaufmerksamen Richtern und Anwälten vorbei in den Prozess eingeführt werden können. 

In den Fällen Peggy und NSU ist es möglicherweise (!) nur eine weitere Peinlichkeit, die - bei der Häufung von Peinlichkeiten in diesen Fällen - schnell wieder vergessen wird.

In anderen Fällen sollten Staatsanwaltschaften und Gerichte aber, egal wie es bei Peggy/NSU nun ausgeht, daraus Lehren ziehen: So sinnvoll der DNA-Beweis ist, mit scharfem und kritischem Blick sollte die Fehleranfälligkeit dieser Methode auch bei der Beweiswürdigung berücksichtigt werden.

Update 8. März 2017: Der Verdacht, es habe sich um eine Verunreinigung gehandelt, hat sich offenbar bestätigt: Zeit Online

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61 Kommentare

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Prof. Dr. H. E. Müller schrieb:

Der Gutachter hatte eine Wahrscheinlichkeit von 1 zu 300 Trilliarden (!) angenommen, mit der die DNA-Tatortspur mit der DNA des Angeklagten übereinstimmte.

Auch ich hatte schon in einer Haupt-Verhandlung von  Rechtsmedizinern solches Hantieren mit (allerdings geringeren) Wahrscheinlichkeiten wahrnehmen können bei DNA-Vergleichen, niemand hatte aber nachgefragt, wie das denn zustande gekommen ist. Da wurden die gemachten Angaben einfach durchgewunken, salopp ausgedrückt. Wahrscheinlich / Vermutlich hatte auch niemand von den anderen Verfahrensbeteiligten dazu auch nur die geringste Sachkunde gehabt, was Wahrscheinlichkeitsberechnungen anlangt.

xy schrieb:

Gut gebrüllt, Löwe! Ich denke noch mit Schrecken an den "Fall Friederike", in dem man wegen eines angeblichen DNA-Beweises entgegen jeglicher Rechtsstaatsrechtslage sogar eine Wiederaufnahme wollte und das wirklich ernsthaft diskutiert wurde, vgl.:
http://community.beck.de/2015/11/29/fall-frederike-nach-35-jahren-rechts...

Da ging es aber doch nicht um einen "angeblichen" DNA-Beweis als nicht hinreichenden Beweis, wie Sie es hier jetzt suggerieren, sondern ganz alleine um ein rechtliches Hindernis für eine Wiederaufnahme, "ne bis in idem", wie der Lateiner sagt, (nicht zweimal wegen derselben Tat) ist ja ein verfassungsrechtlich durch Art. 103 (3) GG abgesicherter Grundsatz des Strafverfahrensrechts, der es verbietet, daß jemand wegen einer Tat, deretwegen er rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, erneut verfolgt wird (sog. "Verbrauch der Strafklage"). Nur das war der allein maßgebliche Punkt.

GR

Ausgerechnet mit einem "DNA-Fund" aber eine solche rechtskritische (!) Diskussion im Fall Frederike zu pushen, ohne - wie nun ausgerechnet hier - die Unsicherheit eines DNA-Indizes zu diskutieren, finde ich allerdings auch sehr widersprüchlich.
Ich denke: einfach populistisch.

1

Sehr geehrte Fotobiene,

ich weiß nicht, ob Sie den Friederike-Beitrag überhaupt gelesen haben. Ich habe damals - ohne meine eigene Position zu vertreten - einen von anderen vorgebrachten Vorschlag, die Wiederaufnahmeregeln zu Ungunsten eines Freigesprochenen zu ändern, zur Diskussion gestellt (ja, das ist möglich, ohne irgendeine Lösung zu "pushen"). Es ging in dem Fall überhaupt nicht um Unsicherheiten des DNA-Beweises, auch nicht um Möglichkeiten der Kontamination, sondern um die dogmatische Frage Rechtskraft vs. Wahrheitsfindung. Abgesehen davon, dass ich die rechtsdogmatische Frage nur zur Diskussion gestellt habe, ist es demgegenüber keineswegs widersprüchlich, in der beweistechnischen und  beweisrechtlichen Frage eine kritische Haltung einzunehmen. Mir in diesem Punkt "Populismus" vorzuwerfen, erscheint mir geradezu abwegig.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

 

Ich weiß auch nicht, ob Sie meinen Beitrag gelesen haben, finde jedenfalls Ihre Unterstellung, ich könnte ihn nicht gelesen haben, schon aus dem Grund sehr daneben, weil ich eben kritisierte, daß Sie den Fall rechtlich (rechtsdogmatisch) diskutierten, OHNE, wie Sie richtig antworten, den ANLASS für die Diskussion (DNA-Spur) in Frage zu stellen. Sie benutzten dort die DNA-Spur positiv wertend (angeblich echter Diskussionsanlaß) für Ihre Diskussion eines rechtsdogmatischen Problems.

HIER machen Sie es genau umgekehrt: Sie diskutieren die Zuverlässigkeit der DNA-Analyse, obwohl es hier gerade NICHT darauf ankommt. In Frage steht hier eben NICHT, ob die DNA-Analyse korrekt ist, sondern daß der Antragungsweg untersucht wird, und möglicherweise nicht fallbezogen, sondern ermittlungs(fehler)bezogen sein könnte.

Ich konstatiere also: Sie benutzen das Thema DNA-Spur, wie es gerade paßt: Mal als willkommenen und nicht zu kritisierenden Anlaß, ein ganz anderes Thema zu diskutieren - mal als Diskussionsthema, obwohl der Anlaß völlig anders liegt.

Das ist nach meinem Verständnis das, was User "xy" kritisierte, und dem ich zustimme.

Ich hoffe, das ist nun endlich klar genug ausgedrückt.

 

 

 

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@Fotobiene,

Sie schreiben:

Ich konstatiere also: Sie benutzen das Thema DNA-Spur, wie es gerade paßt: Mal als willkommenen und nicht zu kritisierenden Anlaß, ein ganz anderes Thema zu diskutieren - mal als Diskussionsthema, obwohl der Anlaß völlig anders liegt.

Ja, ich benutze Themen, wie sie mir passen - so ist das mit der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit. Ihre Argumentation beruht offenbar darauf, man müsse schon vorab eine bestimmte Meinung vertreten, dürfe dann (auch nur anlassweise) das Gegenteil nicht diskutieren (lassen), dürfe das eine Thema nicht aufgreifen, um ein benachbartes zu diskutieren usw. - insgesamt eine Sicht- und Denkweise, die mir völlig fernliegt.

 

Es ist kein inhaltlicher Widerspruch, den Sie mir vorwerfen können, weil ich im ersten Fall die rechtsdogmatische Frage ganz unabhängig vom Anlass (es hätte ja auch ein völlig anderes Beweismittel die Diskussion über die Rechtskraft eines Freispruchs auslösen können) diskutiert habe und diskutieren wollte, dagegen im hiesigen Fall die - mögliche - Ermittlungspanne "zum Anlass" (siehe Überschrift) genommen habe, meine Skepsis zur Darstellung des DNA-Beweises im Strafprozess anzusprechen; dieser wird leider von juristischen Praktikern oft als "unumstößlich" angenommen und etwa Kontanimierungsmöglichkeiten außer Betracht gelassen. Ich habe (anders als Sie vielleicht vermuten) überhaupt keine ideologisch festgelegte Meinung zum DNA-Beweis, sondern stelle skeptische Erwägungen zu allen möglichen Fragen des Strafprozessrechts einschließlich des Beweisrechts an. So verstehe ich u.a. auch die Aufgabe eines kritischen Wissenschaftlers, hier konkret als Blogger in einem Fachforum unterwegs. 

 

 

 

 

Henning Ernst Müller schrieb:

Ja, ich benutze Themen, wie sie mir passen - so ist das mit der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit.
(...)
Ihre Argumentation beruht offenbar darauf, man müsse schon vorab eine bestimmte Meinung vertreten (...) dürfe das eine Thema nicht aufgreifen, um ein benachbartes zu diskutieren (...)
Es ist kein inhaltlicher Widerspruch, den Sie mir vorwerfen können,
(...)
Ich habe (anders als Sie vielleicht vermuten) (...)

Sie unterstellen mir hier frei fliegend ausschließlich Falsches.

Ich kritisierte - und so verstand ich auch "xy" auf den/die ich mich bezog - lediglich einen von mir empfundenen Schiefstand von Anlaß und Thema Ihrer jeweils aufgeworfenen Diskussionen:

Aus meiner Sicht hätte man (bereits dort und vor allem: dort viel naheliegender!) beim Fall Frederike eine Skepsis am DNA-Beweis thematisieren können/sollen, anstatt dort ausgerechnet Rechtsdogmatik (und damit mögliche, jedenfalls durch Ihren Beitrag weiter provozierte, Rechtskritik!) zum WA-Verfahren aus einem eben (ich stimme Ihnen ja darin durchaus partiell zu!) sehr skeptisch zu sehenden Anlaß.

Diese Skepsis zum DNA-Beweis nun ausgerechnet hier zum Fall Peggy/NSU zu thematisieren und damit ausdrücklich einen angeblichen Nicht-Zusammenhang zu unterstützen, sagt viel mehr über Ihre Sicht der Dinge aus, die Ihnen zu sagen natürlich frei steht.
In der Weise (ich nenne es halt "Schiefstand") Themen aufzugreifen, nannte ich wertend - und das war und ist in diesem Zusammenhang mein Kritikpunkt - "Populismus", auch wenn es selbstverständlich, wie mir Sie nun entgegenstellen (!) möchten, "Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit" ist. Das ist doch gar kein Gegensatz, das habe ICH nie behauptet.

Im übrigen ist das ja nicht mein Haupt-Kritikpunkt, sondern ein Nebengedanke, der allerdings meine Kritik stützt, daß Sie m.E. verfrüht durch Ihren Beitrag die Peggy/NSU-Spur sehr deutlich in Zweifel ziehen, worin aus meiner Sicht Ihre Haupt-Intention besteht (vgl. mein früherer Beitrag dazu), wozu ich keinerlei Anlaß sehe.

Sie muß so oder so untersucht werden, egal ob sich der Zollstock als AUCH möglich erwiesen könnte.

0

Herr Prof. Müller, Sie schreiben:
"Und beide Fälle sollen nun - irgendwie - verknüpft sein? Ich hatte meine Zweifel und tippte, wie viele andere, auf Labor- oder Ermittlungsfehler (...)
Noch ist nicht klar, ob die Böhnhardt-Spur Folge einer Ermittlungspanne ist, aber immerhin hat man seitens der Polizei eine "mögliche" Panne eingeräumt.
(...)
Dabei liegt auf der Hand (und bestätigt sich womöglich auch im Fall NSU/Peggy)
(...)
In den Fällen Peggy und NSU ist es möglicherweise (!) nur eine weitere Peinlichkeit, die - bei der Häufung von Peinlichkeiten in diesen Fällen - schnell wieder vergessen wird."

In der Tendenz (trotz aller "Womöglicherweisen") sehe ich in Ihrer Kommentierung des vorliegenden Falles (!) argumentativ einen klaren Ausschlag zugunsten der Verunreinigungs-These, also der These, daß ein und derselbe Holz-Klapp-Zollstock über 5 Jahre mindestens 2x verwendet wurde, und darüber eine DNA-Antragung geschah.

Bereits mit normalem Menschenverstand würde ich das eher ausschließen, dieser Zollstock-These also eher nicht den Vorrang geben, in der Meinung, daß Ermittler so blöd nicht sein können.
Ebenso wird hier argumentiert:
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/experte-fuer-spurensicherung-ich...
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/spurensicherung-wie-boehnharts-d...

Die Basis Ihrer Einschätzung erschließt sich mir nicht, außer, daß Sie gerade für Ihre alte These irgendwelcher (!) anderer Möglichkeiten (ohne Tatzusammenhang) der DNA-Antragung Morgenluft wittern.
In der Konsequenz bezeichnen Sie jedoch derzeit die Dummheit der Ermittler als wahrscheinlicher als einen möglichen Tatzusammenhang. Für eine solche Einschätzung sehe ich derzeit keinerlei substanzielle Basis.

0

Gast schrieb:

In der Konsequenz bezeichnen Sie jedoch derzeit die Dummheit der Ermittler als wahrscheinlicher als einen möglichen Tatzusammenhang. Für eine solche Einschätzung sehe ich derzeit keinerlei substanzielle Basis.

Hat der Prof. so nicht gesagt.

Da sich der Professor aber auch mehr im "Sphärischen" bewegt in seinem Beitrag, nehme ich das Tendenziöse seiner Aussagen auch mit Irritation zu Kenntnis.

Warum eine mehr technische Diskussion Anlass gebe soll, seine eigene politische Verortung zur Kenntnis zu geben, erschliesst sich mir jetzt gerade auch nicht.

Fotobiene schrieb:

.....  Zollstock-These  ....

Auf Ihrer Seite (der von Fotobiene) sah ich diesen ominösen "Zollstock"  nun zum ersten Mal.

Ich  habe nämlich genau den gleichen Maßstab, das ist aber kein "Zollstock", sondern eine zusammenklappbare Nivellierlatte, auch E-Latte genannt. (Auch zum Einmessen von Artilleriestellungen wurden die schon früher gebraucht, sorry, die Herren Juristen ..... )

Die sind auch ziemlich teuer, keine Massenartikel vom Baumarkt, wie sie jeder Handwerker in der Tasche trägt.

Aber zu den DNA-Profilen noch einen Link:

Forensische Genetik – Short Tandem Repeats und DNA-Profile

(http://scienceblogs.de/bloodnacid/2011/04/27/forensische-genetik-short-t...)

Sehr geehrte Fotobiene,

Sie schreiben:

In der Tendenz (trotz aller "Womöglicherweisen") sehe ich in Ihrer Kommentierung des vorliegenden Falles (!) argumentativ einen klaren Ausschlag zugunsten der Verunreinigungs-These, also der These, daß ein und derselbe Holz-Klapp-Zollstock über 5 Jahre mindestens 2x verwendet wurde, und darüber eine DNA-Antragung geschah.

Bereits mit normalem Menschenverstand würde ich das eher ausschließen, dieser Zollstock-These also eher nicht den Vorrang geben, in der Meinung, daß Ermittler so blöd nicht sein können.

 "Immerhin" ist diese These (Mehrfachverwendung des Zollstocks) derart konkret und wenig ausschließbar, dass die Polizei Oberfrankens sie in einer Pressemeldung verbreitet hat und damit zumindest die "Blödheit" (Ihr Wort) der Ermittler einräumt. Auch die bisher prominent vertretene These, dass nämlich sich eine eindeutige DNA-Spur 15 Jahre lang auf dem Waldboden bei Wind und Wetter hält, ist auf den ersten Blick ebenso "unwahrscheinlich" und man würde dies mit "normalem Menschenverstand" beinahe ausschließen. Nun, wir wurden darüber belehrt, dass so etwas zwar nicht nahe liegt, aber unter bestimmten Voraussetzungen durchaus "möglich" ist, dass sich eine Spur auf dem Waldboden so lange hält. Dann aber nützt auch der "normale Menschenverstand" kaum etwas beim Ausschluss der Mehrfachverwendung eines Zollstocks/Meterstabs und einer dadurch erfolgten Kontaminierung. Auch das ist unwahrscheinlich. Es sind also zwei Unwahrscheinlichkeiten, die hier konkurrieren. Beides ist "möglich", aber die neue Nachricht "stört" jedenfalls den vorherigen Eindruck, die Spur bedeute, dass Böhnhardt etwas mit dem Fall Peggy zu tun habe.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

Henning Ernst Müller schrieb:

Es sind also zwei Unwahrscheinlichkeiten, die hier konkurrieren. Beides ist "möglich", aber die neue Nachricht "stört" jedenfalls den vorherigen Eindruck, die Spur bedeute, dass Böhnhardt etwas mit dem Fall Peggy zu tun habe.

Diese Nachricht scheint Sie derart zu begeistern, daß Sie sich recht klar auf die Seite derer begeben, die meinen, daß Böhnhardt NICHTS mit dem Fall Peggy zu tun habe. Es ist Ihnen sogar Schreibanlaß für allgemeine DNA-Nachweis-Kritik, Sie fühlen sich außerdem in Ihren Zweifeln bestätigt, wie Sie schreiben ("Und beide Fälle sollen nun - irgendwie - verknüpft sein? Ich hatte meine Zweifel (...)")

Ich halte das für verfrüht.

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An der Beweiskraft von DNA-Profilanalysen nun grundsätzlich zu zweifeln, halte ich auch für nicht angebracht.
Verweise auch auf das PDF:
"DNA-Profilanalyse - IPN"
archiv.ipn.uni-kiel.de/eibe/UNIT02DE.PDF

Wissenschaft verträgt zwar Skepsis, aber zur heute auch durchaus noch möglichen DNA-Unterscheidung von eineiigen Zwillingen verweise ich mal auf diesen Artikel der WELT:

"Wissenschaft
Zwillings-DNA
Der kleine Unterschied von eineiigen Zwillingen"
https://www.welt.de/wissenschaft/article123213400/Der-kleine-Unterschied...

Es kommt dabei auf frühe epigenetische Veränderungen / Punktmutationen an. Mit sehr aufwendigen DNA-Untersuchungen sind vermutlich auch astronomisch hohe Wahrscheinlichkeiten bei Identitätsfeststellungen durchaus möglich!
Übrigens unterscheidet  aber auch eineiige Zwillinge bereits die gute alte Daktyloskopie der Kriminalistik.

@Rudolphi:

ich zweifle gar nicht grundsätzlich am DNA-Beweis. Im Gegenteil: Es handelt sich um ein hervorragendes Beweismittel. Aber ich habe zwei Bedenken. Erstens ist zu berücksichtigen, dass je feiner die Instrumente sind, desto größer (relativ dazu) die Gefahr einer Kontaminierung ist, weil eben - anders als früher - nunmehr schon kleinste Spuren zur Verunreinigung genügen. Ich glaube, dass dies noch nicht von allen Beteiligten realisiert wird. Zweitens birgt die besonders hohe Übereinstimmungswahrscheinlichkeit, die errechnet und benannt wird, insofern eine Gefahr, als der DNA-Beweis an sich überschätzt werden könnte (1 zu x-Milliarden/Trilliarden, wer kann da noch zweifeln?). Ich plädiere dafür (habe dies auch schon vorher getan), in diese Wahrscheinlichkeitsangaben die Wahrscheinlichkeit von Ermittlungs- und Laborfehlern mit einzubeziehen.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

Solche absoluten und relativen Fehlerwahrscheinlichkeiten sind kein Alleinstellungsmerkmal von DNA-Tests. Die gibt es bei jedem Test-, Mess- und Prüfverfahren und jeder entsprechenden Anwendung dieser Verfahren. Zu Identifizierungsverfahren ist auch das "false positive/false negative" - Dilemma allgemein bekannt. Will man also eine Übereinstimmungswahrscheinlichkeit berechnen, kann dies nur auf dieser fachlichen Grundlage zu verwertbaren Aussagen führen. Dazu gibt es mittlere und maximale Fehlerabweichungen der Verfahren bei streng einzuhaltenden Ausführungsbedingungen. Mittlere Fehler sind zudem statistische Werte, die grundsätzlich nicht auf den Einzelfall anwendbar sind. Für den Einzelfall ist die maximale Fehlerabweichung entscheidend. Nicht umsonst gibt es Messreihen und Prüfverfahren für Prüfverfahren, um die berechenbare Fehlerwahrscheinlichkeit zu minimieren. Das Problem kann man auch mit einem Würfel leicht nachvollziehen. Die Zufalls-Wahrscheinlichkeit für den "Sechser" liegt bei jedem Wurf bei 1/6. Einen "Sechser" zu würfeln ist also eher unwahrscheinlich, zwei "Sechser" nacheinander noch sehr viel unwahrscheinlicher. Irgendwann nach vielen Einzelwürfen kommt man der statistischen Eintrittswahrscheinlichkeit von 1/6 je Wurf ziemlich nahe. In beliebigen Teilserien dieser Würfe geht diese Annäherung aber auch wieder verloren oder bestätigt sich "rein zufällig". Jeder kennt Fälle, in denen auch das Unwahrscheinliche "mühelos" gelingt. Die "gefühlte Wahrscheinlichkeit" des Glücks oder Unglücks ist jedoch willkürliches Denken und von innerer Voreingenommenheit (Tagesform: "heute Glück oder Pech") bestimmt. Das hat nichts mit empirischer oder methodengeleiteter Wahrscheinlichkeit zu tun. Dieses Grundwissen muss bei fachgerechter Ausführung und Auswertung in den Konsequenzen immer vollständig berücksichtigt werden. Alles Andere ist pseudowissenschaftlich und auch fachlich gesehen einfach Pfusch. Das Plädoyer für Fachlichkeit ist also mehr als überfällig.   

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@ Prof. Müller

Wenn Sie in Ihrem Blog-Beitrag schreiben:

Henning Ernst Müller schrieb:

Der Gutachter hatte eine Wahrscheinlichkeit von 1 zu 300 Trilliarden (!) angenommen, mit der die DNA-Tatortspur mit der DNA des Angeklagten übereinstimmte. Das sind etliche Zehnerpotenzen mehr als die Weltbevölkerung aufweist, einschließlich aller bereits gestorbenen und künftig bis zum Weltuntergang noch lebenden Menschen. 

frage ich mich, ob Sie meinen, daß die Wahrscheinlichkeit eines Lottogewinns von "6 aus 49" nicht über 1:49 liegen darf, weil die Wahrscheinlichkeit von 1:13.983.81635 etliche Zehnerpotenzen mehr aufweist als die Ursprungs-Anzahl 49.

Aber da habe ich Sie hoffentlich nur falsch verstanden.

Um Wahrscheinlichkeiten ging es auch, bevor ich hier als eingetragene Userin ausstieg. Ich sollte mich weniger provozieren lassen...

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Und die Presse überschlägt sich mit gequirltem Unfug. Frau Ramelsberger in der SZ "Nicht wenige Staatsanwälte warnen ihre Freunde davor, eine Zigarettenkippe wegzuwerfen - sie könnten unter Verdacht geraten, wenn an der Stelle später jemand ermordet wird. Keiner werde ihnen dann noch glauben. Fehler und Irrtümer kommen viel häufiger vor als bisher bekannt."
 

Aha. Würde mich interessieren, wann Frau Ramelsberger ihre repräsentative Umfrage bei bundesdeutschen Staatsanwälten gemacht hat. Aber mal ein reiner Zahlenvergleich: laut wikipedia gab es in Deutschland 2014 2962 Tötungsdelikte, darunter auch die fahrlässigen Tötungen, die am häufigsten im Straßenverkehr stattfinden. Selbst wenn bei allen dieser Tötungsdelikte DNA-Spuren eine Rolle spielen sollten (die meisten vorsätzlichen Tötungsdelikte geschehen im sozialen Nahbereich, da gibt es ohnehin nicht den großen Unbekannten) dürfte das Wegwerfen einer Zigarettenkippe irgendwo auf der bundesrepublikanischen Gesamtfläche von 375.xxx Quadratkilometern eher mit sehr sehr geringer Wahrscheinlichkeit an einem Ort erfolgen, an dem "später jemand ermordet wird".

Liebe Raucher,seid unbesorgt und werft weiterhin Euere Stummel in Rinnsteine, Bahngleise oder sonstwohin.

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In dem in NStZ 2016, 490 besprochenen BGH-Fall kam als zusätzliches Beweismittel eine Videoaufnahme des Täters hinzu (vgl. LG Bonn Urteil vom 26. September 2013 · Az. 21 KLs 551 Js 325/12 - 20/13, https://openjur.de/u/879620.html ). Das Landgericht schreibt dazu:

"2. Dieses Beweisergebnis wird durch die in Augenschein genommenen Videoaufnahmen vom Tatort bestätigt. Der Angeklagte lässt sich durch die Aufnahmen als Täter identifizieren.

a. Der Kammer ist bewusst, dass die von der spanischen Polizei bei der erkennungsdienstlichen Behandlung angefertigten Fotos nicht vollständig mit dem Aussehen des Angeklagten auf den Videoaufnahmen übereinstimmen. Allerdings lassen sich diese Unterschiede erklären. Auf den Videoaufnahmen aus dem Schmuckgeschäft hat der Täter eine Glatze. Laut Aussage der Zeugin H in der Hauptverhandlung wirkt diese allerdings rasiert und ist nicht durch einen natürlichen Haarverlust bedingt. So kann man auch auf dem Video deutlich den Haaransatz des Täters mit kleinen "Geheimratsecken" erkennen.

Auch die ausgeprägten horizontalen Stirnfalten des Angeklagten lassen sich auf dem Video erkennen. Der Angeklagte hat dunkle, relativ gerade Augenbrauen. Auch dieses Merkmal stimmt mit den Videoaufnahmen vom Täter überein. Auf den polizeilichen Fotos ist erkennbar, dass der Angeklagte eine lange, nach unten hin rundlich werdende Nase hat. Ebenfalls besitzt er im Kinnbereich sowie in der unteren Partie der Wangen einen ausgeprägten Bartwuchs, den er in Form eines "Drei-Tage-Bartes" trägt. Auch diese Merkmale lassen sich auf den Videoaufnahmen eindeutig erkennen. Desweiteren hat der Angeklagte einen recht kurzen und breiten Nacken, was ebenfalls auf dem Video zu erkennen und auch der Zeugin H in Erinnerung geblieben ist.

Auf einigen anderen Videoaufnahmen ist gut zu erkennen, dass der Täter eine leicht untersetzte Statur hat, die die des Angeklagten entspricht."

Berücksichtigt man zudem das mehrfache Lügen des Täters bei seinen Alibi-Behauptungen, scheint der Fall ziemlich ungeeignet, eine besondere Problematik des DNA-Beweises aufzuzeigen.

Und was den "Peggy/NSU-Fall" angeht, rührt das Problem doch vor allem daher, dass ein Spurenfund, von dem kein Ermittler je behauptet hat, dass dies mehr wäre als ein Ermittlungsansatz, von der Presse sogleich derart hochgespielt worden ist. Es war immer selbstverständlich, dass man natürlich mit allergrößter Sorgfalt klären muss, ob eine DNA-Spur auch eine andere Erklärung haben kann als die Anwesenheit einer bestimmten Person am Tatort  -  diese Klärung hat man hier vorgenommen und nun offenbar eine andere Erklärung gefunden, genauso muss es laufen. Wer bloß der Presse auf den Leim gegangen ist, sollte die Schuld nicht bei der angeblichen Untauglichkeit des DNA-Beweises suchen.

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Sehr geehrter Herr Gastmann, 

der Praxiskommentar bezog sich (nur) auf die BGH-Entscheidung, die Argumentation des BGH und den Leitsatz. Wie bei Kommentierung höchstrichterlicher Rechtsprechung angemessen, ging es hier um die abstrakten/allg. Annahmen und Schlussfolgerungen des BGH, die dann in vielen anderen Fällen übernommen werden. Ob die DNA-Würdigung im konkreten Fall des LG Bonn im Ergebnis "richtig" war, war nicht Thema, zumal das LG-Urteil noch gar nicht veröffentlicht war und wir deshalb insofern  auf die Wiedergabe des BGH angewiesen waren. Nach diesen Angaben war der DNA-Beweis entscheidende Urteilsgrundlage und wurde deshalb auch vom BGH auseinandergenommen, und dies wurde von uns kommentiert. Dass die Entscheidung eine besondere DNA-Problematik hatte, ist also nicht meine (bzw. unsere) Erfindung oder Behauptung, sondern diejenige des BGH, der sich lt. Leitsatz und etlichen Seiten Urteilsbegründung eben mit der DNA-Würdigung auseinandersetzte, was wiederum Anlass für unseren Kommentar bot, in dem es u.a. heißt (es folgt ein kl. Auszug aus unser Anmerkung):

Soweit der Senat die Ausführungen des LG kritisiert (Rn. 29 ff.), ist dem weitgehend zuzustimmen. Eine anhand der Produktregel errechnete Wahrscheinlichkeit von 1 zu 300 Trilliarden (eine 24-stellige Zahl) konstituiert keineswegs ein objektives biologisches Faktum der Einzigartigkeit, wie das LG offenbar angenommen zu haben scheint. Solange nicht die DNA jedes einzelnen Menschen zum Vergleich vorhanden ist, kann es immer nur Wahrscheinlichkeitsaussagen zur Übereinstimmung der DNA eines Tatverdächtigen mit einer Spur geben. Das gilt erst recht, wenn die statistischen Berechnungen auf einer möglicherweise nur eingeschränkt repräsentativen Vergleichspopulation beruhen. Wird auf der Grundlage von DNA-Beweisen eine Belastungswahrscheinlichkeit angegeben, kann auf das Bayes-Theorem nicht verzichtet werden (Rn. 33). Die dazu notwendige Angabe einer Anfangswahrscheinlichkeit oder Basisrate hat in Fällen, in denen ausschließlich eine DNA-Spur als Ermittlungsansatz vorhanden ist, keineswegs den Wert „Null“, sondern hat, wenn es an anderen Indizien mangelt, zumindest den Wert einer Einzelperson in Relation zur Anzahl der Personen, die theoretisch zum Tatzeitpunkt am Tatort anwesend sein konnten, näherungsweise etwa die Anzahl der (ggf. der männlichen) Bewohner der jeweiligen tatortnahen Region bzw. Stadt. Eine auf Grundlage einer Anfangswahrscheinlichkeit von 50 % berechnete Belastungswahrscheinlichkeit ist in solchen Fällen deutlich zu hoch angesetzt und darf daher die gerichtliche Beweiswürdigung nicht determinieren. Die Wahrscheinlichkeit der Existenz einer zweiten Person mit übereinstimmenden Merkmalen kann nicht geringer sein als die (entfernte) Möglichkeit der bislang unbekannten Existenz eines monozygotischen Zwillings des Angekl. Zudem sind Fehler bei der Spurensicherung oder Laborfehler wesentlich wahrscheinlicher als die im vorliegenden Fall angenommene Belastungswahrscheinlichkeit.

2. Die aus der Produktregel sich ergebende, teilweise äußerst hohe Wahrscheinlichkeit für eine Identität zwischen Tatort-DNA und derjenigen des Angekl. ist geeignet, ein Tatgericht ggf. so zu beeindrucken, dass demgegenüber andere Anhaltspunkte und nicht mathematisch formulierbare Indizien vernachlässigt werden („dwarfing of soft variables“). Insofern ist Bestrebungen zu folgen, statistischen Wahrscheinlichkeitsaussagen in der Darstellung eine verständliche Form zu geben, damit gerichtliche Fehleinschätzungen vermieden werden. Die ansatzweisen Erwägungen des Senats hierzu (Rn. 43) erscheinen nur eingeschränkt hilfreich.

In meinem hiesigen Beitrag habe ich die "Neuigkeiten" im Fall Peggy/NSU und das Nachdenken über den BGH-Fall aufgegriffen, um meine Meinung zur Verwendung von DNA-Beweisen darzulegen.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

Da wird sich ein so argumentierender BGH wohl die Frage gefallen lassen müssen, wie hoch er denn die "entfernte" Wahrscheinlichkeit der Existenz eines bisher unbekannten monozygotischen Zwillings einschätzt.

Ich halte deratige Argumentationsmuster für unsinnig.

Nicht der Sachverständige gibt eine Wahrscheinlichkeit an, um sich der Fortschrittlichkeit seiner Analysemethoden zu rühmen, sondern das Gericht verlangt danach, weil es sich mit der Aussage die Proben könnten einander zugeordnet werden, nicht zufrieden gibt.

Mir persönlich ist kein Fall richterlicher Erwägen dazu bekannt, ob es sich bei einem Tatvideo nicht um einen bisher unbekannten Zwilling der darauf zu erkennenden Person handeln könnte. 

astroloop schrieb:

Mir persönlich ist kein Fall richterlicher Erwägen dazu bekannt, ob es sich bei einem Tatvideo nicht um einen bisher unbekannten Zwilling der darauf zu erkennenden Person handeln könnte. 

Wenn schon der Angeklagte von der Existenz eines eineiigen Zwillings nichts weiß / sie nicht angibt, dann allerdings sehe ich auf einer solchen Basis fast jedes Gerichtsverfahren als eine Farce an.

"Das muß mein mir bisher noch völlig unbekannter eineiiger Zwillingsbruder gemacht haben, Herr Vorsitzender" ist damit ja vorprogrammiert.

Muß man das zukünfig jetzt ernst nehmen?

Es ging hier darum, die Unsinnigkeit der Angabe "1 zu 300 Trilliarden" o.ä. darzulegen (solche Angaben müssten m.E. als "Obergrenze" die Weltbevölkerung berücksichtigen, wenn man nicht schon ganz darauf verzichten will), nicht aber darum, künftige Verteidigungsmöglichkeiten zu eröffnen.

Sehr geehrter Hr. Prof. Dr. Müller,

 da kann ich Ihnen leider nicht folgen, denn eine sich rechnerisch ergebende Wahrscheinlichkeit kann und soll auch genau so angegeben werden.
Gerade Verteidiger suchen in der Literatur nicht selten andere Zahlen oder andere Berechnungen oder Methoden, um beim Gericht Zweifel zu säen und den Sachverständigen dann falsche Angaben oder Fehler vorzuwerfen. Das präsentieren sie dann auch manchmal, oder lehnen die Sachverständigen damit ab. Die Verteidiger überblicken aber m.E. oft nicht die Validität ihrer eigenen herausgesuchten "Alternativen", denn dafür sind sie ja selber keine Experten in der Regel. Diese durchschaubaren (und auch evtl. zur Verschleppung bemühten) Taktiken der Verteidiger sind doch häufig erlebter Alltag im Gericht.

(Cui bono, oder wie?)

Besten Gruß
GR

Henning Ernst Müller schrieb:

Es ging hier darum, die Unsinnigkeit der Angabe "1 zu 300 Trilliarden" o.ä. darzulegen (solche Angaben müssten m.E. als "Obergrenze" die Weltbevölkerung berücksichtigen, wenn man nicht schon ganz darauf verzichten will), nicht aber darum, künftige Verteidigungsmöglichkeiten zu eröffnen.

Warum soll ich denn die Anzahl der Lottospieler berücksichtigen, wenn ich wissen will, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, den Jackpot zu knacken?

Wenn das Gericht blöde Fragen stellt, kriegt es halt dumme Antworten zurück.

Anders als beim Lottospiel, bei dem nicht notwenig ein Lottospieler gewinnen muss, sondern es häufig gar keinen Gewinner gibt, ist bei einer Straftat klar, dass es ein Täter / Spurenleger gewesen sein muss, der der Weltbevölkerung angehört. 

Der Denkfehler ist doch nur, daß es sich um eine Ausschlußwahrscheinlichkeit handelt.

Es kann wissenschaftlich-mathematisch mit einer Wahrscheinlichkeit von 1: 300 Trillis AUSgeschlossen werden, daß es der Täter NICHT war. Darin enthalten sind natürlich theoretisch auch alle bisher nicht und alle zukünftig noch nicht geborenen (aber eben theoretisch möglichen) Menschen (Lotto: kein Gewinner).

Ahnlich wie beim Lotto läßt sich aber damit durchaus eine Wahrscheinlichkeit errechnen, in der man, um näher an die "Realität" zu kommen, beim Lotto die Anzahl der Mitspieler berücksichtigen könnte oder die Menge der überhaupt in Frage kommenden Täter (z.B. Eskimo eher nicht). Das wurde im vorliegenden Fall innerhalb der angegebenen (Negativ-)Wahrscheinlichkeit sogar als Gen-Pool berücksichtigt.

Mehr kann man da aber m.E. nicht einschränken, da eine wissenschaftlich-mathematische Wahrscheinlichkeit nichts darüber aussagen kann, ob das untersuchte DNA-Profil als Mensch momentan gerade lebt oder nicht; so ähnlich, wie man zwar statistisch errechnen kann, wie (un-)wahrscheinlich ein Atom-GAU in einem AKW ist, jedoch nicht, ob das morgen oder in 100000 Jahren passieren wird.

Eine Obergrenze bei der momentanen Anzahl (Zeitfaktor!) der existierenden Weltbevölkerung setzen zu wollen, hieße - etwas platt gesagt - , Tschernobyl zu leugnen.

Man muß halt nur verstehen, was eine solche Wahrscheinlichkeit aussagt - und was nicht.

 

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Henning Ernst Müller schrieb:

 Wie bei Kommentierung höchstrichterlicher Rechtsprechung angemessen, ging es hier um die abstrakten/allg. Annahmen und Schlussfolgerungen des BGH, die dann in vielen anderen Fällen übernommen werden.

Die Wahrscheinlichkeit der Existenz einer zweiten Person mit übereinstimmenden Merkmalen kann nicht geringer sein als die (entfernte) Möglichkeit der bislang unbekannten Existenz eines monozygotischen Zwillings des Angekl. Zudem sind Fehler bei der Spurensicherung oder Laborfehler wesentlich wahrscheinlicher als die im vorliegenden Fall angenommene Belastungswahrscheinlichkeit.[...]

2. Die aus der Produktregel sich ergebende, teilweise äußerst hohe Wahrscheinlichkeit für eine Identität zwischen Tatort-DNA und derjenigen des Angekl. ist geeignet, ein Tatgericht ggf. so zu beeindrucken, dass demgegenüber andere Anhaltspunkte und nicht mathematisch formulierbare Indizien vernachlässigt werden („dwarfing of soft variables“). Insofern ist Bestrebungen zu folgen, statistischen Wahrscheinlichkeitsaussagen in der Darstellung eine verständliche Form zu geben, damit gerichtliche Fehleinschätzungen vermieden werden. Die ansatzweisen Erwägungen des Senats hierzu (Rn. 43) erscheinen nur eingeschränkt hilfreich.

Hier spekuliert doch auch der BGH, anders kann ich das nicht bezeichen.

Das Problem sind eher sehr geringe DNA-Spuren, mit denen können nicht viele unabhängig voneinander durchgeführte Laboruntersuchungen gemacht werden und dann auch noch nur relativ wenige Allele nur verglichen werden.

Ich erinnere mich an eine Frankfurter Rechtsmedizinerin von der Goethe-Universität, die auch einer solchen schwachen (Misch-) Spur wenig Beweiskraft in ihrem Vortrag zuerkannte und ihre eigene Wissenschaftlichkeit auch damit unter Beweis stellte.

Wenn es hier in Kommentaren u.a. heißt: "Wissenschaft verträgt zwar Skepsis ..." oder über Wahrscheinlichkeiten zu zufälligen DNA-Spuren oder fehlerhafter Kriminalistik "nachgedacht" wird, offenbart sich dem Nicht-Juristen das Dilemma der Branche.

Wissenschaft IST SKEPSIS. Wissenschaft ist vor allem Kritik an der eigenen Überzeugung, (methodischer) Zweifel an der Methode selbst und an der Offensichtlichkeit realer Erscheinungen. Wissenschaft hat mit Macht einer Mehrheitsmeinung rein gar nichts zu tun und mit ewiger Gültigkeit erst recht nicht. Wissenschaft lebt von der ständigen Wiederaufnahme. Nur aus diesen Grundtugenden schöpft Wissenschaft seinen Anspruch auf Erkenntnisfähigkeit und relativer Objektivität.
Wer wissenschaftliche Methoden oder Ergebnisse nutzen will, muss sich zwingend auch mit diesen Grundprinzipien auseinandersetzen. Alles Andere ist Hokus-Pokus oder argumentativer Missbrauch der Wissenschaft.

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Der Fall zeigt m. E. zwei Dinge auf:

- Wenn die Ermittlungsbehörden darauf hinweisen, dass eine Spur erst noch näher untersucht und eine mögliche Kontanimation gesucht werden muss, sollten die Medienunternehmen aus dieser Mücke noch keinen Elefanten machen.

- Es kann auf völlig verquere Weise zu Kontanimationen und damit fachlich scheinbar sauberen, nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführten, im Ergebnis aber doch falschen Untersuchungen kommen. Das gibt keinen Anlass, wissenschaftliche Methoden als solche in Zweifel zu ziehen, betont aber erneut, dass eine einzige Quelle eine schlechte Grundlage für jedwede Annahme ist. Ein DNA-Beweis beweist bspw. nicht einmal Anwesenheit am Tatort, sondern lediglich, dass ein Kleidungsstück, dass am Tatort gefunden wurde, DNA-Spuren des Täters aufweist. Wie es dazu gekommen ist, ist eine zweite, unabhängig von der ersten und sorgfältig zu prüfende Frage.

Das Ulkige nun aber...:

- Dass die Spur vielleicht (!) falsch ist, beweist wiederum nicht, dass KEIN Zusammenhang besteht. Vielleicht war es strafprozessual vertretbar, aber ermittlungstaktisch doch unglücklich, die Ermittlungen zum Besitz von Kinderpornographie durch NSU-Mitglieder so früh einzustellen. Diese Tat an sich mag unbedeutend sein. Aber vielleicht führt sie zu einem bisher unbekannten Zusammenhang.

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Sehr geehrter Leser,

Sie schreiben:

Wenn die Ermittlungsbehörden darauf hinweisen, dass eine Spur erst noch näher untersucht und eine mögliche Kontanimation gesucht werden muss, sollten die Medienunternehmen aus dieser Mücke noch keinen Elefanten machen.

Das ist sicherlich richtig. Und dass die Interpretation der Spur ausdrücklich noch offen gelassen wurde, stimmt auch. Ich hatte aber den Eindruck, dass die Behörden zunächst eine Kontamination eher ausgeschlossen haben, Zitat MDR:

Das Bundeskriminalamt hält die DNA-Spur für authentisch und sieht keine Hinweise auf eine Verunreinigung oder Verwechslung von DNA-Material. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sei eine DNA-Spur von Böhnhardt gesichert worden, sagte BKA-Präsident Holger Münch am Freitag in Wiesbaden. Der Fund habe auch das BKA sehr überrascht. "Der Fall NSU zeigt, dass nichts unmöglich ist."

 

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

  Die Begründung des LKA dazu lautet:

Kriminaltechnik [...] wird regelmäßig an mehreren Einsatzorten eingesetzt. Um hierbei eine Kontamination von Tatort zu Tatort möglichst auszuschließen, werden die verwendeten Einsatzmittel nach jedem  Einsatz gründlichst gereinigt! Einwegmaterialien werden entsorgt.

LKA Thüringen schriftlich auf Anfrage von MDR AKTUELL

 

http://www.mdr.de/nachrichten/vermischtes/fall-peggy-dna-nsu-boenhardt-l...

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Ein Holz-Zollstock ist hoffentlich Einweg-Material...

Falls nicht: Oh.... Alles ist möglich...

Da könnte man noch Wahrscheinlichkeiten berechnen... das ist aber immer schwierig, gerade bei Juristen.

Weswegen jedenfalls wegen der bei Mehrfach-Benutzung fehlenden 100% Sicherheit der Unmöglichkeit einer Zollstock-Antragung in diesem Fall die DNA-Spur vermutlich erfolgreich durch eine solche Nachricht (und danach klingt es) eher ausgeschaltet wäre, ohne Verschwörungstheorien zu bemühen.

Es sei denn, die Ermittlungen in diese Richtung gehen trotzdem weiter (was zu hoffen ist!) und man findet da etwas dazu Passendes.

 

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Fotobiene schrieb:

Ein Holz-Zollstock ist hoffentlich Einweg-Material...

Falls nicht: Oh.... Alles ist möglich...

Noch ist nicht geklärt, ob

a) dieser Maßstab (oder dieser Instrument) überhaupt in Kontakt mit dem Stoffetzen gekommen ist im Fall Peggy.

b) dieser Maßstab (und kein anderer dieser Art) im Wohnwagen oder anderswo beim NSU-Fall eingesetzt wurde.

Es gab ja im Fall a) ein Photo, das läßt auch die Frage zu, ob die Kamera, die dieses Photo machte, vielleicht auch im Fall b) bereits eingesetzt wurde. Kameras dürften in keinem Fall Einweg-Material sein.

Dann haben Spurensicherer der Kriminaltechnik und andere auch noch Behältnisse, wie Koffer dabei, in denen sie ihre Gerätschaften zu den verschiedenen Tatorten transportieren, auch da lassen sich ja DNA-Übertragungen konstruieren. Auch diese Behältnisse dürften ebenfalls kein Einweg-Material sein.

Wenn eine einzelne Spur auch erst später auffällt und dann erst gesichert wird, dann sind neben den Kriminaltechnikern der ersten Stunden in ihren Schutzanzügen inzwischen auch oft noch jede Menge anderer Personen am Tatort gewesen mit jeder Menge anderer Gerätschaften.

Man weiß im Moment vermutlich einfach noch zu wenig über den Stoffetzen und die DNA-Spur darauf, dazu müßte man aber schon mal sämtliche Ermittlungsakten kennen und auch alle Spurenbilder und Spurenlagen und auch die Photomappen noch dazu. Das ist aber doch nicht öffentlich zugänglich und darf doch auch nicht durchgestochen werden.

Wie kam das Photo mit dem Maßstab überhaupt in die Presse?

"Es gab ja im Fall a) ein Photo"

Das kenne ich nicht, jedoch viele im Fall NSU.

Letztlich ist es doch auch Augenwischerei, was hier betrieben wird: Wenn Böhnhardt-DNA bei Peggy gefunden wurde, was eben gerade NICHT in Zweifel gezogen wird (!), muß man ALLE möglichen Zusammenhänge untersuchen, egal, ob Zollstock oder nicht. Denn auch eine Zollstock-Übertragung wird nie zu 100% sicher sein.

Man benötigt so oder so zusätzliche Indizien/Beweise, der verdächtige Zollstock ist darum aus meiner Sicht insgesamt eher dazu "dienlich", sämtliche Ermittlungen zum NSU in Zweifel ziehen zu dürfen/müssen.

 

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Gastmann schrieb:

In dem in NStZ 2016, 490 besprochenen BGH-Fall kam als zusätzliches Beweismittel eine Videoaufnahme des Täters hinzu (vgl. LG Bonn Urteil vom 26. September 2013 · Az. 21 KLs 551 Js 325/12 - 20/13, https://openjur.de/u/879620.html ).

Im Urteil des LG Bonn selber ist auch ganz genau die Berechnung(!) aufgeführt, die zu der sehr hohen Produkt-Wahrscheinlichkeit bei  16 verglichener Allele (durch das LKA Düsseldorf) geführt hatte im Trilliarden-Bereich. Bei Wahrscheinlichkeiten höher als 1 : 10 Milliarden sind Fehler in der Zuordnung der Ergebnisse der Labor-Untersuchungen(!) auch nicht mehr zu erwarten, überschlägig Pi mal Daumen hätten da auch bereits 8 bis 10  Allele ausreichen können für eine solch hohe Wahrscheinlichkeit.

Auch was im Urteil noch zu geringeren Zahlen verglichener Allele, zu Mischspuren, oder zu einem evtl. verwandten Täter ausgeführt wird, das ist absolut nachvollziehbar gewesen. Bei der Tatausführung muß der Täter auch selber eine größere Menge an DNA-Material(!) hinterlassen haben, was die Auswertung doch auch sicher noch erleichtert hat.

Natürlich stimme ich da auch im Prinzip den Herrn Lippke und auch Prof. Müller zu, was eine immer notwendige Methodenkritik anlangt. Nur sind vernünftige(!) Zweifel da m.E. nicht mehr gut möglich in jenem Fall des Urteils.

Wie aber eine alte DNA-Anhaftung vom Maßstab übrigens auf den Stoffetzen gelangt sein soll im Fall Peggy, auch das war doch m.W. noch nicht Gegenstand der Debatte! Und jetzt gerade werden ja noch wildere Spekulationen in die Welt gesetzt über Heise! Wundert sich eigentlich jemand noch, daß beim ganzen NSU-Komplex die Nerven inzwischen bei nahezu allen Beteiligten ziemlich blank liegen?

Neueste Schlagzeilen:

"Angeblicher DNA-Fund

Kriminalbiologe: Darum kam es zur Panne im Fall Peggy"

(Aktualisiert: 28.10.16 06:39)

http://www.merkur.de/politik/fall-peggy-nsu-schlechte-finanzierung-laut-...

"Forensiker bezweifelt Ermittlungspanne"

(vor 1 Stunde)

http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/inhalt/peggy-boehnhardt-dna-for...

Zitat daraus:

"Theoretisch sei DNA aber bei korrekter Lagerung sehr lange haltbar. Auch reichen nur wenige Hautzellen für eine Verunreinigung aus, so Labudde. Dennoch müsste im Fall Peggy-Böhnhardt eine doppelte Kontaminierung vorliegen – zunächst vom NSU-Wohnwagen auf das Instrument und dann, fünf Jahre später, vom Instrument auf das gefundene Stoffstückchen am Fundort von Peggys Leiche."

Erst also mal wieder gelassen abwarten (und Tee trinken) .....

 

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Gelassen abwarten? In welcher Welt leben Sie denn? In einer ohne Klickzahlen und Hysterie? Das war doch wieder ein 1a-Medienspektakel mit vierfachem Verwertungsprozess

Erst: Sensationsfund!!!

Dann: Spekulation: was wird das für den NSU-Prozess bedeuten, müssen ungeklärte Morde/Vermisstenfälle der letzten 15 Jahre neu aufgerollt werden?

Soann: Ernüchterung, war wohl irgendwie doch nichts.

Schließlich:Skandalöse Panne, Schlamperei!!! Hat man im Osten immer noch nichts von steriler Tatortarbeit  und Materialdekontamination gehört !!!?!!!

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Gast schrieb:

Gelassen abwarten? In welcher Welt leben Sie denn? In einer ohne Klickzahlen und Hysterie? Das war doch wieder ein 1a-Medienspektakel mit vierfachem Verwertungsprozess

Das Grundgesetz der Medien-Hystokratie:

Die Merkwürde der Medien ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Das Grundgesetz der Medien-Hystokratie:Die Merkwürde der Medien ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Ihre ablehnende Meinung zu und feindliche Haltung gegen unsere Grundrechte kennen wir bereits zur Genüge. Die müssen Sie wirklich nicht bei jeder sich bietenden mehr oder weniger unpassenden Gelegenheit wiederholen. 

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xy schrieb:

Ihre ablehnende Meinung zu und feindliche Haltung gegen unsere Grundrechte kennen wir bereits zur Genüge. Die müssen Sie wirklich nicht bei jeder sich bietenden mehr oder weniger unpassenden Gelegenheit wiederholen. 

Es reicht m.E. dazu die BILD-Zeitung vom 14.10.2016 - 15:43 Uhr noch zu zitieren:

"Jetzt möglicherweise die dramatische Wendung: Auf den sterblichen Überresten von Peggy wurde die DNA des NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt († 34) entdeckt!"

http://www.bild.de/regional/muenchen/kriminalfall-peggy/stellungnahme-mu...

Da war es also nicht mal ein Stoffetzen am Fundort.

Der Leser kann sich dann selber eine Meinung dazu bilden, wer eine "ablehnende Meinung zu" oder gar eine "feindliche Haltung gegen unsere Grundrechte" an den Tag legt.
Vielleicht entspannen Sie sich auch mal wieder etwas, werter "xy". (Ironie oder Sarkasmus muß man halt auch verstehen können.)
Im Augenblick jedenfalls rauscht es kaum mehr so heftig im Blätterwald wie vordem, DER SPIEGEL hat heute am Samstag, 29.10.2016  um 13:18 Uhr aber noch eine Rechtsmedizinerin zu Wort kommen lassen:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-peggy-forensikerin-ueber-veru...

Ja, so MUSS es auch laufen, unabhängig vom eventuell möglichen Zollstock, von dem man nichts mehr hört, und unabhängig davon, für wie wahrscheinlich Prof. Müller die Spur hält oder wie er einen DNA-Beweis insgesamt beurteilt.

Im Fall Peggy/NSU geht es zunächst nur um eine SPUR, der nach allen Richtungen nachzugehen ist, um ggf. weitere Spuren, Indizien oder Beweise überhaupt erst zu erschließen, weswegen ich mich frage, ob hier in den Kommentaren der Anlaß (Ihr Beitrag, verehrter "Gast", Dank dafür!) oder das Thema des Blogbeitrags wohl der weitere Klick-"Treiber" sein wird... ;-)

 

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