Judges vs The People (The Press?)

von Prof. Dr. Claus Koss, veröffentlicht am 07.11.2016
Rechtsgebiete: Öffentliches RechtStaatsrecht16|7841 Aufrufe
Sheffield Railway Station (Foto: C. Koss)

"BREXIT Betrayal" - von 'Betrug' spricht die auch ansonsten nicht zimperliche, konservative Britische Presse, hier: "The Daily Mail". Auf ihrer Website zeigt die Zeitung, dass die Richter des Supreme Court "Brussels Man" seien oder enge Verbindungen zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unterhielten. Daher, so wird unterschwellig zum Ausdruck gebracht, hätten die höchsten britischen Richter kein Recht,  den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ("BREXIT") gegen den erklärten Volkswillen zu blockieren.

Die vorhergehende Instanz, der High Court, hatte entschieden, dass es der Zustimmung des Parlaments vor Beginn des Austrittsverfahrens nach Art. 50 des EU-Vertrags bedürfe (High Court of Justice, Beschluss v. 03.11.2016, Re (Miller) - [2016] EWHC 2768 (Admin)).
Die Reaktion der konservativen britischen Presse: Die entscheidenden Richter, alle namentlich benannt und mit Bild, Lord Chief Justice, Lord Thomas of Cwmgiedd, the Master of the Rolls, Sir Terence Etherton, und Lord Justice Sales, seien 'Volksfeinde' ("Enemies of the people", Daily Mail). Der ebenfalls konservative Daily Telegraph überschrieb das Verfahren: "The judges versus the people".
Die eher links orientierte Britische Presse hielt pflichtbewusst dagegen. Sie zitiert den früheren Justizminister, Lord Falconer: es sei Aufgabe seiner Amtsnachfolgerin, Liz Tuss, die Unabhängigkeit der Justiz zu schützen (The Guardian, 05.11.2016, S. 6).

Jenseits aller Schlagzeilen auf der Insel wirft der Fall ein Schlaglicht auf einen verfassungsrechtlichen Konflikt zwischen der repräsentativen Demokratie und Elementen der direkten Demokratie. Was ist, wenn eine wie auch immer zu ermittelnde Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger eine andere Meinung hat als die parlamentarische Mehrheit?

Im jetzt beschlossenen Grundsatzprogramm der CSU heißt es: "Wir wollen, dass das Grundgesetz durch das deutsche Volk auch auf dem Weg von Volksbegehren und Volksentscheid mit Zweidrittel-Mehrheit geändert werden kann. Der Wesenskern der Verfassung, der Grundrechte und der föderalen Ordnung sind davon ausgenommen." Nun sind Parteiprogramme, die ein Jahr vor der Bundestagswahl beschlossen werden, noch keine Gesetzentwürfe. Aber die fachliche Diskussion darf schon beginnen: wie werden sich  die 'checks and balances' in unserem Verfassungssystem verändern, wenn wir mehr direkte Demokratie wagen? Welche Bindungswirkung entfalten die Volksentscheide für das Parlament (siehe High Court-Entscheidung)? Stehen die Volksentscheide dann ggfs. über den höchsten Gerichten (siehe Pressekampagne)?

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16 Kommentare

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Die Frage, was ist, wenn eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger eine andere Meinung hat als die parlamentarische Mehrheit, beantwortet sich in der repräsentativen Demokratie von selbst.

Im britischen Fall war die Besonderheit, dass das Parlament im Gesetz zur Volksabstimmung das Ergebnis der Volksabstimmung für bindend erklären hätte können, dies aber nicht getan hat. Nach deutschem Verständnis ist der Miller-Fall eine Ausprägung der der Frage nach der Reichweite des Parlamentsvorbehalts. Das Ergebnis des High Courts - die Regierung kann in Ausübung ihrer exekutiven Macht (Royal prerogative) keine bestehenden Rechte der Bürger ohne Parlamentsgeetz aufheben - scheint hier auch nach deutschem Verständnis plausibel.

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Das mag dogamtisch zwar zutreffen, dennoch bleibt abzuwarten, ob das Unterhaus (resp. beide Kammern?) nun sich auch an die Vorgaben des High Court hält.

Ich lese das Urteil so, dass das Gericht dem Parlament untersagt hat, das Gesetz zum Austritt so zu gestalten, dass ein Austritt faktisch verunmöglicht wird.

Es ist nur weise derartige Befürchtungen schon im Vorfeld zu äussern, daher ist es der Presse durchaus erlaubt m.E. die öffentliche Meinungsbildung hierzu auch mit Vorhalten des Untergrabens des demokratischen Volkswillen zu sensibilisieren.

Der High Court hat darüber entschieden, ob die Regierung ohne parlamentarisches Gesetz handeln darf. Ein britisches Gericht käme kaum auf die Idee, dem Parlament irgendwelche Vorschriften zu machen.

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Ich finde die Stelle auf die schnelle nicht.

Es dürfte aber unbestritten sein, dass ein Gericht dem Gesetzgeber durchaus Vorgaben machen kann.

Für jeden politischen Beobachter dürfte angesichsts der Situation auch auf der Hand liegen, dass das Parlament nun eine, in seinen Augen, "salomonische" Lösung suchen wird.

Das Referendum ist und war auch im Vorfeld unzweifelhaft nicht rechtlich bindend.

Es ist aber politisch bindend.

Es wird nicht umsonst vermutet, dass das Parlament durch das Gesetz zum Ausstieg, der Regierung Vorgaben hinsichtlich des Verhandlungsergebnisses machen möchte.

In aller Munde ist diesbezüglich die Unterscheidung zwischen "hartem" und "weichem" Brexit. (Die Unverträglichkeit mit den EU Normen hierzu liegt auf der Hand.

Daraus kann gefolgert werden, dass die Volksvertrer des Remainer Lagers versucht sein werden, die Rahmenbedingungen des Exit-Gesetzes so gestalten, dass ein Brexit defacto nicht möglich ist.

Durch einen solchen Schachzug wurde sich die Konflikstelle aber nur auf eine andere systematische Ebene verlagern.

Es kann also nur heissen: Raus oder drinbleiben.

Und nicht: "Wir haben es zwar versucht, aber es ging nicht..."

Die Tories haben die Mehrheit im House of Commons. Ich glaube daher kaum, dass es da einen Exit vom Brexit geben wird. Dafür werden die 'whips' sorgen. Selbst Labour hat nach anfänglichen Kommentaren in Richtung Exit-Brexit jetzt einen Rückzieher gemacht.

Allerdings klärt das nur das 'ob' des Austritts aus der EU, nicht das 'wie'. Hier könnte der Parlamentseinfluss dafür sorgen, dass die Regierung zur Vernunft kommt und ernsthaft über eine EWR- oder Schweiz-Lösung nachdenkt.

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wie werden sich die 'checks and balances' in unserem Verfassungssystem verändern, wenn wir mehr direkte Demokratie wagen? Welche Bindungswirkung entfalten die Volksentscheide für das Parlament (siehe High Court-Entscheidung)? Stehen die Volksentscheide dann ggfs. über den höchsten Gerichten (siehe Pressekampagne)?

Angesichts dessen, was in England geschehen ist, weiß man unsere parlamentarische Demokratie erst richtig zu schätzen. Vox populi, vox rindvieh.

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Da man nicht weiss, was Ihrer Ansicht nach in England geschehen ist, kann man auch nicht nachvollziehen, was Sie nun insbesondere an der demokratischen "Willensbildung" in Deutschland so schätzen.

Wenn man dem Volk nicht zutraut, eine Sachfrage zu entscheiden, wie kann man ihm dann vertrauen durch Wahlen ein Parlament zusammenzusetzen?

Die Fragestellung diesbezüglich ist bekanntlich um einiges komplexer.

Vielen Dank für den Hinweis auf den Royal Prerogative.

Wenig zielführend sind dagegen pauschale Aussagen, wie "vox populi, vox rindvieh". Schließlich stellen sich Wahlberechtigte damit ein schlechtes Zeugnis aus. Vergleichbares gilt für die parlamentarische Demokratie in Deutschland. Gerade das Beispiel Bayern zeigt, dass auch hier kritische Anfragen erlaubt sein dürfen.

 

Eine Antwort kann der Wirtschaftswissenschaftler zumindest geben: Die Finanzmärkte befürworten die Entscheidung des High Court. Schlagzeile der Financial Times Weekend (Saturday 5 November/Sunday 6 November 2016, UK ed., p. 1):

Pound rebounds after Brexit ruling

Best weekly gain against dollar since March - Investors welcome High Court judgment

 

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Grosses internationales Medienecho hat auch das Plebiszit in Kolumbien am 2. Oktober hervorgerufen.

Man hatte durchaus den Eindruck, dass in der öffentlichen Meinung auch dieser Volksentscheid als Mahmal gegen direktdemokratische Entscheidungen herangezogen werden soll.

Ich habe mich redlich bemüht den Vertragstext auf englisch im Netz zu finden, bin aber an diesem Unterfangen gescheitert. Es verwundert daher, dass die internationale Gemeinschaft diesen Vertrag als so wegweisend bezeichnet hat. Die grössten Befürworter dieses Textes sprechen nachweislich kein Spanisch...

Nach Studium des 297 seitigen Vertragstextes kann man nur zu dem Schluss kommen, dass dieser Vertrag gegen die Genfer Konvention verstösst. Und angesichts der Vielzahl von rechtsstaatswidrigen Sachverhalten, die im Zuge dieses Vertrages Verfassungswirklichkeit in Kolumbien hätten werden sollen, kann man nur dankbar sein, dass das Volk gegen die Regierung, die internationale Gemeinschaft und selbst den Papst gestimmt hat.

Aus dem sehr lesenswerten Interview aus der gestrigen, spanischen Zeitung El Mundo möchte ich im Kontext eine Frage herausgreifen:

¿Es usted un populista?
 
Nuestro Gobierno redujo la criminalidad...
 
Hablamos del presente. A usted le acusan de comportarse como un populista durante la campaña del plebiscito. Dicen que se aprovechó del dolor de un pueblo golpeado por décadas de terrorismo.
 
No es populismo defender la justicia en un Estado de Derecho. No es populismo defender la competitividad de la economía y la importancia del sector privado. No es populismo oponerse a que el narcotráfico sea considerado delito político y salga gratis.

http://www.elmundo.es/internacional/2016/11/06/581db89ce2704e6a658b4689....

Die politischen Schäden eines solchen Vertrages wären unabsehbar gewesen.

Ob die Regierung klüger ist als die Regierten, darf daher offen bleiben. Insbesondere wenn das checks and balance System durch die Besetzung der Gerichte aufgrund Entscheidungen der politischen Enscheidungsträger ohnehin schon teilbeschädigt ist. 

Der Expräsident Spaniens José Mariá Aznar zu dem Thema:

“Ellos han ganado un plebiscito en contra del Gobierno de su país, de todos los Gobiernos latinoamericanos, el de EE UU y los de la UE, en contra del Vaticano, de las Naciones Unidas… Es un ejercicio de liderazgo impresionante”. “Eso que se llama la comunidad internacional ha hecho una apuesta política y resulta que se le ha olvidado que había algo llamado pueblo colombiano”

http://internacional.elpais.com/internacional/2016/11/07/actualidad/1478...

Nicht alle, aber manche britischen Medien, sind leider nicht sehr sachlich und nicht sehr fair und nicht sehr nüchtern und nicht sehr seriös, sondern auf Skandalisierung und Empörung und Erregung und Krawall gebürstet, vermutlich um egoistisch und rücksichtslos die eigenen Gewinne bzw. Auflagen und Quoten verantwortungslos und gewissenlos und skupellos zu steigern.

Jedoch müssen Elemente direkter Demokratie nicht immer zwangsläufig auf solch unerfreuliche Erscheinungen hinauslaufen.

In anderen Ländern mit plebiztitären Elementen (z.B. der Schweiz, den Niederlanden, Dänemark, Irland) gibt es zwar auch gewisse unerfreuliche Tendenzen, aber sie sind längst nicht so krass wie in England.

Alle stattlichen Gewalten, also sowohl die Exekutive wie die Legislative wie auch die Judikative, müssen bzw. sollten sich auch öffentliche Diskussionen und öffentliche Kritik gefallen lassen. Da die Judikative normalerweise unparteiischer und gesetzestreuer und sachlicher und ausgewogener und seröser arbeitet als die Exikutive und die Legisative, braucht sie öffentliche Diskussionen und Kritik weniger zu fürchten, zumal die Richter unabhängig sind und nicht abgewählt werden können. In Deutschland gibt es zwar auch Medien die sich zuweilen unerträglich unsachlich verhalten, aber doch weniger als in England (zumindest werden sie in Deutschland weniger ernst genommen und werden weniger als Informationsquellen denn als eher dramatisierendes Schauspiel oder lächerlich-belustigendes Entertainment wahrgenommen).

Elemente direkter Demokratie bloß deshalb abzulehnen, weil man dann mehr Richterschelte befürchtet, erscheint für ein an Demokratie und Gewaltenteilung gewöhntes und entwickeltes und zivilisiertes und doch weitgehend verfassungstreues und aufgeklärtes und gebildetes Land wie es Deutschland heutzutage ist jedenfalls überzogen.

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Bei Ihrem Stichwort "EGMR" muss ich mich jetzt doch noch einmal zu Wort melden. Es ist tatsächlich so, wie Prof. Zuck schon einmal nebenbei bemekt hat: Der EGMR ist nichts anderes als eine Gerichts-Attrappe. Neulich hat Herr Rebehn in der NJW geschrieben, der EGMR "gehe an seinem Erfolg zugrunde". Das ist ekelhaft. Die Wahrheit ist, dass Menschenrechtsbeschwerden zu etwa 99,9% der Fälle formularmäßig mit einem einzigen Blatt ohne jede Begründung abgebügelt werden. Augenscheinlich findet am EGMR für gewöhnlich überhaupt keine ernsthafte Sachprüfung der Menschenrechtsbeschwerden statt. In Wahrheit wird dem rechtssuchenden Publikum der Schein eines funktionierenden Rechtsstaats vorgespiegelt, der in Wahrheit schon längst nicht mehr existiert. Die einzelnen Sahnestückchen-Entscheidungen des EGMR, die in der NJW veröffentlicht werden, gaukeln dengegenüber ein Bild eines über allem wachenden, über allem thronenden EGMR vor, das ganz und gar nicht der Realität entspricht. Hören Sie also bitte auf, hier irgendwelche Geschichten über die "Ausweitung der Kompetenzen" des EGMR zu erzählen, das exakte Gegenteil ist nämlich der Fall: Der EGMR lässt in 99,9% der Fälle die Staaten schalten und walten, wie sie lustig sind.          

Das Originalzitat von Prof. Zuck wollte ich noch nachtragen, es lautet: " ...nicht zu einer Gerichts-Attrappe wie der EGMR verkümmert ist: Derzeit 152 000 Verfahren verteilt auf 47 Richter, das ist Menschenrechtsschutz als Mogelpackung. "

Wenn sich 800 Millionen Menschen aus 47 Mitgliedstaaten des Europarats täglich fünfmal durch Knöllchen, Steuern, Scheidung, Fernsehprogramm und das Wetter in ihren Menschenrechten verletzt fühlen, muss man sich nicht wundern, dass jedes Gericht der Welt Schwierigkeiten haben würde. Hinzu kommen die weiteren Beschwerden, weil jede überforderte und unterbelichtete Prozeßpartei meint, es sei ein Verstoss gegen ihre Menschenrechte, einen von vorneherein aussichtlosen Prozess zu verlieren.

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Einem Diktum von Josef Isensee nach ist "Verfassungsrecht ... 'politisches Recht'". Insoweit ist die engagierte Diskussion gerade über die politischen Implikationen juristischer Entscheidungen begrüßenswert. Da manche Kommentare jedoch abgeglitten sind, habe ich mir erlaubt, diese auf 'unveröffentlicht' zu setzen. Ich darf die Autoren auf andere, auf politische Themen ausgerichtete Foren verweisen. Vielen Dank für Ihre Beiträge, bitte bringen Sie diese andernorts unter.

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