Besonderes elektronisches Anwaltspostfach geht heute online

von Dr. Thomas Lapp, veröffentlicht am 28.11.2016
Rechtsgebiete: Informationsrecht2|6453 Aufrufe

Heute teilt die Bundesrechtsanwaltskammer mit, dass ab heute das besondere elektronische Anwaltspostfach in Betrieb gegangen ist. Der Termin war mehrfach verschoben worden. Zuletzt stand eine einstweilige Verfügung im Weg, die zwei Rechtsanwälte erwirkt hatten. Am 25.11.2016 hob der AGH Berlin beide Verfügungen auf, nachdem das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung Klarstellungen vorgenommen hatte, die dem AGH genügten.

Die Inbetriebnahme kommt wohl für die Anwaltschaft ziemlich überraschend, auch die Mitteilung über die Presse. Jetzt sollten die Kolleginnen und Kollegen bald ihre beA-Karte nutzen, um die Grundeinstellungen im Postfach vorzunehmen.

Wer bereits vorgesorgt hat und über beA-Karte und Lesegerät verfügt, kann nunmehr erste Schritte gehen. In Hessen, Berlin, Sachsen und Brandenburg können alle Gerichte erreicht werden. Die anderen Bundesländer werden folgen. Dort empfiehlt es sich, in der jeweils geltenden Rechtsverordnung nachzulesen, welche Gerichte bereits erreichbar sind.

Pressemitteilung BRAK vom 18.11.2016

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