Nun doch: Unterhaltsvorschuss bis 18

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 24.01.2017
Rechtsgebiete: Familienrecht|2629 Aufrufe

Was lange währt, wird nun doch noch gut.

Hier hatte ich berichtet, dass sich die Reform des Unterhaltsvorschusses verzögert. Jetzt ist es wohl soweit:

Das Unterhaltsvorschussgesetz wird mit Wirkung vom 01.07.2017 geändert.

UVG wird bis zum 18. lebensjahr gezahlt, die zeitliche Höchstgrenze (bislang 6 Jahre) entfällt.

Die Zahlbezträge lauten:

150 € bis 6 Jahre

201 € bis 12 Jahre

268 € bis 18 Jahre

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