Vorratsdatenspeicherung: Wissenschaftlicher Dienst des BT hat starke Zweifel an Vereinbarkeit des deutschen Gesetzes zur VDS 2.0 mit dem EuGH-Urteil vom 21.12.16.
von , veröffentlicht am 13.02.2017Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat im Auftrag der Linken ein Gutachten zur Vereinbarkeit des deutschen Gesetzes zur VDS 2.0 mit dem EuGH-Urteil vom 21.12.16 (im Blog hier) erstellt und Zweifel an der EU-Rechtmäßigkeit bekundet. Hier das Link zu dem Gutachten:
https://www.bundestag.de/blob/492116/d7f0beffe3ae7b37bd666d6b70e2cd22/pe-6-167-16--pdf-data.pdf
Der Wissenschaftliche Dienst kommt zu dem Ergebnis, dass das Gesetz nicht die Vorgaben des EuGH erfüllt, dass
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„bereits die Speicherung von Vorratsdaten nur bei Vorliegen des Verdachts einer schweren Straftat zulässig ist,
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nur Vorratsdaten solcher Personen gespeichert werden, die Anlass zur Strafverfolgung geben,
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die Vorratsdatenspeicherung sich nicht auf geografisch eingegrenzte Gebiete beschränkt,
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die Vorratsdaten solcher Personen nicht gespeichert werden dürfen, deren davon betroffene Kommunikationsvorgänge nach den nationalen Rechtsvorschriften dem Berufsgeheimnis unterliegen,
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grundsätzlich nur Zugang zu den Daten von Personen gewährt wird, die im Verdacht stehen, eine schwere Straftat zu planen, zu begehen oder begangen zu haben oder auf irgendeine Weise in eine solche Straftat verwickelt zu sein oder dass in besonderen Situationen in denen vitale Interessen der nationalen Sicherheit, der Landesverteidigung oder der öffentlichen Sicherheit durch terroristische Aktivitäten bedroht sind, Zugang zu Daten anderer Personen nur gewährt wird, wenn es objektive Anhaltspunkte dafür gibt, dass diese Daten in einem konkreten Fall einen wirksamen Beitrag zur Bekämpfung solcher Aktivitäten leisten können.“
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6 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenNaivling kommentiert am Permanenter Link
Ist das nicht ein Widerspruch in sich, wenn anlasslose Vorratsdatenspeicherung nur zulässig sein soll, wenn ein Anlass dazu besteht, wie ein "Verdacht einer schweren Straftat", oder "Anlass zur Strafverfolgung".
Gast kommentiert am Permanenter Link
https://netzpolitik.org/2017/democracy-im-rausch-der-daten-in-der-arte-mediathek/
Gast kommentiert am Permanenter Link
Verwaltungsgericht Köln setzt die Vorratsdatenspeicherung nicht aus
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Verwaltungsgericht-Koeln-setzt-die-Vorratsdatenspeicherung-nicht-aus-3626162.html
Alsterwanderer kommentiert am Permanenter Link
Seit Jahren wächst die gespeicherte Menge personenbezogener Daten erheblich an. Die Einführung der PKW-Maut wird wenn nicht sofort und direkt dann wohl zumindest mittelfristig und indirekt auch zu mehr Überwachung führen. Mit der Begründung, so wolle man gegen in Panama ansässige Briefkästenfirmen angehen, will die Bundesregierung laut Meldung der Tagesschau in Deutschland das Bankgeheimnis abschaffen. Die Väter des Grundgesetzes wollten mit dem Briefgeheimnis und dem Fernmeldegeheimnis die Privatsphäre der Bürger schützen, aber heute ist der Bürger gläserner als je zuvor. Macht man heute eine "Überwachungsgesamtgerechnung" auf (siehe dazu etwa hier: https://www.heise.de/tp/features/Karlsruhe-soll-Vorratsdatenspeicherung-...), dann braucht man wohl schon eine sehr entspannte kölsche Mentalität um die Vorratsdatenspeicherung akzeptabel zu finden.
Gast kommentiert am Permanenter Link
https://digitalcourage.de/blog/2017/bundesverfassungsgericht-will-vorratsdatenspeicherung-2017-nicht-verhandeln
Hobby-Radfahrer kommentiert am Permanenter Link
Vielleicht will man dort erst mal die Bundestagswahl Ende September abwarten, und danach erst die Weichen in der Sache stellen.