Einkommensabhängige Bußgelder? - Was meinen S I E dazu?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 29.11.2016
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Gerade läuft es durch die Tagespresse. Die Regelgeldbußen des BKat sollen wohl auf absehbare Zeit deutlich anziehen. Nicht wirklich neu. Kann man drüber denken was man will. Mancher sieht eher in stärkeren Kontrollen eine effektive Möglichkeit auf Verkehrssünder einzuwirken. Vielleicht ist die Verkehrssicherheit ja auch nur der kleinere Grund für die Erhöhungsdebatte. Oft wird ja auch schlicht und einfach die Einnahmenseite gesehen. 

Ein anderer - deutlich interessanterer - Vorstoß ist der Vorschlag, die Geldbußen einkommensabhängig festzusetzen. Das wird natürlich schwierig. Ist aber durchaus möglich. Bislang spielen die Einkommensverhältnisse durch die Indizwirkung des BKat nur eine geringe Rolle. Sie sind dort von Bedeutung, wo wirklich schlechte wirtschaftliche Verhältnisse anzutreffen sind. 

Die zentrale Zumessungsnorm ist bislang so zugeschnitten:

§ 17 OWiG
Höhe der Geldbuße

(1) Die Geldbuße beträgt mindestens fünf Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens eintausend Euro.

(2) Droht das Gesetz für vorsätzliches und fahrlässiges Handeln Geldbuße an, ohne im Höchstmaß zu unterscheiden, so kann fahrlässiges Handeln im Höchstmaß nur mit der Hälfte des angedrohten Höchstbetrages der Geldbuße geahndet werden.

(3) Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters kommen in Betracht; bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleiben sie jedoch in der Regel unberücksichtigt.

(4) Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen. Reicht das gesetzliche Höchstmaß hierzu nicht aus, so kann es überschritten werden.

Wahrscheinlich würde es sich anbieten für besonders hohe Einkommen sowohl in der BKatV, als auch in § 17 Abs. 3 OWiG eine Art "Öffnungsklausel" aufzunehmen. Schwierig wäre allerdings dabei, dass der Aufwand für Behörden und Gerichte erheblich zu steigen droht. Soll die Geldbuße wegen "Reichtums" angehoben werden, müssten ja entsprechende tatsächliche Feststellungen getroffen werden. 

Die öffentliche Meinung findet es dabei sicher total toll, "den Reichen" an dieser Stelle in die Tasche zu fassen. Etwaige Probleme bei der Umsetzung interessieren da weniger.

Mich interessieren da einmal die Ansichten der Blogleser.

Was meinen Sie dazu?

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21 Kommentare

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Wenn wir so eine drastische Erhöhung machen, dann geht das wirklich NUR mit einer solchen Staffelung nach Einkommen. Waurm ich dass so sehe?? Deswegen:

1. solche Strafen mit 1.000 und mehr Euro wuerde folgende Personengruppen ueberhart treffen:

a) Hartz4-Empfänger

b) Renter

c) Verkäuferinnen und kaufmännische Angestellte (nicht leitende Positionen)

d) Reinigungspersonal

e) Eigentuemer von kleinen Firmen fuer die der Fuehrerschein die Existenz bedeutet!

2. unsoziale Härten wuerden auftreten

Denn wenn man diesen Personengruppen diese dann deutliche höheren pauschalen Bußgeldsätze aufbrummen wuerde, dann könnten diese Personengruppen diese Bußgelder irgendwann nicht mehr bezahlen und damit wuerde deren berufliche und soziale Existenz zerstört! Daraus wuerden dann viele soziale Härtefälle entstehen

3. Haftfälle wuerden steigen bei Unfähigkeit die Buße bezahlen zu können

Wenn diese Betroffenen dann ihre Buße nicht bezahlen können, wuerden dann am Ende sogar noch ins Gefängnis wandern, nur weil sie die Buße nicht bezahlen können. Das kann es nicht sein.

4. die Mehrheit der User im Netz ist PRO Staffelung der Bußgelder nach Einkommen:

http://www1.wdr.de/radio/wdr2/bussgelder-verkehr-100.jsp#commentForm

oder hier:

https://www.welt.de/regionales/nrw/article159837584/Knoellchen-sollen-fu...

5. Arbeitsaufwand wäre ebenfalls nicht allzu hoch

Warum wäre der Arbeitsaufwand hier nicht allzu hoch?? Deswegen:

a) Durch das SWIFT-Abkommen (Bankdatenabkommen) sind die Einkommenshöhen eh schon bekannt

b) Finanzämter geben Daten ebenfalls an die Behörden weiter (elektronischer Lohnsteuerkarte)

Daher tauschen die Behörden diese Daten eh schon untereinander aus, wodurch auch die GVU, die GEMA und leider auch die Abmahnanwälte profitieren, genauso wie die NSA, die CIA, das FBI, der MI6, der FSB und andere russische Geheimdienste sowie auch der Mossad:

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/nsa-gibt-ueberwachungs-rohdat...

London - Der US-Geheimdienst NSA übergibt "regelmäßig" Daten aus seinen diversen Internet- und Telefonüberwachungsprogrammen an den Geheimdienst Israels. Das geht aus neuen Dokumenten aus dem Fundus von Edward Snowden hervor, die der britische "Guardian" am Mittwoch veröffentlichte.

Ein im Volltext zugängliches Memorandum beschreibt detailliert die Auflagen, an die Agenten der Israeli Sigint National Unit (Insu) sich im Umgang mit den "Rohdaten" aus den USA halten müssen. Dabei geht es vor allem um den Schutz der Daten von US-Bürgern. An einer Stelle wird auch der Schutz von Bürgern der übrigen Staaten der "Fünf Augen"-Allianz erwähnt: Kanada, Neuseeland, Australien und Großbritannien.  

 Daher ist der Verwaltungsaufwand fuer so eine Staffelung der Bußgelder nach Einkommen eh schon deutlich geringer und daher klares JA fuer solche einkommensgestaffelten Bußgelder fuer die Zukunft.

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Die von Ihnen benannten Gruppen werden auch nach der jetzigen Rechtslage bei deutlich erhöhten Bußgeldern entsprechende Ermäßigungen erhalten (können). Der Verwaltungsaufwand zur Ermittlung des Einkommens in all den Fällen, in denen kein gerichtliches Verfahren folgt, dürfte unverhältnismäßig groß sein.

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass es bei einkommensabhängigen Bußgeldern zu deutlich mehr gerichtlichen Verfahren kommt, weil jeder meinen wird, sein Bußgeldbescheid habe seine wirtschaftliche Verhältnisse nicht hinreichend berücksichtigt. Insofern ist die Idee eine Gelddruckmaschine für die Anwaltschaft. Der Arbeitsaufwand für die Anwälte ist gering, die Erfolgsaussichten hoch, weil schon im Strafrecht regelmäßig zur über die Zahl der Tagessätze kräftig gestritten wird, die Höhe aber so gut wie nie komplett durchgefochten wird.

 

Außerdem... ab jetzt muss niemand mehr geblitzt werden:

Autofahrer entlarvt geheimen Zahlentrick, mit dem sich jeder Blitzer überlisten lässt!
http://www.der-postillon.com/2015/10/autofahrer-entlarvt-geheimen.html

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Nur mit so einer Staffelung bleiben die Bußgelder in Zukunft bezahlbar undd nur so bleiben die Bußgeler sozial gerecht. Von daher hat Boris Pistorius mit seinem Vorschlag inklusive einer solchen einkommensabhängign Staffelung recht.

Nur: sein Vorstoß wuerde eine weitere Konsequenz notwenig machen: den Ersatz von Hartz4 durch ein bedingungsloses Grundgehalt in Höhe von mindestens 1.000 € oder besser 1.200 € monatlich. Denn mit den aktuellen Hatz4-Sätzen wäre so eine drastische Erhöhung nicht machbar. Aus diesem Grund muessen wir dann - wenn der Vorschlag kommt - auch kurz- bis mittelfristig das Hartz4 durch ein bedingungsloses Grundgehalt ersetzen. Ein weiterer Grund warum Harzt4 durch ein bedingungsloses Grundgehalt ersetz werden muss ist, weil in naher Zukunft immer mehr Berufe durch die zunehmende Automatisierung aussterben werden. Beispiele:

a) automatisierte Lkws auf unseren Straßen wodurch die Fernfahrer wegfallen werden

b) automatisierte Zuege bei der Bahn wodurch die Lokfuehrer wegfallen werden

c) die Automatisierung in Rechtsanwaltsbueros wodurch die Anwaltsfachangestellten bald wegfallen werden (Schriftsätze können direkt in den PC diktiert und per Email an die Gerichte geschickt werden, Mahnbescheide können direkt am PC ausgefuellt und abgeschickt werden, usw.).

d) Automechaniker und Mechatroniker im Autobau werden ebenfalls zunehmend durch Roboter ersetzt und werden bald wegfallen... Und so ließe sich die Liste beliebig fortsetzen.

Daher bedingt diese Erhöhung der Bußgelder inklusive dieser Einkommensabhängigen Staffelung auch die Schaffung eines bedingungslosen Grundgehalts als Ersatz fuer Hartz4.

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Ich kann mir einkommensabhängige Bußgelder in Anlehnung an die Größe des gefahrenen Fahrzeugs vorstellen, also nach Gruppen gestaffelt, wie man sie von der Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung und von den Schwacke-Gruppen kennt. Der Verrkehrsverstoß mit einem Bentley kostet also das 20-fache eines Verstoßes mit einem Panda. Das würde auch der Vorstellungswelt des klassischen Autofahrers entgegenkommen, der gelernt hat, das ein grosses Auto eben teurer ist, als ein kleines. Die Mehrkosten für Berufskraftfahrer könnte von Fall zu Fall ggf. der Arbeitgeber übernehmen.

Die oben von Caro entwickelten Zusammenhänge erschließen sich mir bis auf Weiteres überhaupt nicht. Was soll das bedingungslose Grundeinkommen notwendigerweise mit einkommensgestaffelten Bußgeldern zu tun haben? Der Gedanke an den Hartz IV-Empfänger liegt auch eher fern, nachdem im Regelsatz bekanntlich ein Auto für monatlich mindestens 300,00 EUR ebensowenig enthalten ist, wie Ausgaben für Glücksspiel, Haushaltshilfe, Alkohol und Tabak. Auch die Regelanfrage beim Finanzamt oder bei der Hausbank erscheint mir fernliegend. Ein Rest von Bank- und Steuergeheimnis sollte auch im (die ekelhaften 12 Jahre des letzten Jahrhunderts natürlich unberücksichtigt!) größten Überwachungsstaat, den Deutschland je hatte, zumindest vorläufig noch erhalten bleiben. Außerdem: Was soll mit den vielen ausländischen Verkehrsteilnehmern geschehen, auf deren (ggf. sogar geschönten) Einkommensverhältnisse die Bußgeldstelle keinen Zugriff hat?

 

Wichtig ist doch, daß die Bußgelder so hoch sind, daß sie bei insbesondere sicherheitsrelevanten Verstößen (dazu kann auch Falschparken vor Kreuzungen usw. gehören) auch wirken. Das funktioniert derzeit nicht, wie ein Blick auf die Fahrbahnen deutscher Straßen zeigt.

Ein Problem ist dabei, dass wenig überwacht wird. Das andere Problem ist, dass selbst erwischte Wiederholungstäter in der Regel nur mit Wattebällchen beworfen werden, bis sie weinen (was sie natürlich nicht tun). Und bis es zum Abgeben des Führerscheins wegen nachweislicher Ungeeignetheit kommt, muss schon ein (oder mehr?) Kilo Knöllchen zusammenkommen.

Vielleicht hilft es ja, wenn einmal Falschparken 1% oder 2% des Monatslohns (brutto/netto), mindestens aber .... EUR kostet.

Was dann aber nicht passieren darf, ist, dass dieser Betrag einfach von der Versicherung gezahlt wird

(s. https://www.kanzlei-hoenig.de/2016/rote-linien-bei-der-rechtsschutzversi... )

DrFB

 

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DrFB schrieb:
Ein Problem ist dabei, dass wenig überwacht wird.

Wie unterschiedlich doch die Wahrnehmung ist: In keinem anderen Bereich meines Lebens werde ich (für mich wahrnehmbar) so regelmäßig überwacht wie als Autofahrer. Einfacher geht's ja auch kaum: Einfach am Weg lagern und kassieren. Heute bin ich auf einer Strecke von 150 km durch mehr als ein halbes Dutzend Blitzanlagen gefahren. Unbehelligt selbstverständlich.

Kassieren. Das ist ja das eigentliche Thema dieser Diskussion: Natürlich wären einkommensabhängige Bußgelder gerechter. Was juckt den Panamera-X5-Q7-AMG-Fahrer ein Bußgeld in Regelsatzhöhe? Das sind nicht einmal Peanuts, während es für Gering- und Durchschnittsverdiener um durchaus relevante Beträge geht.

Zum obigen Hinweis von Solkan ("Gelddruckmaschine für Anwälte"): Ja, das mag sein. Angesichts der von Herrn Mayer in diesem Blog regelmäßig geschilderten "Probleme" aus dem Vergütungs- und Kostenrecht würde ich allerdings die These wagen, dass Anwälte auch jetzt schon über derart differenzierte Gelddruckkenntnisse verfügen, dass ein gelddruckendes Rechtsgebiet mehr fast vernachlässigbar sein dürfte.

Und schließlich zum Aufwand, der für die Ermittlung der Einkommen erforderlich ist: In anderen europäischen Ländern scheinen die einkommensabhängigen Bußgelder ja durchaus umsetzbar zu sein. Wenn die das hinkriegen, dann muss das für bürokratieerfahrene Deutsche doch ebenfalls hinzubekommen sein. Und man muss die Regelung ja nicht so gestalten, dass für jedes fünfminütige Überschreiten der Parkdauer eine Einkommensermittlung erforderlich wird. Diesen Aufwand kann man auf die sicherheitsrelevanten Fälle beschränken.

Gary

 

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Gast schrieb:

DrFB schrieb:
Ein Problem ist dabei, dass wenig überwacht wird.

Wie unterschiedlich doch die Wahrnehmung ist: In keinem anderen Bereich meines Lebens werde ich (für mich wahrnehmbar) so regelmäßig überwacht wie als Autofahrer. Einfacher geht's ja auch kaum: Einfach am Weg lagern und kassieren. Heute bin ich auf einer Strecke von 150 km durch mehr als ein halbes Dutzend Blitzanlagen gefahren. Unbehelligt selbstverständlich.

 

Also ich sehe jede Menge ungeahnten Verstöße. Und viele davon sind sicherheisgefährdend (Rotlicht, Stopzeichen, Grüner Pfeil, Smartphone, Abstand ...). Da wäre schon noch was drin.

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In anderen europäischen Ländern scheinen die einkommensabhängigen Bußgelder ja durchaus umsetzbar zu sein.

Wo? Wie? Meinen Sie ggf. Geldstrafen oder wirklich Bußgelder?

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Ich kann mich nur darüber wundern, wie hier den einkommensabhängigen Bußgeldern zugejubelt wird. Das ist doch Schwachsinn und allenfalls auf den ersten Blickl "sozial" gerecht. Zum einen zahlen die mit höheren Einkommen auch schon deutlich mehr Steuern als die mit geringeren Verdiensten. Zum andern haben die mit den höheren Einkommen regelmäßig auch höhere Ausgaben, die nicht zum Spaß anfallen, sondern geleistet werden müssen. Oder wie beurteilen wir einen Angestellten, der vielleicht 7.000 € brutto verdient, aber zuhause eine Ehefraun und drei kleine Kinder sitzen hat? Und vielleicht auch noch sein Eigenheim abstottert und Zuschüsse für die Pflege seiner Eltern leistet? Fangen wir dann wieder an, Ausnahmen zu machen? Schön noch mehr Bürokratie aufzubauen? Leute, Kirche im Dorf lassen. Es ist allgemein anerkannt, dass eine Erhöhung von angedrohten Strafen bzw. Bußgeldern potenzielle Delinquent nicht abhält. Dass es ein paar Reiche gibt, denen die 500-Euro-Geldbuße sch***egal ist, während es für den ein oder anderen Arbeiter eine "echte" Strafe bedeutet, muss einfach hingenommen werden.

Mitscharf schrieb:

Ich kann mich nur darüber wundern, wie hier den einkommensabhängigen Bußgeldern zugejubelt wird. Das ist doch Schwachsinn und allenfalls auf den ersten Blickl "sozial" gerecht. Zum einen zahlen die mit höheren Einkommen auch schon deutlich mehr Steuern als die mit geringeren Verdiensten. Zum andern haben die mit den höheren Einkommen regelmäßig auch höhere Ausgaben, die nicht zum Spaß anfallen, sondern geleistet werden müssen. Oder wie beurteilen wir einen Angestellten, der vielleicht 7.000 € brutto verdient, aber zuhause eine Ehefraun und drei kleine Kinder sitzen hat? Und vielleicht auch noch sein Eigenheim abstottert und Zuschüsse für die Pflege seiner Eltern leistet?

Gegenfragen: Wieviel Gefährdung ist denn bei den Steuern auf 7.000 Euro Einkommen eingekreist?
Warum fährt jemand mit soviel Lasten denn verkehrswidrig? Verlangt ja niemand von ihm.
Warum sollen wir zukünftig Tränen über die Lasten der Reichen vergießen, während uns die Nöte der ehemaligen Schleckerkassierein egal sein sollen?

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Etwas weniger Klassenkampf und etwas mehr Sachlichkeit wären durchaus angezeigt. Abgesehen davon hat keiner gesagt, dass die "Nöte der ehemaligen Schleckerkassiererin" egal seien. Es geht um die Frage, ob wir im Falle von einkommensabhängigen Bußgeldern ähnlich wie bei Geldstrafen bestimmte Abzüge berücksichtigen müssen. Meine Meinung ist, dass dadurch nur weitere unnötige Bürokratie entstünde und dass das bestehende System in Ordnungs ist, wobei gewisse Ungerechtigkeiten einnfach hingenommen werden müssen. Nicht auf jede (vermeintliche) Ungerechtigkeit sollte die Antwort "Mehr Staat!" lauten.

"Oder wie beurteilen wir einen Angestellten, der vielleicht 7.000 € brutto verdient, aber zuhause eine Ehefraun und drei kleine Kinder sitzen hat? Und vielleicht auch noch sein Eigenheim abstottert und Zuschüsse für die Pflege seiner Eltern leistet?"

Ich sehe jetzt nicht wirklich, wieso dieser Mensch schutzbedürftig ist gegenüber dem Angestellte mit 2.000 € brutto, Ehefrau, drei Kindern und Mietwohnung, weil er sich schon jetzt kein Eigenheim leisten kann.

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Bestätigt ja, was ich sage. Ausnahmen müssten geschaffen werden, neue Bürokratie entstünde. Das ist es nicht wert.

Ich sehe nicht inwiefern das Ihre Aussage bestätigt. 3 Kinder im Eigenheim und womöglich noch ein dicker SUV der ja auch "bezahlt" werden will, das sind Luxusgüter und somit selbstgeschaffene Probleme. Umso mehr wäre es gerecht wenn es diese Person genauso hart trifft wie die Mutter die zur Miete wohnt, und nicht in der Portokasse untergeht.

Natürlich ein bürokratischer Aufwand aber wenn das wirklich das einzige Gegenargument ist dann ist das ein Problem wo man ansetzen sollte, das System und die dahinterstehenden Datenbanken überarbeiten

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In der Schweiz geht das mit den einkommensabhängigen Bußgeldern doch auch, und zwar schon seit vielen Jahren. 

Der Einwand von Mitscharf verfängt auch nicht, denn bei Straftaten gibt es einkommensabhängige Geldstrafen, da die Tagessatzhöhe sich ja am Monatsnetto orientiert.  Individuelle finanzielle Belastungen werden auch da berücksichtigt.
Wenn man "Bürokratie" im Bußgeldbereich abbauen will unter Hinweis auf Massendelikte, bei denen eben zur Bürokratievermeidung mit grobem Kamm gekämmt wird, sollte man sich vielmehr fragen, ob es wirklich einen Instanzenzug bis zum Oberlandesgericht braucht oder man nicht die Vollmachtsspielchen einfach dadurch beseitigt, dass jeder Verteidiger, egal ob die Vollmacht bei den Akten ist oder nicht, als ladungs- und zustellungsbevollmächtigt gilt.

 

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"Der Einwand von Mitscharf verfängt auch nicht, denn bei Straftaten gibt es einkommensabhängige Geldstrafen, da die Tagessatzhöhe sich ja am Monatsnetto orientiert.  Individuelle finanzielle Belastungen werden auch da berücksichtigt."

Eben. Und dafür müssen Nachweise erbracht werden, die wiederum von einem Bediensteten geprüft und nachgehalten werden müssen = völlig unagemessene Bürokratie. Was der Rest Ihres Beitrags mit dem Thema zu tun hat, erschließt sich mir nicht.

Eh... Vererhrter Mitscharf, bei allem Respekt, aber ihre Argumentation überzeugt nicht.

1.) Wer mehr verdient, wird durch ein Bußgeld derselben Höhe weniger hart getroffen. Das erscheint im Hinblick auf Prävention und Gerechtigkeit unsinnig. Mit Thesen, dass sich der, der mehr Geld verdiene, ja auch mehr um die Gesellschaft verdient mache, mehr Geld ausgebe, mehr Kinder habe (!), von Gott mehr geliebt werde usw. usf., hebt man das nicht auf.

2.) Der Einwand übermäßiger Bürokratie ist zumindest für sich valide, aber trotzdem kein allein überzeugendes Gegenargument. Wenn man die Höhe bspw. schlicht an das zu versteuernde Einkommen knüpft, erzielt man für einen minimalen Mehraufwand einen ganz erheblichen Gerechtigkeitsgewinn. Etwas überspitzt ausgedrückt, können wir auch einfach alle Alkoholiker wegen FoF einsperren - wird zwar nicht in jedem Einzelfall gerecht sein, aber spart eine Menge Arbeit, und sind auch eh alles asoziale Hartzer.

Und wieso sehen Sie keine Relevanz des Hinweises auf die Schweiz?

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Eh ... verehrter Leser, wenn Sie konsequent wären, müssten Sie auch bei Haftstrafen fordern, dass gut Betuchte mehr Buße tun. Einen Ulli Hoeneß trifft die Haftstrafe sicherlich weniger hart als einen, der dadurch alles verliert (Job, Hab und Gut, Frau, Familie etc.).

Unsere Gesellschaft bringt Ungleichheiten und echte und vermeintliche Ungerechtigkeiten hervor. Diese sind in einem gewissen Maß hinzunehmen und nicht durch staatliche Gleichmacherei zu beseitigen.

Unsere Gesellschaft bringt Ungleichheiten und echte und vermeintliche Ungerechtigkeiten hervor. Diese sind in einem gewissen Maß hinzunehmen und nicht durch staatliche Gleichmacherei zu beseitigen.

Das Gleichheitsgebot verbietet, wesentlich Ungleiches gleich behandeln. Man sollte das Gleichheitsgebot nicht abschätzig "Gleichmacherei" nennen, wenn man sich am Grundgesetz orientieren will, was man tun sollte. Und jemand, der 5 Mio. im Jahr verdient (bzw. als Fußballer oder Vorstand sogar mehr), zahlt leichter ein Bussgeld von 30 EUR, als jemand der 450,00 EUR im Monat verdient und mit 30 EUR wirklich hart bestraft ist. Sehen Sie das wirklich nicht ein?  Ich kann es nicht glauben.

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Ein solches Extrembeispiel ist selbstverständlich nicht geeignet, die Notwendigkeit von einkommensabhängigen Bußgeldern zu belegen, da es von der Ausnahme auf die Regel schließt.

Und nein, nicht jede (noch so geringe) Ungleichheit stellt automatische einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot dar, auch wenn uns das so mancher glauben machen möchte. Sie dürfen davon ausgehen, dass dies, wenn dem so wäre, schon anderen aufgefallen wäre...

Sie dürfen davon ausgehen, dass dies, wenn dem so wäre, schon anderen aufgefallen wäre...

Davon gehe ich natürlich aus. Ich wollte nur versuchen, zuletzt auch Sie zu überzeugen.

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