Unterhaltsvorschuss bis 18?

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 16.11.2016
Rechtsgebiete: Familienrecht|3212 Aufrufe

Heute hat das Bundeskabninett beschlossen, die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) erheblich zu verbessern.

Unterhaltsvorschuss soll künftig bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und ohne zeitliche Höchstgrenze (bislang 6 Jahtre) gezahlt werden.

Abzuwarten bleibt, ob der entsprechende Gesetzentwurf die parlamentarischen Hürden überwinden wird. Insbesondere muss der Bunderat zustimmen. Zwar will der Bund die Mehrkosten für die UVG-Leistung als solche übernehmen, aber die Kommunen blieben auf den Kosten für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand (vermehrte Antragsbearbeitung, Beitreibung des Vorschusses bei den säumigen Unterhaltspflichtigen) sitzen.

Also wohl erstmal abwarten. Ich bin sehr skeptisch, dass die Änderung schon zum 01.01.2017 in Kraft tritt.

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